RS OGH 2005/10/14 14R183/05t

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Veröffentlicht am 14.10.2005
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Norm

RATG §23

Rechtssatz

Zur Abgrenzung der nach TP 7, 8 und 9 RAT zu honorierenden Leistungen, insbesondere bei gleichzeitiger Ausführung mehrerer Geschäfte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2005:RW0000669

Im RIS seit

09.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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