RS OGH 2008/8/7 6Ob150/08i, 6Ob180/17i, 6Ob240/20t

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Veröffentlicht am 07.08.2008
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Norm

GmbHG §76 Abs1

Rechtssatz

Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist es - anders als bei Personengesellschaften des Handelsrechts - nicht möglich zu vereinbaren, dass der Anteil eines Gesellschafters dem anderen ohne weiteres zuwächst.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124080

Im RIS seit

06.09.2008

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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