Entscheidungen zu § 15a GmbHG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

67 Dokumente

Entscheidungen 61-67 von 67

RS OGH 1985/7/3 3Ob51/85, 4Ob7/92, 8Ob1608/94, 6Ob175/98y, 10Ob216/02s

Norm: ABGB §271GmbHG §15aGmbHG §25 Abs4
Rechtssatz: Bestellung eines Kollisionskurators (allenfalls eines Notgeschäftsführers gemäß § 15 a GmbHG) zum Abschluß eines Rechtsgeschäftes zwischen dem alleinigen Geschäftsführer einer GmbH und dieser bei Gefahr der Verkürzung der Interessen der Gesellschaft und "Dritter". Entscheidungstexte 3 Ob 51/85 Entscheidungstext OGH 03.07.1985 3 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.07.1985

TE OGH 1985/7/3 3Ob51/85

Entscheidungsgründe: Am 3.2.1984 wurde (in der Wohnung des Verpflichteten Maria Anzbach, Hofstatt Nr.57) unter PZ 5 des Pfändungsprotokolles 1 E 1845/82 des BG Neulengbach zugunsten der beklagten Partei, und zwar auf Grund ihrer Exekutionen 1.) 1 E 251/83, 2.) 1 E 1632/83 (im Urteilsbegehren irrtümlich: 1 E 1682/83), 3.) 1 E 1755/83, 4.) 1 E 1756/83 und 5.) 1 E 1987/83 (nicht aber hinsichtlich der in der Klage gleichfalls angeführten Exekutionen 1 E 1845/82 und 1 E 123/83) ein Bild... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.07.1985

RS OGH 1985/2/21 6Ob1/85, 6Ob36/85, 6Ob10/06y, 6Ob53/06x, 6Ob39/14z (6Ob40/14x), 6Ob67/18y, 6Ob26/19

Norm: GmbHG §15a
Rechtssatz: Die gerichtliche Bestellung eines oder mehrerer "Notgeschäftsführer" setzt voraus, dass entweder überhaupt keine Geschäftsführer vorhanden sind oder vorhandene ganz allgemein oder im Einzelfall nicht handeln können. Lehnt ein Geschäftsführer bloß einzelne Geschäftsführungsakte ab, weil er der Auffassung ist, es würde damit der Gesellschaft Schaden zugefügt, liegt es an der Gesellschafterversammlung, die ihr notwendi... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.02.1985

RS OGH 1984/4/26 6Ob9/84

Norm: AußStrG §16 BIII1AußStrG §18 AGmbHG §15a
Rechtssatz: In der wertenden Beurteilung von Sachverhaltsänderungen (hier: Konkurseröffnung über das Gesellschaftsvermögen und Bestellung eines neuen Geschäftsführers durch die Gesellschafter selbst) als Wegfall der Notwendigkeit für die weitere Vertretung der Gesellschaft durch den gemäß § 15 a GmbHG gerichtlich bestellten Geschäftsführer ist keine offenbare Gesetzwidrigkeit zu erblicken, wenn kei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.04.1984

TE OGH 1984/3/27 5Ob521/84

Entscheidungsgründe: Am 8. Oktober 1979 beschlossen der Beklagte und Hans P*****, die zu je 50 % am Stammkapital der „A*****“ ***** Gesellschaft mbH (in der Folge Gesellschaft genannt) beteiligt waren, in einer außerordentlichen Generalversammlung die Neufassung des Gesellschaftsvertrags. Die Punkte 6 und 7 des neu gefassten Gesellschaftsvertrags lauten auszugsweise wie folgt: „6. Die Generalversammlung Die Generalversammlung kann durch jeden Gesellschafter ... einberufen werden .... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.03.1984

TE OGH 1982/6/9 6Ob656/82

Der Kläger begehrte die Abberufung des Beklagten als Geschäftsführer der im Handelsregister des Landesgerichtes Salzburg protokollierten Firma A GesmbH. Er brachte vor, die Streitteile seien Gesellschafter dieser Gesellschaft mit einem Geschäftsanteil von 60 000 S (beklagte Partei) und 40 000 S (klagende Partei). Der Beklagte sei der einzige Geschäftsführer der GesmbH. Beide Streitteile hätten ihre Geschäftsanteile im Rahmen eines Treuhandverhältnisses zu Alois W erworben. Alois W hab... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.06.1982

RS OGH 1982/6/9 6Ob656/82, 6Ob170/07d

Norm: GmbHG §15aGmbHG nF §16 Abs2GmbHG §16a
Rechtssatz: Das Gericht kann nach einem auf Abberufung lautenden Urteil der Gesellschaft keinen neuen Geschäftsführer - abgesehen von den Fällen des § 15 a GmbHG - aufzwingen. Es ist nach einem derartigen Urteil Sache der Gesellschafter der GmbH, einen neuen Geschäftsführer zu bestellen. Unterlassen sie eine Bestellung, so kann ein Beteiligter und unter Umständen auch ein Gesellschafter beim Registerg... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.06.1982

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