Begründung: Sachverhalt: Die Bf. sind allesamt Journalisten. Mit Urteil vom 21.6.1995 entzog das Höchstgericht dem Lütticher Gericht zweiter Instanz acht anhängige Verfahren betreffend Verletzung des Berufsgeheimnisses durch ranghohe Bedienstete der Staatsanwaltschaft. Es war festgestellt worden, dass bezüglich einiger bei diesem Gericht anhängiger Rechtssachen von hoher Brisanz, darunter der Mord an Minister André Cools und der Selbstmord eines Generals der Luftwaffe, vermehrt In... mehr lesen...
Gründe: Gheorghe R***** und Ioan R***** befanden sich im oben bezeichneten Verfahren vom 6. Juni 1997 (ON 33 und 35) bis 1. August 1997 (ON 166) in Untersuchungshaft. Die gegen sie wegen des Verdachtes der Verbrechen des schweren und gewerbsmäßigen Bandendiebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 2, 129 Z 1, 130 erster und zweiter Fall StGB sowie der Hehlerei nach § 164 Abs 1, Abs 3 und 4 StGB eingeleitete Voruntersuchung wurde vom Untersuchungsrichter über Antrag der Staatsa... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Am 11.3.1993 wurde der Bf., ein frz. Staatsangehöriger, von der belg. Polizei in Brüssel aufgrund eines vom LG Salzburg am 14.5.1992 ausgestellten internationalen Haftbefehls festgenommen. Der Bf. wurde des versuchten Mordes verdächtigt. Nach seiner Auslieferung wurde am 2.7.1993 in Salzburg die Untersuchungshaft über ihn verhängt. Mit Urteil des Geschworenengerichtes beim LG Salzburg vom 10.10.1994 wurde der Bf. der gegen ihn wegen der Verbrechen des ver... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 24. November 1994, GZ 5c E Vr 10.542/94-29, wurde Mamadou Yaya B***** von der gegen ihn wegen der Vergehen des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 StGB und der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z 4 StGB erhobenen Anklage (Strafantrag ON 10) gemäß § 259 Z 3 StPO "im Zweifel" (AS 133a - 133e) rechtskräftig freigesprochen. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit Urteil des Geschworenengerichtes beim Landesgericht Salzburg vom 10. Oktober 1994, GZ 36 Vr 1901/93-291, wurde Salvatore Lamanna von der gegen ihn wegen der Verbrechen des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB und des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB und des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z 1 WaffG 1986 erhobenen Anklage gemäß § 336 StPO freigesprochen. Salvatore Lamanna hatte sich seit 11. März 1993 b... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II1aMRK Art6 Abs1 II1bMRK Art6 Abs1 II7 StEG §2 Abs1 lita StEG §2 Abs1 litb StEG §6 Abs4 StEG Art. 11 § 2 gültig von 12.02.1993 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 125/2004 StEG Art. 11 § 2 gültig von 12.02.1993 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 125/2004 ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 14. November 1994, GZ 7a E Vr 5189/94-68, wurde Ali Hidir S***** von dem gegen ihn wegen des Verbrechens des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 zweiter Fall StGB und des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs 1 Z 5 StGB erhobenen Strafantrag (ON 50/I) gemäß § 259 Z 3 StPO "im Zweifel" (rechtskräftig) freigesprochen. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsa... mehr lesen...
Gründe: Alexander A***** befand sich im Verfahren AZ 30 E Vr 1568/94 des Landesgerichtes Linz vom 11. Oktober 1995 (S 203/I, ON 39/I) bis 31. Juli 1996 (ON 105, 106/II) in Untersuchungshaft. Alexander A***** befand sich im Verfahren AZ 30 E römisch fünf r 1568/94 des Landesgerichtes Linz vom 11. Oktober 1995 (S 203/I, ON 39/I) bis 31. Juli 1996 (ON 105, 106/II) in Untersuchungshaft. Von dem gegen ihn wegen der Verbrechen der gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Personen unter ach... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II7 StEG §6 Abs3 StEG §6 Abs4 StEG § 6 gültig von 01.10.1969 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 125/2004 StEG § 6 gültig von 01.10.1969 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 125/2004
Rechtssatz:
Ein an den Verfahrensgarantien des Art ... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Über den Bf. wurde am 1.4.1993 wegen versuchten Mordes die Untersuchungshaft verhängt. Von diesem Vorwurf wurde der Bf. am 1.9.1993 durch ein Geschworenengericht am LG für Strafsachen Graz mit 7:1 Stimmen aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Am 2.9.1993 stellte der Bf. den Antrag auf Zuspruch einer Entschädigung nach dem StEG. Dieser Antrag wurde vom LG für Strafsachen Graz abgelehnt, da gegen den Bf. ein begründeter Verdacht bestanden habe, der nicht a... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Der Bf., ein ungar. Staatsangehöriger, war bei der Einreise nach Österreich aufgrund eines Haftbefehls festgenommen worden. Er stand unter Verdacht, mehrere Betrugsdelikte mit einer gestohlenen Kreditkarte begangen zu haben. In der Folge wurde die Untersuchungshaft über den Bf. verhängt. Gemäß einem graphologischen Gutachten war es unwahrscheinlich, dass die gefälschten Unterschriften vom Bf. stammten. Das Verfahren wurde eingestellt und die Freilassung des... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Der Bf. war wegen Verdachts des Kreditkartenbetrugs in Untersuchungshaft. Nach zwei Wochen wurde er aus der Haft entlassen und das Verfahren vom Untersuchungsrichter eingestellt: Ein graphologisches Gutachten hatte ergeben, es sei nicht wahrscheinlich, dass die gefälschten Unterschriften vom Bf. stammten, ferner bestanden erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der von der Staatsanwaltschaft benannten Zeugen. Noch im selben Jahr machte der Bf. einen Ersat... mehr lesen...
Gründe: Seyit Ali K***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 10.November 1995, GZ 4 d E Vr 1142/95-23, von der wider ihn wegen der Vergehen des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 StGB und der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z 4 StGB erhobenen Anklage rechtskräftig freigesprochen. Seyit Ali K***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 10.November 1995, GZ 4 d E römisch fünf... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Der Bf. war wegen Verdachts des Kreditkartenbetrugs in Untersuchungshaft. Nach zwei Wochen wurde er aus der Haft entlassen und das Verfahren vom Untersuchungsrichter eingestellt: Ein graphologisches Gutachten hatte ergeben, es sei nicht wahrscheinlich, dass die gefälschten Unterschriften vom Bf. stammten, ferner bestanden erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der von der Staatsanwaltschaft benannten Zeugen. Noch im selben Jahr machte der Bf. einen Ent... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Der Bf., ein ungar. Staatsangehöriger, war bei der Einreise nach Österreich an der österr.-ungar. Grenze wegen eines Haftbefehls festgenommen worden. Er stand unter Verdacht, mehrere Betrugsdelikte mit einer gestohlenen Kreditkarte begangen zu haben. In der Folge wurde die Untersuchungshaft über den Bf. verhängt. Gemäß einem graphologischen Gutachten war es unwahrscheinlich, dass die gefälschten Unterschriften vom Bf. stammten. Das Verfahren wurde eingestel... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II7 StEG §2 Abs1 lita StEG §2 Abs1 litb StEG §6 Abs4 StPO §82 StEG Art. 11 § 2 gültig von 12.02.1993 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 125/2004 StEG Art. 11 § 2 gültig von 12.02.1993 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 125/2004 StEG § ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 23.Dezember 1993, GZ 1 c Vr 10.948/93-34a, wurde der seit 5.August 1993 in Untersuchungshaft angehaltene Markus K***** des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB und des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu achtzehn Monaten (unbedingter) Freiheitsstrafe verurteilt. Im Urteil wurde ihm die Vorhaft bis 23.Dezember 1993 auf die Strafe angerechnet.... mehr lesen...
Norm: StEG §6 Abs4 StEG § 6 gültig von 01.10.1969 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 125/2004
Rechtssatz:
Die Zustellung des Beschlusses hat nach § 6 Abs 4 StEG an den Angehaltenen oder Verurteilten zu eigenen Handen zu erfolgen. Es ist aber weder in dieser Gesetzesstelle noch in den Bestimmungen der StPO ein Verbot enthalten, das Rechtsmitte... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Wien festgestellt, daß der Susanne K***** für die durch ihre strafgerichtliche Anhaltung im Verfahren AZ 23 c Vr 8033/88 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien in der Zeit vom 12. August 1988, 8,30 Uhr, bis zum 25.August 1988, 17,30 Uhr, entstandenen vermögensrechtlichen Nachteile ein Ersatzanspruch gemäß § 2 Abs. 1 lit. a StEG nicht zusteht. Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Wien festgestel... mehr lesen...
Norm: StEG §6 Abs4 StPO §79 Abs2 StEG § 6 gültig von 01.10.1969 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 125/2004 StPO § 79 heute StPO § 79 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2004 StPO § 79 gültig von ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Wien festgestellt, daß der 39 Jahre alten Eleonore P***** für die durch ihre strafgerichtliche Anhaltung im Verfahren AZ 23 c Vr 8033/88 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien in der Zeit vom 12.August 1988, 8,30 Uhr bis zum 25.August 1988, 18,30 Uhr, entstandenen vermögensrechtlichen Nachteilen ein Ersatzanspruch gemäß § 2 Abs. 1 lit a StEG nicht zusteht. Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht W... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Wien festgestellt, daß der 31 Jahre alten Diane B***** für die durch ihre strafgerichtliche Anhaltung im Verfahren AZ 23 c Vr 8033/88 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien in der Zeit vom 12. August 1988, 8,30 Uhr, bis zum 25.August 1988, 19,00 Uhr, entstandenen vermögensrechtlichen Nachteile ein Ersatzanspruch gemäß § 2 Abs 1 lit a StEG nicht zusteht. Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Wien... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Wien festgestellt, daß dem 31 Jahre alten Werner G***** für die durch seine strafgerichtliche Anhaltung im Verfahren AZ 23 c Vr 8033/88 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien in der Zeit vom 12. August 1988, 8,30 Uhr, bis zum 25.August 1988, 18,15 Uhr, entstandenen vermögensrechtlichen Nachteile ein Ersatzanspruch gemäß § 2 Abs 1 lit a StEG nicht zusteht. Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Wi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Wien festgestellt, daß dem 24 Jahre alten Alexander W***** für die durch seine strafgerichtliche Anhaltung im Verfahren AZ 23 c Vr 8033/88 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien in der Zeit vom 12.August 1988, 8,30 Uhr bis zum 25.August 1988, 18,15 Uhr, entstandenen vermögensrechtlichen Nachteile ein Ersatzanspruch gemäß § 2 Abs. 1 lit a StEG nicht zusteht. Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht ... mehr lesen...
Norm: StEG §6 Abs4 StEG § 6 gültig von 01.10.1969 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 125/2004
Rechtssatz:
Eine bloß deklarative Erklärung, daß dem Angeklagten auf Grund seines Verzichts kein Entschädigungsanspruch zusteht, ist nicht als "Beschluß" im Sinn des § 6 Abs 2 StEG anzusehen, daher auch nicht vom Kundmachungsverbot des § 6 Abs 4 StEG... mehr lesen...