RS OGH 1984/4/26 6Ob9/84

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.04.1984
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Norm

AußStrG §16 BIII1
AußStrG §18 A
GmbHG §15a

Rechtssatz

In der wertenden Beurteilung von Sachverhaltsänderungen (hier:

Konkurseröffnung über das Gesellschaftsvermögen und Bestellung eines neuen Geschäftsführers durch die Gesellschafter selbst) als Wegfall der Notwendigkeit für die weitere Vertretung der Gesellschaft durch den gemäß § 15 a GmbHG gerichtlich bestellten Geschäftsführer ist keine offenbare Gesetzwidrigkeit zu erblicken, wenn kein Grund ersichtlich ist, aus dem der neu bestellte Geschäftsführer von dieser Funktion gesellschaftsrechtlich ausgeschlossen sein sollte.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 9/84
    Entscheidungstext OGH 26.04.1984 6 Ob 9/84
    Veröff: SZ 58/66 = NZ 1985,16

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0085586

Dokumentnummer

JJR_19840426_OGH0002_0060OB00009_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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