Norm: GmbHG §76 Abs1
Rechtssatz: Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist es - anders als bei Personengesellschaften des Handelsrechts - nicht möglich zu vereinbaren, dass der Anteil eines Gesellschafters dem anderen ohne weiteres zuwächst. Entscheidungstexte 6 Ob 150/08i Entscheidungstext OGH 07.08.2008 6 Ob 150/08i Beisat: Die Unzulässigkeit der Vereinbarung eines ipso ... mehr lesen...
Norm: AktG §52GmbHG §76 Abs1GmbHG §82
Rechtssatz: Leistet die Gesellschaft mit beschränkter Haftung den veräußernden Gesellschaftern Sicherheiten für die Verbindlichkeiten des Käufers, dann kann darin ein Verstoß gegen § 82 GmbHG liegen. Anders als nach § 30 dGmbHG hängt die Unzulässigkeit einer Sicherheitenbestellung nicht davon ab, ob die dafür notwendige Rückstellung zu einer Unterbilanz führt, weil § 82 GmbHG das gesamte Gesellschaftsvermög... mehr lesen...
Norm: AktG §52GmbHG §76 Abs1GmbHG §82
Rechtssatz: Bei einem "downstream merger" wird die für den Erwerb der Gesellschaft (der Anteile an ihr) aufgenommene Verbindlichkeit an diese selbst übertragen, ohne daß dieser Verbindlichkeit ein Aktivum gegenübersteht. Die Tochtergesellschaft übernimmt die Finanzierung ihres eigenen Erwerbes. Der Auffassung, daß bei einer der Sicherheitenbestellung nachfolgenden Fusion kein Begünstigter mehr vorhanden sei... mehr lesen...
Norm: ABGB §531ABGB §547GmbHG §76 Abs1
Rechtssatz: Die Verlassenschaft ist auch Subjekt der aus dem Geschäftsanteil des Erblassers erfließenden Gesellschafterrechte; sie ist Inhaber des Geschäftsanteils und wird dabei von den Erben, soweit ihnen die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses eingeräumt wurde, oder von einem Nachlaßkurator vertreten und übt auch die Gesellschafterrechte und damit auch das Stimmrecht in der Generalversammlung aus. ... mehr lesen...
Begründung: Der erkennende Senat war bereits zu 6 Ob 9/92 mit dieser Firmenbuchsache befaßt. Auf die dort gemachten tatsächlichen und rechtlichen Ausführungen wird verwiesen. Der Gesellschafter Eduard ***** H***** brachte dem Firmenbuchgericht mit Schriftsatz ON 46 zur Kenntnis, daß er auf der Basis des weiterhin geltenden Gesellschaftsvertrages idF von 1986 sein Aufgriffsrecht ausgeübt habe und dadurch zum Alleingesellschafter geworden sei, und beantragte sodann (ON 47), sein... mehr lesen...
Norm: GmbHG §4GmbHG §76 Abs1
Rechtssatz: Obwohl Geschäftsanteile übertragbar und vererblich sind (§ 76 Abs 1 GmbHG), können Aufgriffsrechte, etwa für den Todesfall, im Gesellschaftsvertrag vorgesehen werden. Entscheidungstexte 6 Ob 1013/92 Entscheidungstext OGH 25.02.1993 6 Ob 1013/92 6 Ob 63/10y Entscheidungstext OGH 17.12.2010 6 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Da die Zurückweisung der Klage in Ansehung der Zweitbeklagten bereits in Rechtskraft erwachsen ist, wird im folgenden die Erstbeklagte zur Vereinfachung als "Beklagte" bezeichnet. Die deutsche Muttergesellschaft der Klägerin "K***** Deutschland" ist Inhaberin der unter Nr.840.325 registrierten nationalen (Bundesrepublik Deutschland) sowie der unter der Nr.351.119 registrierten internationalen Wortmarke "deit". Die Klägerin hat mit der Beklagten am 24.11.1970 einen ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §76 Abs1GmbHG §76 Abs3JN §99 Abs1
Rechtssatz: Auch ein Geschäftsanteil an einer inländischen GmbH ist "Vermögen" im Sinne des § 99 Abs 1 JN, weil dem Gesellschafter darüber insofern Verfügungsmacht eingeräumt ist, als die Geschäftsanteile gemäß § 76 Abs 1 und 3 GmbHG - wenn auch nur in der Form eines Notariatsaktes; § 76 Abs 1 GmbHG - übertragbar und - ohne solches Formerfordernis - verpfändbar sind. Entscheidung... mehr lesen...