RS OGH 1997/6/26 4Ob188/97v

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Veröffentlicht am 26.06.1997
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Norm

GmbHG §40
GmbHG §41 Abs4

Rechtssatz

Die Anpassung des § 40 GmbHG an die Einpersonengesellschafts-RL und der Ersatz des Protokollbuches durch eine Sammlung der Niederschriften wurde zum Anlaß genommen, auch den Beginn des Laufes der Anfechtungsfrist neu festzulegen. Nunmehr beginnt die Frist mit dem Tag zu laufen, an dem die Abschrift der entsprechenden Niederschrift abgesendet wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108031

Dokumentnummer

JJR_19970626_OGH0002_0040OB00188_97V0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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