B e g r ü n d u n g : Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Erstgericht die Klage hinsichtlich eines Betrages von EUR 666,80 zurück. In rechtlicher Hinsicht führte es aus, dass es sich bei der zurückgewiesenen Forderung um Rechtsanwaltskosten einer deutschen Rechtsanwaltskanzlei handle. Anwaltliche Kosten könnten nur im Rahmen des prozessualen Kostenersatzanspruches geltend gemacht werden, nicht jedoch als Schadenersatzanspruch im Sinne des § 1333 Abs. 3 ABGB. Es liege daher hi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach Abweisung des Asylantrags des Klägers mit Bescheid des Bundesasylamts vom 9. 9. 2008 wurde am 27. 9. 2008 die Schubhaft zur Sicherung der Abschiebung angeordnet. Der Kläger wurde am gleichen Tag in Schubhaft genommen. Mit Bescheid vom 2. 10. 2008 wurde über den Kläger ein Aufenthaltsverbot verhängt. Am 8. 10. 2008 beantragte der Kläger die neuerliche Zustellung des Asylbescheids und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Einbringung der Berufung gege... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 24.09.2008 beim Erstgericht - nicht im ERV-Weg - eingelangten Exekutionsantrag beantragte die betreibende Partei aufgrund des vollstreckbaren Urteils des Bezirksgerichtes Feldkirch vom 16.05.2008, 8 C 805/07m, zur Hereinbringung einer Forderung von EUR 1.348,27 sA die Bewilligung der Fahrnisexekution und der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung auf den Liegenschaften des Verpflichteten GB ***** L***** EZ 76, EZ 112 und EZ 747. Für den Exekutionsantrag verzeichne... mehr lesen...
Norm: EO §74EO §55aRATG §23
Rechtssatz: 1. Auch wenn seit der Einführung des § 55a EO, der die amtswegige Berücksichtigung des Grundbuchsstandes anordnet, im Exekutionsverfahren in der Regel die Beibringung einer Grundbuchsabschrift nicht mehr erforderlich ist, kann die Notwendigkeit der Kenntnis des aktuellen Grundbuchstandes den Zuspruch der mit der Beschaffung einer Grundbuchsabfrage verbundenen Barauslagen rechtfertigen. 2. Die mit der auto... mehr lesen...
Norm: ABGB §1333 Abs3ZPO §41ZPO §245DSt 1990 §1 DJN §54RATG §23
Rechtssatz: Hat der Disziplinarbeschuldigte vorprozessuale Kosten entgegen der Judikatur, wonach auch nach der Einführung des § 1333 Abs 3 ABGB die Bestimmung des § 23 RATG weiter gelte und vorprozessuale Kosten durch Rechtsanwälte nur im Kostenverzeichnis geltend gemacht werden könnten, nicht in seiner Kostennote geltend gemacht, sondern in den Hauptsachenbetrag der Mahnklage aufg... mehr lesen...
Norm: RATG §23RATG TP1
Rechtssatz: 1. Kopien für Beilagen eines Schriftsatzes sind nicht gesondert zu entlohnen. 2. Im Besitzstörungsverfahren ist eine Honorierung nach TP 1 RATG für eine Halteranfrage gem § 47 Abs 2a KFG jedenfalls ausreichend. 3. Die Kosten für ein vorprozessuales „Aufforderungsschreiben" im Besitzstörungsverfahren sind vom Einheitssatz einer nachfolgenden Klage umfasst. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2ABGB §1333 Abs3RATG §23
Rechtssatz: Durch eine Vorwegvereinbarung in AGB, die pauschal vorsehen, dass der Schuldner der Gläubigerin auch die Kosten anwaltlicher Mahnschreiben ersetzen muss, wird die Akzessorietät der Kostenforderung zum Hauptanspruch nicht aufgehoben. Eine Anwaltsmahnung ist grundsätzlich vom Einheitssatz gedeckt. Aktivzitate: 2 Ob 9/97f 4 R 140/06z des OLG Graz RIS-Justiz RS0120431 ... mehr lesen...
Norm: AHG §8RATG §23ZPO §41 B1
Rechtssatz: Das Aufforderungsschreiben gemäß § 8 AHG fällt im Fall eines Amtshaftungsprozesses über die Hauptsache als anwaltliche Nebenleistung unter den tariflichen Einheitssatz (so schon OLG Wien 14 R 122/05 und 14 R 70/99p). Entscheidungstexte 1 Ob 111/06i Entscheidungstext OGH 20.06.2006 1 Ob 111/06i 1 Ob... mehr lesen...
Norm: ZPO §388ZPO §54RATG §23
Rechtssatz: 1. Bei der Befundaufnahme durch den Sachverständigen ohne Richter müssen die Kosten des Beweissicherungsverfahrens innerhalb von vier Wochen nach der Teilnahme an der Befundaufnahme verzeichnet werden, weil es sich hier um nachträgliche Kosten nach § 54 Abs. 2 ZPO handelt. 2. Eine Teilnahme an einer Befundaufnahme im selbständigen Beweissicherungsverfahren erfordert im allgemeinen weder ein besonderes V... mehr lesen...
Norm: RATG §23ABGB §1333 Abs3ZPO §41ZPO §54
Rechtssatz: § 23 RATG gilt auch nach der Einfügung des § 1333 Abs 3 ABGB als speziellere
Norm: für rechtsanwaltliche Leistungen. Mit letzterer Bestimmung wurde daher keine selbständige Anspruchsgrundlage betreffend den Ersatz anwaltlicher Kosten für außergerichtliche Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen geschaffen. Solange solche Kosten in Akzessorietät zum Hauptanspruch stehen, sind sie durch Recht... mehr lesen...
Norm: RATG §23
Rechtssatz: Zur Abgrenzung der nach TP 7, 8 und 9 RAT zu honorierenden Leistungen, insbesondere bei gleichzeitiger Ausführung mehrerer Geschäfte. Entscheidungstexte 14 R 183/05t Entscheidungstext OLG Wien 14.10.2005 14 R 183/05t European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0009:2005:RW0000669 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1298RATG §23
Rechtssatz: Die Verletzung von Aufklärungspflichten macht den Rechtsanwalt gegenüber seinem Mandanten nach den allgemeinen Grundsätzen des ABGB ex contractu schadenersatzpflichtig. Der Geschädigte ist mit dem Beweis für die Behauptung belastet, dass der Schaden bei einem bestimmten und möglichen pflichtmäßigen Handeln des Schädigers nicht eingetreten wäre. Kommt es zu einer Schädigung durch Unterlassung, so ist zu frage... mehr lesen...