Der Beschwerdeführer befand sich während des Zeitraumes vom 10. Jänner 1996 bis zum 15. April 1998 in der Justizanstalt Y in Untersuchungshaft (vgl. das ebenfalls den Beschwerdeführer betreffende Beschwerdevorbringen zur hg. Zahl 98/20/0239, 0240). An diesem Tag wurde der Beschwerdeführer in die JA Z, am 25. November 1998 von dort in die JA V und am 21. Dezember 1998 in deren Außenstelle nach X verlegt, wo er sich derzeit in Strafhaft befindet. Mit der von ihm als " 7." bezeichne... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer befand sich während des Zeitraumes vom 10. Jänner 1996 bis zum 15. April 1998 in der Justizanstalt des Landesgerichtes X, und zwar in der Zeit vom 15. Mai 1996 bis 31. Juli 1996 in "Zwischenstrafhaft", die restliche Zeit bis 22. Juni 1997 in Untersuchungshaft (vgl. Beschwerde Seite 8 und das ebenfalls den Beschwerdeführer betreffende Beschwerdevorbringen zur hg. Zl. 98/20/0239, 0240). Am 15. April 1998 wurde der Beschwerdeführer in die JA Y, am 25. November 1998 v... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug
Norm: StVG;VwGG §33 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/20/0603 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1999/03/25 97/20/0248 1 Stammrechtssatz Da sämtliche beschwerdegegenständlichen Fakten die vom Beschwerdeführer in der Justizanstalt Y verbrachte Haftzeit betreffen und sich der Beschwerde... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Untersuchungshäftling in der Justizanstalt Wien-Josefstadt untergebracht. Am 25. September 1997 wurde ihm "im Hinblick auf seine gute Arbeitsleistung als Vergünstigung der Ankauf - über Vermittlung der Anstalt - und der Betrieb eines Netz-Fernsehgerätes ... bewilligt". Am 14. November 1997 und am 18. November 1997 beging er (jeweils durch ungebührliches Benehmen gegenüber Justizwachebeamten) Ordnungswidrigkeiten, wofür mit zwei Straferkenntnissen vom 1. De... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess25/02 Strafvollzug
Norm: StPO 1975 §183 Abs1;StPO 1975 §184;StPO 1975 §186 Abs3;StPO 1975 §186 Abs4;StVG §20;StVG §24 idF 1993/799;
Rechtssatz: An die Stelle einer Bezugnahme auf die in § 20 StVG normierten Zwecke des Strafvollzuges haben bei einem Untersuchungshäftling in sinngemäßer Anwendung gemäß § 183 Abs 1 StPO die Maßstäbe des § 184 StPO zu treten (hier: eine nähere Auseinandersetzu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Untersuchungshäftling in der Justizanstalt X. Am 20. Mai 1996 beschwerte sich der Genannte u.a. - soweit entscheidungswesentlich - darüber, daß 1. ihm der Empfang eines von einer Sozialhelferin zusammengestellten Lebensmittelpaketes nicht gestattet worden sei; 2. sein Ansuchen um Genehmigung des Ankaufes einer Tischlampe mit dem dazu notwendigen Verlängerungskabel für seinen Haftraum nicht genehmigt worden sei; 3. sein Ansuchen, sich "diverse Sc... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §109;StVG §22 Abs3;StVG §24;StVG §91 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/01/0048 E 12. April 1989 VwSlg 12899 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Ein Ausschluss vom Paketempfang (§ 91 Abs 3 StVG) ist kein Entzug einer Vergünstigung (§ 24 StVG) und Strafe für eine Ordnungswidrigkeit (§ 109 StVG). Es ist darüber kein Bescheid zu erlassen und keine schriftliche Ausfertigung der Ents... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen den "Bescheid" vom 22. Juli 1997, mit dem der Bundesminister für Justiz dem Leiter der Justizanstalt Garsten die Genehmigung gemäß § 91 Abs. 3 StVG erteilt hat, für den Zeitraum von sechs Monaten ab dem 1. August 1997 sämtliche Insassen der Justizanstalt Garsten - ausgenommen Jugendliche und dem Jugendvollzug Unterstellte - vom Empfang von Paketsendungen (§ 91 Abs. 2 StVG) auszuschließen. Der Beschwerdeführer verbüßt in der Justizanstalt G... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen den "Bescheid" vom 22. Juli 1997, mit dem der Bundesminister für Justiz dem Leiter der Justizanstalt Garsten die Genehmigung gemäß § 91 Abs. 3 StVG erteilt hat, für den Zeitraum von sechs Monaten ab dem 1. August 1997 sämtliche Insassen der Justizanstalt Garsten - ausgenommen Jugendliche und dem Jugendvollzug Unterstellte - vom Empfang von Paketsendungen (§ 91 Abs. 2 StVG) auszuschließen. Der Beschwerdeführer verbüßt in der Justizanstalt G... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §109;StVG §22 Abs3;StVG §24;StVG §91 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/01/0048 E 12. April 1989 VwSlg 12899 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Ein Ausschluss vom Paketempfang (§ 91 Abs 3 StVG) ist kein Entzug einer Vergünstigung (§ 24 StVG) und Strafe für eine Ordnungswidrigkeit (§ 109 StVG). Es ist darüber kein Bescheid zu erlassen und keine schriftliche Ausfertigung der Ents... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §109;StVG §22 Abs3;StVG §24;StVG §91 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/01/0048 E 12. April 1989 VwSlg 12899 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Ein Ausschluss vom Paketempfang (§ 91 Abs 3 StVG) ist kein Entzug einer Vergünstigung (§ 24 StVG) und Strafe für eine Ordnungswidrigkeit (§ 109 StVG). Es ist darüber kein Bescheid zu erlassen und keine schriftliche Ausfertigung der Ents... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 25. Juni 1996 erließ die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg (die belangte Behörde) gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 und 2 Z. 1 und 2 iVm § 21 Fremdengesetz -FrG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot für das Bundesgebiet der Republik Österreich. Nach dem in der Beschwerde unbestritten gebliebenen Inhalt des Bescheides liegt folgender Sachverhalt vor: Der Be... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch25/02 Strafvollzug41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993 §20 Abs1;StGB §43;StVG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/19 94/18/0987 1
(hier: Dem Fremden wurde Strafaufschub zur Durchführung einer
Drogentherapie erteilt). Stammrechtssatz Die Behörde hat die ihr nach § 20 Abs 1 FrG 1993 aufgetragene Abwägung ohne Bindung an die im Gerichtsurteil zur Frage der bedingten Str... mehr lesen...
Dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen ist zu entnehmen, daß der Beschwerdeführer (ein Untersuchungshäftling, auf den gemäß § 183 Abs. 1 StPO die Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes über den Vollzug von Freiheitsstrafen, deren Strafzeit ein Jahr nicht übersteigt, dem Sinne nach anzuwenden sind, es sei denn, daß in der Strafprozeßordnung etwas anderes bestimmt ist) mit der von ihm an die belangte Behörde erhobenen Maßnahmenbeschwerde z... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof25/01 Strafprozess25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §67a Abs1 Z2;AVG §67c Abs3;B-VG Art131a impl;StPO 1975 §183 Abs1;StPO 1975 §188 Abs1;StPO 1975 §45 Abs4;StVG;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Maßnahmen, die zum brieflichen Verkehr eines Untersuchungshäftlings mit seinem Verteidiger gehören und die dort auftretenden Streitfrage... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. Februar 1989 gab der Leiter des landesgerichtlichen Gefangenenhauses Eisenstadt dem Ansuchen des Beschwerdeführers, ihm die Genehmigung zum Ankauf und Betrieb eines Klein-Farb-TV-Gerätes zu erteilen, nicht statt. Der gegen diese Entscheidung vom Beschwerdeführer erhobenen Beschwerde gab der Präsident des Landesgerichtes Eisenstadt mit dem angefochtenen Bescheid keine Folge, weil nach dem Strafvollzugsgesetz kein Rechtsanspruch auf Benützung eines eigenen Fernsehge... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §184;StVG §186 Abs3;StVG §186 Abs4;StVG §24;StVG §33 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Das StVG differenziert zwischen Untersuchungshäftlingen und Strafgefangenen. So gilt zB nach § 184 StVG zusätzlich der Grundsatz, daß Untersuchungshäftlinge "mit möglichster Schonung ihrer Person zu behandeln" sind; § 186 Abs 3 StVG ordnet ausdrücklich an, daß den Un... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §22 Abs3;StVG §24;StVG §41 Abs3;StVG §70;StVG §73;StVG §75;StVG §92;StVG §98;
Rechtssatz: Das im § 41 Abs 3 StVG eingeräumte Verfügungsrecht über Eigengeld der Strafgefangenen ist auf die in diesem Gesetz vorgesehenen Fälle in den § 70 StVG, § 73 StVG, § 75 StVG, § 92 StVG und § 98 StVG beschränkt. Dem Strafgefangenen steht Eigengeld zur Anschaffung von Kopien einer Entscheidun... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §109;StVG §22 Abs3;StVG §24;StVG §91 Abs3;
Rechtssatz: Ein Ausschluss vom Paketempfang (§ 91 Abs 3 StVG) ist kein Entzug einer Vergünstigung (§ 24 StVG) und Strafe für eine Ordnungswidrigkeit (§ 109 StVG). Es ist darüber kein Bescheid zu erlassen und keine schriftliche Ausfertigung der Entscheidung an den Strafgefangenen zu überreichen. European Case Law... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17;EGVG Art2 Abs2 B Z27a;EGVG Art2 Abs4;StVG;
Rechtssatz: Begehrt jemand Akteneinsicht in die über seinen Strafvollzug angelegten Akten, unabhängig von einem laufenden, ihn betreffenden Verfahren, sind allein die Bestimmungen des AVG maßgebend. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987010176.X03 ... mehr lesen...