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72/13 StudienförderungNorm
StudFG 1992 §50 Abs2 Z3 idF 1997/I/098;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof teilt die Auffassung, dass die Aufnahme eines anderen Studiums, die nach § 50 Abs. 2 Z. 3 StudFG 1992 zum Erlöschen des Anspruches auf Studienbeihilfe führt, nur den Fall eines Studienwechsels, nicht aber die Aufnahme eines Doppelstudiums erfasst.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000120053.X01Im RIS seit
02.04.2001