RS Vwgh 1989/4/12 89/01/0048

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.04.1989
beobachten
merken

Index

25/02 Strafvollzug

Norm

StVG §109;
StVG §22 Abs3;
StVG §24;
StVG §91 Abs3;

Rechtssatz

Ein Ausschluss vom Paketempfang (§ 91 Abs 3 StVG) ist kein Entzug einer Vergünstigung (§ 24 StVG) und Strafe für eine Ordnungswidrigkeit (§ 109 StVG). Es ist darüber kein Bescheid zu erlassen und keine schriftliche Ausfertigung der Entscheidung an den Strafgefangenen zu überreichen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010048.X02

Im RIS seit

24.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten