Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin nahm im Wintersemester 2020/2021 das Bachelorstudium „Agrarwissenschaften“ an der Universität für Bodenkultur Wien auf. Am 27. April 2023 beantragte sie erstmals Studienbeihilfe für dieses Studium; der Antrag wurde bewilligt. 1. Die Beschwerdeführerin nahm im Wintersemester 2020 aus 2021, das Bachelorstudium „Agrarwissenschaften“ an der Universität für Bodenkultur Wien auf. Am 27. April 20... mehr lesen...
, Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 20.09.2019 bei der Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Wien, einen Antrag auf Gewährung von Studienbeihilfe/Studienzuschuss für das Masterstudium „Wirtschaftsrecht“ an der Wirtschaftsuniversität Wien (im Folgenden: WU Wien), welches sie im Wintersemester 2019 begonnen hat. Sie schloss davor das Bachelorstudium „Wirtschaftsrecht“ mit 30.06.2019 ebenfalls an der WU Wien ab. 2. Mit Bescheid vom 16.10.2... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 27.11.2017 wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers auf Studienbeihilfe vom 27.09.2017 für das Wintersemester 2017/2018 ab. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 01.12.2017 Vorstellung. 2. Daraufhin erließ der Senat der Studienbeihilfenbehörde an der Stipendienstelle Wien den verfahrensgegenständlichen Senatsbescheid, mit dem die Vorstellung abgewiesen und der Bescheid vom 27.11.2017 bestätigt wurde. Begründend wird... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 03.06.2019 verpflichtete die Studienbeihilfenbehörde die Beschwerdeführerin zur Zurückzahlung der in den ersten beiden Studiensemestern bezogenen Studienbeihilfe und des ausbezahlten Fahrtkostenzuschusses in der Höhe von insgesamt 7.118,00 EURO. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin am 25.06.2019 Vorstellung. 2. Nach dem Erlass einer Vorstellungsvorentscheidung und einem entsprechenden Vorlageantrag erließ der Senat der Studi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 20.12.2019 wies der Senat der Studienbeihilfenbehörde an der Stipendienstelle Innsbruck den Vorlageantrag ab und bestätigte den beeinspruchten Bescheid vollinhaltlich. Die Rechtsmittelbelehrung weist auf eine Beschwerdemöglichkeit binnen Frist von vier Wochen hin. Der Bescheid wurde am 06.02.2020 durch Hinterlegung zugestellt. 2. Die Beschwerdeführerin brachte die Beschwerde am 19.03.2020 per E-Mail u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer begann im Wintersemester 2011/12 an der Universität Innsbruck das Diplomstudium Pharmazie, welches nach dem anzuwendenden Studienplan eine Studiendauer von neun Semestern umfasst. 2. Der Beschwerdeführer erhielt ab September 2011 Studienbeihilfe in der Höhe von 679 Euro für dieses Studium bewilligt (Bescheid der Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Innsbruck, vom 09.01.2012, Zl. 255817101). Er bezog in der Folge im W... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) begann im Wintersemester 2014/15 an der Pädagogischen Hochschule Wien das Bachelorstudium Lehramt für Volksschulen, welches gemäß dem auf die BF anzuwendenden Lehrplan eine Studiendauer von sechs Semestern umfasst. 2. Mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Wien, vom 12.03.2015 wurde der BF ab März 2015 erstmals Studienbeihilfe in der Höhe von 679 Euro für dieses Studium bewilligt. ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer begann im Wintersemester 2011/12 das Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Wirtschaftsuniversität Wien und betrieb dieses ohne Unterbrechung bis einschließlich Sommersemester 2017. 1. Der am römisch 40 geborene Beschwerdeführer begann im Wintersemester 2011/12 das Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Wirtschaftsuniversität Wien un... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer betreibt seit dem Wintersemester 2011/12 das Diplomstudium Pharmazie an der Universität Wien. 2. Am 25.06.2015 beantragte der Beschwerdeführer mittels Formblatt SB2/2014/15 der Studienbeihilfenbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) Nachsicht von der Überschreitung der Studienzeit im ersten Studienabschnitt und machte dafür "außergewöhnliche Studienbelastung" geltend, durch die er im Zeitraum... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) hat im Sommersemester 2009 das Bachelorstudium "Wirtschaftsrecht" an der Wirtschaftsuniversität Wien begonnen. Nach einer Unterbrechung im Studienjahr 2009/10 setzte er sein Studium ab dem Wintersemester 2010/11 fort und hat dieses ohne weitere Unterbrechung bis einschließlich Wintersemester 2014/15 durchgehend betrieben. Seit dem Sommersemest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1. Mit Bescheid der Medizinischen Universität Graz vom 07.12.2011, Zl. 1377, wurde die Beschwerdeführerin aufgrund ihres Antrages vom 24.11.2011 zur Studienberechtigungs-prüfung für das Diplomstudium Zahnmedizin aus der Studienrichtungsgruppe I zugelassen. Als Voraussetzung für die Erlangung der Studienberechtigungsprüfung seien folgende Prüfungsfächer positiv abzulegen: 1. Aufsatz über ein allgemeines Thema,... mehr lesen...