Entscheidungen zu § 23 RATG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 31-45 von 45

RS OGH 2004/7/22 13R152/04g

Norm: ABGB §§1319 a1333 Abs31415RATG §23ZPO §43
Rechtssatz: 1. Bei einer grob fahrlässigen Vernachlässigung der Streupflicht gemäß §1319a ABGB des Straßenerhalters und einer für die gegebenen Straßen- und Witterungsverhältnisse eingehaltenen überhöhten Fahrgeschwindigkeit des Lenkers ist grundsätzlich ein gleichteiliges Verschulden anzunehmen. 2. Mit der Neufassung des § 1333 Abs 3 ABGB wurde das Institut der vorprozessualen Kosten als solches ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.07.2004

TE OGH 2004/6/4 1R108/04h

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Entscheidung | OGH | 04.06.2004

RS OGH 2004/6/4 1R108/04h

Norm: ABGB §1333 Abs3RATG §23
Rechtssatz: Zufolge der Sonderregelung des § 23 Abs 1 RATG ist § 1333 Abs 3 ABGB einschränkend dahin auszulegen, dass die dort erwähnten "außergerichtlichen Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen" auf anwaltliche Mahnschreiben nicht anzuwenden sind, insoweit der Hauptanspruch mit Klage geltend gemacht wird. Entscheidungstexte 1 R 108/04h Entscheidu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.06.2004

RS OGH 2001/1/30 10ObS357/00y, 9ObA155/01m, 9Ob33/04z, 2Ob260/06h, 10ObS87/11h, 10ObS128/15v

Norm: RATG §23
Rechtssatz: Im Revisionsverfahren gebührt mangels einer dem Berufungsverfahren entsprechenden Rechtsgrundlage (§ 23 RATG) nicht der dreifache, sondern nur der einfache Einheitssatz für Nebenleistungen. Entscheidungstexte 10 ObS 357/00y Entscheidungstext OGH 30.01.2001 10 ObS 357/00y 9 ObA 155/01m Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.2001

RS OGH 1999/7/1 36R194/99v

Norm: ZPO §41RATG §23StPO §393 Abs5
Rechtssatz: § 23 Abs 1 RATG und § 393 Abs 5 StPO sind in dem Sinn analogiefähig, daß sämtliche zur Betreibung der letztlich eingeklagten Forderung vorprozessual getätigten Aufwendungen entsprechend dem Prozeßerfolg in der Hauptsache als vorprozessuale Kosten ersatzfähig sind, nicht aber selbständig eingeklagt werden dürfen. Der Entscheidung des LG Linz in RIS-Justiz RLI 00018 wird nicht gefolgt. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.07.1999

RS OGH 1998/11/12 11R204/98s

Norm: RATG §23
Rechtssatz: Kosten eines deutschen Rechtsanwaltes für ein außergerichtliches Mahnschreiben sind nicht mit den Kosten abgedeckt, die dem später beauftragten österreichischen Prozeßanwalt zustehen und daher nicht in dessen Einheitssatz enthalen. Entscheidungstexte 11 R 204/98s Entscheidungstext LG Linz 12.11.1998 11 R 204/98s ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.11.1998

TE OGH 1998/8/20 16R77/98f

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Entscheidung | OGH | 20.08.1998

RS OGH 1998/8/20 16R77/98f

Norm: RATG §23
Rechtssatz: Wird eine Partei, die nicht am Gerichtsort wohnt, von einer Rechtsanwaltssozietät (GesbR) mit Sitz außerhalb des Gerichtsortes vertreten, hat aber einer der Sozietätspartner seinen Kanzleisitz am Gerichtsort und schreitet dieser Anwalt auch bei den Verhandlungen ein, so gebührt kein doppelter Einheitssatz nach § 23 Abs. 5 RATG. Entscheidungstexte 16 R 77/98f ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.08.1998

TE OGH 1996/12/5 4R283/96s

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Entscheidung | OGH | 05.12.1996

RS OGH 1996/12/5 4R283/96s

Norm: ZPO §41RATG §23
Rechtssatz: Bei Substituierung eines ausländischen Rechtsanwalts kann nur entweder ein Honorar nach österreichischen RA-Tarifsätzen oder Ersatz der Kosten des ausländischen Substituten als Barauslagen, allenfalls zuzüglich des Honorars für das Auftragsschreiben (TP 5 oder 6) verlangt werden. Entscheidungstexte 4 R 283/96s Entscheidungstext OLG Innsbruck 05.12.199... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.12.1996

RS OGH 1995/8/24 2Ob70/95

Norm: RATG TP3ARATG §23
Rechtssatz: Die Kosten des Aufforderungsschreibens (in einer Versicherungsschadenssache) sind vom Einheitssatz umfaßt und im Verhältnis zum Prozeßgegner nicht gesondert nach TP 3 A RATG (vgl § 8 Abs 3 AHR) zu honorieren. Entscheidungstexte 2 Ob 70/95 Entscheidungstext OGH 24.08.1995 2 Ob 70/95 European Case Law I... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.08.1995

TE OGH 1994/9/21 4R241/94

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Entscheidung | OGH | 21.09.1994

RS OGH 1994/9/21 4R241/94

Norm: ZPO §41RATG §23
Rechtssatz: Bei Substituierung eines ausländischen Rechtsanwalts gebührt, wenn dessen Kosten als Barauslagen verzeichnet werden, kein (zusätzlicher) Einheitssatz. Entscheidungstexte 4 R 241/94 Entscheidungstext OLG Innsbruck 21.09.1994 4 R 241/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0819:199... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.09.1994

RS OGH 1991/9/18 1Ob569/91

Norm: RATG §23RAO §14RAO §45ZPO §31 Abs2ZPO §64 Abs1 Z3
Rechtssatz: Der für eine Intervention bei (aus der Sicht der Streitpartei) auswärtigen Prozeßhandlungen von der Rechtsanwaltskammer bestellte auswärtige Rechtsanwalt ist nicht als Substitut ihres am Sitz des Prozeßgerichts ansässigen Vertreters anzusehen. Diesem gebührt für die auswärtige Verhandlungsvorrichtung durch den Verfahrenshelfer nur der einfache Einheitssatz. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.09.1991

RS OGH 1991/4/11 6Ob519/91

Norm: RATG §23
Rechtssatz: Die Kosten der pflegschaftsbehördlichen Ermächtigung zur Prozeßführung für den minderjährigen Kläger fallen unter den Einheitssatz für Nebenleistungen und sind nicht gesondert zu honorieren. Entscheidungstexte 6 Ob 519/91 Entscheidungstext OGH 11.04.1991 6 Ob 519/91 European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.04.1991

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