RS Vwgh 2001/1/8 2000/12/0053

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Veröffentlicht am 08.01.2001
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72/13 Studienförderung

Norm

StudFG 1992 §50 Abs2 Z3 idF 1997/I/098;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof teilt die Auffassung, dass die Aufnahme eines anderen Studiums, die nach § 50 Abs. 2 Z. 3 StudFG 1992 zum Erlöschen des Anspruches auf Studienbeihilfe führt, nur den Fall eines Studienwechsels, nicht aber die Aufnahme eines Doppelstudiums erfasst.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000120053.X01

Im RIS seit

02.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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