Entscheidungen zu § 50 Abs. 2 StudFG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-16 von 16

TE Vwgh Erkenntnis 2008/7/9 2005/13/0142

Der am 17. Juli 1978 geborene Sohn des Beschwerdeführers war im Wintersemester 1997/1998 und im Sommersemester 1998 an der Technischen Universität Wien (im Folgenden: TU) in der Studienrichtung Elektrotechnik inskribiert. Für dieses Studienjahr konnte er Prüfungen im Ausmaß von sechs Wochenstunden positiv ablegen. Im Wintersemester 1998/1999 und im Sommersemester 1999 war der Sohn des Beschwerdeführers am Franz Schubert Konservatorium für Musik und Kunst in Wien (im Folgenden: Konser... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.07.2008

RS Vwgh 2008/7/9 2005/13/0142

Index: 61/01 Familienlastenausgleich72/13 Studienförderung
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;StudFG 1992 §3;StudFG 1992 §50 Abs2 Z3 idF 2000/I/076;
Rechtssatz: Ein Studienwechsel iSd § 2 Abs. 1 lit. b FLAG, der beim Wechsel vom Studium einer Studienrichtung zum Studium einer anderen Studienrichtung vorliegt, ist vom Wechsel der Studieneinrichtung zu unterscheiden. So unterscheidet § 2 Abs. 1 lit. b vorletzter Satz FL... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.07.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2006/2/27 2005/10/0069

Mit im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 3. März 2005 wies die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur den Antrag der Beschwerdeführerin vom 13. Mai 2004 auf Gewährung von Studienbeihilfe ab. Als Rechtsgrundlage wurden § 66 Abs. 4 AVG iVm § 6 Z 3, 18 Abs. 1 und 2 und 11 des Studienförderungsgesetzes 1992 (StudFG) genannt. Begründend wurde ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe im Wintersemester 2001/2002 an der Universität Wien das Lehramtsstudium mit den Unterr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.02.2006

RS Vwgh 2006/2/27 2005/10/0069

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein72/01 Hochschulorganisation72/02 Studienrecht allgemein72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §17 idF 2003/I/075;StudFG 1992 §50 Abs2 Z3 idF 2003/I/075;UniStG 1997 Anl1 Z3 idF 2002/I/053;UniversitätsG 2002 §54 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Wie die RV zum UniStG (RV 588 Blg. NR 20. GP, 105) hervorhebt, war das Lehramtsstudium nach der alten Rechtslage grundsätzlich ein kombinatio... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.2006

RS Vwgh 2006/2/27 2005/10/0069

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof72/01 Hochschulorganisation72/02 Studienrecht allgemein72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1983 §15 Abs1 idF 2003/I/075;StudFG 1992 §17 idF 2003/I/075;StudFG 1992 §50 Abs2 Z3 idF 2003/I/075;UniStG 1997 §13 Abs4 Z1 idF 2002/I/053;UniStG 1997 Anl1 Z3.1 idF 2002/I/053;UniStG 1997 Anl1 Z3.4 idF 2002/I/053;UniStG 1997 Anl1 Z3.4 litb idF 2002/I/053;UniStG 1997 Anl1 Z3.5 idF 2002/I/053;UniStG 1997 Anl1 Z3.6 idF 2002/I/053;Universitäts... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2003/11/24 2002/10/0170

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 8. Mai 2002 wurde festgestellt, dass der Anspruch der Beschwerdeführerin auf Studienbeihilfe mit Ende Februar 2000 erloschen sei und es wurde die Beschwerdeführerin verpflichtet, die für die Monate März bis August 2000 bezogene Studienbeihilfe in Höhe von EUR 811,-- (11.160,-- ATS) binnen festgesetzter Frist zurückzuzahlen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, die Bes... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.11.2003

RS Vwgh 2003/11/24 2002/10/0170

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §50 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Der Wechsel einer Studienrichtung bei kombinationspflichtigen Studien stellt die Aufnahme "eines anderen Studiums" im Sinne des § 50 Abs 2 Z 3 StudFG 1992 dar (vgl das hg Erkenntnis vom 3. September 2001, Zl 2001/10/0144, unter Hinweis auf Vorjudikatur). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:20021... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2001/9/3 2001/10/0144

Aus der Beschwerde und der mit dieser vorgelegten Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin nahm im Wintersemester 1999/2000 an der Universität Wien das Studium der Studienrichtungen Publizistik und Theaterwissenschaften auf. Sie bezog Studienbeihilfe. Im Sommersemester 2000 wechselte sie von der Studienrichtung Theaterwissenschaften auf die Studienrichtung Germanistik (Deutsche Philologie). Mit Bescheid vom 24. Oktober 2000 wurde die... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.09.2001

RS Vwgh 2001/9/3 2001/10/0144

Index: 72/02 Studienrecht allgemein72/07 Geistes- und naturwissenschaftliche Studienrichtungen72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §50 Abs2 Z3;StudFG 1992 §51 Abs1 Z3;Studienrichtung geisteswissenschaftlich naturwissen §2;Studienrichtung geisteswissenschaftlich naturwissen §3;UniStG 1997 §32;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass der Wechsel der zweiten Studienrichtung bei kombinationspflichtigen Studien die "Au... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.09.2001

RS Vwgh 2001/9/3 2001/10/0144

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §50 Abs2 Z3;StudFG 1992 §51 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Das StudFG 1992 enthält keine ausdrückliche Definition des Begriffes des Studienwechsels bzw keine nähere Umschreibung, wann davon auszugehen ist, dass im Sinne des § 50 Abs 2 Z 3 StudFG 1992 "ein anderes Studium" aufgenommen wurde. Der Verwaltungsgerichtshof hat jedoch bereits zu § 2 Abs 3 lit a StudFG 1983 und in der... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.09.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2001/1/8 2000/12/0053

Die Beschwerdeführerin begann im Wintersemester 1997/98 an der Universität Wien das Studium der kombinationspflichtigen Studienrichtungen "Deutsche Philologie" und "Theaterwissenschaft". Auf Grund ihres am 2. Dezember 1997 bei der Studienbeihilfenbehörde eingelangten Antrages bezog sie ab Oktober 1997 im Studienjahr 1997/98 eine Studienbeihilfe, und zwar zunächst in der Höhe von S 1.460,-- pro Monat (Bescheid der Studienbeihilfenbehörde vom 17. Februar 1998). Auf Grund ihres am 2... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.01.2001

RS Vwgh 2001/1/8 2000/12/0053

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §15 Abs1 idF 1997/I/098;StudFG 1992 §16 Abs1 Z1;StudFG 1992 §17 Abs1 idF 1996/201;StudFG 1992 §17 Abs2 Z1 idF 1997/I/098;StudFG 1992 §50 Abs2 Z3 idF 1997/I/098;
Rechtssatz: Zwar enthält § 50 Abs. 2 Z. 3 StudFG 1992 - ungeachtet des Umstandes, dass auch diese Bestimmung im Ergebnis von einem Studienwechsel ausgeht - keinen ausdrücklichen Verweis auf § 17 leg. cit.. Zu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.01.2001

RS Vwgh 2001/1/8 2000/12/0053

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §50 Abs2 Z3 idF 1997/I/098;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof teilt die Auffassung, dass die Aufnahme eines anderen Studiums, die nach § 50 Abs. 2 Z. 3 StudFG 1992 zum Erlöschen des Anspruches auf Studienbeihilfe führt, nur den Fall eines Studienwechsels, nicht aber die Aufnahme eines Doppelstudiums erfasst. European Case Law Identifier (... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.01.2001

RS Vwgh 2001/1/8 2000/12/0053

Index: 72/02 Studienrecht allgemein72/07 Geistes- und naturwissenschaftliche Studienrichtungen72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §50 Abs2 Z3 idF 1997/I/098;Studienrichtung geisteswissenschaftlich naturwissen §3 Abs2;UniStEV 1997;UniStG 1997 §29 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Zulassung zu einer anderen Studienrichtung (vgl. dazu auch § 29 Abs. 1 Z. 1 UniStG sowie die Universitäts-Studienevidenzverordnung 1997, BGBl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.01.2001

TE Vwgh Erkenntnis 1995/3/22 94/12/0055

Der Beschwerdeführer studiert an der Universität Linz seit dem Wintersemester 1988/1989 die Studienrichtung Wirtschaftsinformatik. Am 13. Jänner 1993, also im neunten Semester des ersten Studienabschnittes, legte er die erste Diplomprüfung ab. Am 9. März 1993 beantragte der Beschwerdeführer die Gewährung einer Studienbeihilfe, welche ihm mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde vom 15. Juli 1993 für das Sommersemester 1993 und für das Wintersemester 1993/94 bewilligt wurde. Ebenfa... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.03.1995

RS Vwgh 1995/3/22 94/12/0055

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §41 Abs1;StudFG 1992 §50 Abs2;
Rechtssatz: Die maßgebliche "Zeiteinheit" für die Gewährung von Studienbeihilfe nach dem StudFG 1992 stellt das Semester dar. So wird beispielsweise Studienbeihilfe gemäß § 41 Abs 1 StudFG 1992 für zwei Semester zuerkannt; gemäß § 50 Abs 2 StudFG 1992 erlischt der Anspruch auf Studienbeihilfe mit dem Ende des letzten Monates jenes Semes... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1995

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