Norm: KO §7 Abs1 §6 Abs3 ZPO §159 ASGG §2 Abs1 §65 Abs1 Z1 ZPO § 159 heute ZPO § 159 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 ZPO § 159 gültig von 01.01.1898 bis 31.07.2010 ASGG Art. 10 § 2 heute ... mehr lesen...
Norm: KO §7 Abs3KO §14 Abs1KO §110
Rechtssatz: Im Prüfungsprozess zwischen Konkursgläubigern nach § 110 KO, wobei der bestreitende Konkursgläubiger selbst in Konkurs verfallen ist, besteht das sonst für die Zulässigkeit des Prozessweges bestehende Erfordernis der Anmeldung der Forderung im Konkurs und deren Bestreitung nicht, weil kein Rechtsverhältnis vorliegt, das einen Leistungsanspruch begründen könnte. Dieser Anspruch unterliegt n... mehr lesen...
Norm: KO §6 Abs1KO §7 Abs3
Rechtssatz:
§ 6 Abs 1 KO hat nicht nur den Zweck, die gesetzmäßige Vertretung der Masse durch den Masseverwalter zu sichern, sondern dient darüber hinaus, wie sich aus § 7 Abs 3 KO ergibt, dazu, die strittige Forderung vorerst einem Prüfungsverfahren im Konkurs zu unterziehen, sodaß vor Anmeldung der Forderung im Konkurs und Abschluß des Prüfungsverfahrens der streitige aber auch außerstreitige Rechtsweg u... mehr lesen...
Norm: KO §7 Abs3
Rechtssatz: § 7 Abs 3 KO setzt voraus, dass der Anspruch im Konkurs wirklich angemeldet und der Prüfung unterzogen wurde. Eine Wiederaufnahme des unterbrochenen Verfahrens ist ausgeschlossen, solange eine Anmeldung der Forderung im Konkurs nicht erfolgt ist. Paragraph 7, Absatz 3, KO setzt voraus, dass der Anspruch im Konkurs wirklich angemeldet und der Prüfung unterzogen wurde. Eine Wiederaufnahme des unterbrochenen ... mehr lesen...
Norm: ZPO §240 Abs3 CIIdKO §7 Abs1KO §7 Abs3 ZPO § 240 heute ZPO § 240 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 240 gültig von 01.01.1998 bis 31.12.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 240 gültig von 0... mehr lesen...
Norm: KO §7 Abs3
Rechtssatz: Meldet der Kläger die eingeklagte Konkursforderung nicht an, kann der Masseverwalter (als beklagte Partei) das Verfahren wegen des Kostenersatzanspruches des beklagten Gemeinschuldners fortsetzen. Entscheidungstexte 8 Ob 35/97y Entscheidungstext OGH 17.04.1997 8 Ob 35/97y Veröff: SZ 70/68 9 ObA 93/06... mehr lesen...
Norm: ZPO §163 Abs2AußStrG 2005 §25 Abs1 Z4KO §7 Abs1KO §7 Abs3KO §8a MRG §37 Abs3 ZPO § 163 heute ZPO § 163 gültig ab 01.01.1898 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114... mehr lesen...
Norm: ZPO §159 ZPO §163 KO §6KO §7KO §7 Abs3 ZPO § 159 heute ZPO § 159 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 ZPO § 159 gültig von 01.01.1898 bis 31.07.2010 ZPO § 163 heute ... mehr lesen...
Norm: EheG §81 KO §7 Abs1KO §7 Abs3 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978
Rechtssatz: Ein anhängiges Aufteilungsverfahren wird unabhängig von der Beteiligung des Masseverwalters daran durch die Konkurseröffnung über das Vermögen eines der ... mehr lesen...
Norm: KO §7 Abs3 ZPO §163 Abs3 ZPO §477 Abs1 Z6 D6 ZPO § 163 heute ZPO § 163 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 477 heute ZPO § 477 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ... mehr lesen...
Norm: KO §7 Abs3KO §113 ZPO §233 ZPO § 233 heute ZPO § 233 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Das Verbot des § 7 Abs 3 KO kann auch nicht durch Einbringung einer neuen Klage umgangen werden. Nach Abschluss der Prüfungstagsatzung darf der Gläubiger, dessen Forderung bestritten ist und d... mehr lesen...