Norm: GmbHG §41 Abs2 GmbHG §41 Abs4 GmbHG § 41 heute GmbHG § 41 gültig ab 01.07.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 304/1996 GmbHG § 41 gültig von 01.01.1991 bis 30.06.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991 GmbHG § 41 h... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Komplementärgesellschaft der zu FN ***** im Firmenbuch eingetragenen F***** GmbH & Co KG. Die Klägerinnen und die Nebenintervenienten sind zu je 25 % Gesellschafter der Beklagten, Geschäftsführerin ist die Erstnebenintervenientin. Die Kommanditgesellschaft betreibt das M*****kino in *****, die Erstnebenintervenientin führt auch deren Geschäfte. An der Kommanditgesellschaft halten die Erstklägerin 33 %, die Zweitklägerin 28 % und die Erstnebeninterv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte GmbH ist Komplementärin der F***** Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co Kommanditgesellschaft (in der Folge: KG), die das „Multiplex"-Kino M***** in Innsbruck betreibt. Die Beklagte wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 25. 6. 1976, die KG mit Gesellschaftsvertrag vom 29. 6. 1976 errichtet. Gesellschafter der Beklagten sind die Erstklägerin, der Zweitkläger (der Ehemann der Erstklägerin) und die beiden Nebenintervenientinnen (Schwestern der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist mit einem Anteil von 25 % Gesellschafter der Beklagten. Nach dem Gesellschaftsvertrag werden Beschlüsse, sofern durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist, mit einfacher Mehrheit gefaßt. Mit eingeschriebenem Brief vom 25.7.1996 berief der Geschäftsführer der Beklagten Johann N***** eine Generalversammlung am Sitz der Beklagten in R***** für Dienstag, den 27.8.1996, ein. Gleichzeitig wurde die Tagesordnung mitgeteilt: ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §40 Abs2 GmbHG §41 Abs4 GmbHG § 40 heute GmbHG § 40 gültig ab 01.07.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 304/1996 GmbHG § 40 gültig von 01.01.1991 bis 30.06.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991 GmbHG § 41 h... mehr lesen...
Norm: GmbHG §40 GmbHG §41 Abs4 GmbHG § 40 heute GmbHG § 40 gültig ab 01.07.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 304/1996 GmbHG § 40 gültig von 01.01.1991 bis 30.06.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991 GmbHG § 41 heute... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und der Zweit-, der Dritt- und der Viertbeklagte (als solche in der Folge die Beklagten) sind Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (im folgenden kurz: KG). Die Klägerin, die die Schwester des Zweitbeklagten, die Tante des Drittbeklagten und die Mutter des Viertbeklagten ist, ist Kommanditistin mit einer Einlage von 10 Mio S. Die Beklagten sind persönlich haftende Gesellschafter. Der Zweitbeklagte ist allein, der Dritt- und der Viertbeklagte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Gesellschafter der Beklagten. Seine Stammeinlage von 3,9 Mill. S entspricht 26 % des Stammkapitals von 15 Mill. S. Der zweite Gesellschafter ist die J. W*** KG. Ihre Stammeinlage von 11,1 Mill.S entspricht 74 % des Stammkapitals. Gegenstand des Unternehmens der Beklagten ist die Herausgabe, der Druck, der Verlag und der Vertrieb von Tageszeitungen, Wochenzeitungen, Büchern und Druckerzeugnissen aller Art. Die Beklagte wird durch die beiden koll... mehr lesen...
In der Generalversammlung der beklagten GmbH vom 17. Jänner 1978 wurden mit den Stimmen der beiden Gesellschafter Fritz H und Helga R gegen die Stimme der Klägerin Michaela E, welche Widerspruch zu Protokoll gab, u. a. folgende zwei Beschlüsse gefaßt: a) "Im Sinne einer Gleichstellung aller Gesellschafter und zur Vermeidung einer Konkurrenzierung durch den Ehegatten der Frau Michaela E wird die nunmehrige Gesellschafterin Frau Michaela E aufgefordert, binnen 14 Tagen ab Datum dies... mehr lesen...
Norm: GmbHG §41 Abs2 GmbHG §41 Abs4 GmbHG § 41 heute GmbHG § 41 gültig ab 01.07.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 304/1996 GmbHG § 41 gültig von 01.01.1991 bis 30.06.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991 GmbHG § 41 h... mehr lesen...
Die klagende und gefährdete Partei (im folgenden Antragsteller) begehrt mittels Klage, der Erstbeklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden: Erstantragsgegner) sei schuldig zu unterlassen, als Gesellschafter der Adalbert Z GmbH aufzutreten, insbesondere in Generalversammlungen dieser Gesellschaft das Stimmrecht auszuüben, die Zweitbeklagte und Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden: Zweitantragsgegnerin) sei schuldig zu unterlassen, als Geschäftsführerin der gena... mehr lesen...
Norm: GmbHG §40 Abs2 GmbHG §41 Abs4 GmbHG § 40 heute GmbHG § 40 gültig ab 01.07.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 304/1996 GmbHG § 40 gültig von 01.01.1991 bis 30.06.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991 GmbHG § 41 h... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte mit der am 26. Oktober 1965 eingebrachten Klage, die in der Generalversammlung der Beklagten am 23. September 1965 mit Stimmenmehrheit des Mitgesellschafters Dr. Helmut W. gefaßten Beschlüsse a) auf Miete eines Druckinnenmischers, b) auf Übernahme der Kosten der Herstellung einer Dienstwohnung für drei spanische Arbeiter in Wien P.-Straße 55/9 infolge Satzungswidrigkeit und c) auf Abberufung der bisherigen Geschäftsführer Dr. Helmut W. und Josefa G. sowie auf B... mehr lesen...
Der Kläger stellt das Klagebegehren, daß der am 4. August 1964 von der Generalversammlung der Beklagten gefaßte Beschluß zum Punkt 5 der Tagesordnung, dem Geschäftsführer N. N. für das Geschäftsjahr 1963 die Entlastung zu erteilen, als nichtig erklärt werde und zwar gemäß § 41 (1) Z. 2 GesmbHG. Der Kläger stellt das Klagebegehren, daß der am 4. August 1964 von der Generalversammlung der Beklagten gefaßte Beschluß zum Punkt 5 der Tagesordnung, dem Geschäftsführer N. N. für das Gesch... mehr lesen...
Norm: GmbHG §41 Abs4 GmbHG § 41 heute GmbHG § 41 gültig ab 01.07.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 304/1996 GmbHG § 41 gültig von 01.01.1991 bis 30.06.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991
Rechtssatz: Die Klage auf... mehr lesen...
Norm: GmbHG §40 GmbHG §41 Abs4 GmbHG § 40 heute GmbHG § 40 gültig ab 01.07.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 304/1996 GmbHG § 40 gültig von 01.01.1991 bis 30.06.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991 GmbHG § 41 heute... mehr lesen...
Der Kläger, der Geschäftsführer und Gesellschafter der beklagten Ges. m. b. H., der außer ihm noch Dr. Paul G. als Gesellschafter angehört, begehrt gemäß § 41 GesmbHG. die Nichtigerklärung der bei der Generalversammlung der beklagten Partei am 4. Februar 1949 gefaßten Beschlüsse mit der Begründung: , der Gesellschafter Dr. Paul G. habe mit Schreiben vom 18. Jänner 1949 den Antrag auf Einberufung einer Generalversammlung gestellt und gleichzeitig ohne Einhaltung der Bestimmungen des §... mehr lesen...