Norm: KO §6 Abs2
Rechtssatz: Im Fall einer gegen den Sachschuldner, der zugleich Personalschuldner ist, gerichteten Darlehensklage kann das durch Konkurseröffnung unterbrochene Verfahren bei Einschränkung auf das betreffende Exekutionsobjekt (Absonderungsrecht) gegen den Masseverwalter fortgesetzt werden. Entscheidungstexte 6 Ob 1/03w Entscheidungstext OGH 23.01.2003 6 Ob 1... mehr lesen...
Norm: KO §6 Abs2KO §178 Abs1 Z1KO §181
Rechtssatz:
§ 6 Abs 2 KO gilt auch im Privatkonkursverfahren. Klagen über behauptete und bestrittene Absonderungsansprüche sind allerdings bei Eigenverwaltung des Schuldners gegen diesen zu richten. Paragraph 6, Absatz 2, KO gilt auch im Privatkonkursverfahren. Klagen über behauptete und bestrittene Absonderungsansprüche sind allerdings bei Eigenverwaltung des Schuldners gegen diesen zu richten... mehr lesen...
Norm: KO §6 Abs2KO §116 Z5KO §124 Abs3
Rechtssatz:
§ 116 Z 5 KO behandelt unter anderem die Entscheidung über die Anerkennung von Absonderungsrechten und betrifft, wie sich aus dem die in dieser Gesetzesstelle ebenfalls genannten Masseforderungen betreffenden § 124 Abs 3 KO ableiten lässt, lediglich jene Fälle, in welchen der Masseverwalter die Anerkennung derartiger Forderungen beabsichtigt. Bestreitet er sie hingegen, kann auch de... mehr lesen...
Norm: KO §6 Abs2 ABGB §458 ABGB § 458 heute ABGB § 458 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Die dingliche Pfandverschlechterungsklage nach § 458 ABGB ist eine nach § 6 Abs 2 KO zulässige Klage über das Absonderungsrecht des Pfandgläubigers. Die dingliche Pfandverschlechterungsklage nach ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 BKO §6 Abs2KO §119 Abs5 D ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Da Rechtsstreitigkeiten über Absonderungsansprüche nach der Konkurseröffnung nur gegen den Masseverwalter anhängig gemacht und fortgesetzt werden ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs5KO §6 Abs2 ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Wurde eine Klage im Sinne des § 6 Abs 2 KO unrichtig gegen den Gemeinschuldner anhängig gemacht, ist eine Richtigstellung der Parteienbezeichnung auf den Mass... mehr lesen...
Norm: EO §35 IKO §6 Abs2 EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 35 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 35 gültig von 01.01.1995 bis 31.12.2014 ... mehr lesen...
Norm: KO §1KO §6 Abs2KO §7 ZPO §1 Ba ZPO §505 ZPO § 1 heute ZPO § 1 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ZPO § 1 gültig von 01.01.1898 bis 30.06.2018 ZPO § 505 heute ... mehr lesen...
Am 10. Juni 1972 wurde in Steinach am Brenner F G als Lenker eines Motorrades bei einem zusammenstoß mit dem von W G gelenkten LKW getötet. J P ist Halter, die Zweitbeklagte Haftpflichtversicherer dieses LKW. Mit der am 16. Mai 1977 eingebrachten Klage begehrt die Klägerin als Trägerin der gesetzlichen Pensionsversicherung gemäß § 332 ASVG vom Lenker W G sowie J P und von der Zweitbeklagten unter Einräumung eines Mitverschuldens ihres beim Unfall getöteten Versicherten zu einem F... mehr lesen...
Norm: ZPO §163 IO §7 Abs1KO §6 Abs2KO §6 Abs3KO §7 Abs1 ZPO § 163 heute ZPO § 163 gültig ab 01.01.1898 IO § 7 heute IO § 7 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 ... mehr lesen...
Norm: IO §6 Abs2KO §6 Abs2 VersVG §157 IO § 6 heute IO § 6 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 IO § 6 gültig von 01.07.2010 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2010 IO § 6 gültig von 01.01.1983 bis 30.... mehr lesen...
Norm: KO §6 Abs2
Rechtssatz:
Wird während eines Haftpflichtprozesses der Konkurs über das Vermögen des Haftpflichtigen eröffnet, so ist der Haftpflichtprozeß zur Gänze unterbrochen und ein nach der Konkurseröffnung gegen den Gemeinschuldner fortgesetztes Verfahren für nichtig zu erklären. Eine Aufspaltung des Haftpflichtprozesses in einen Teil, der die Befriedigung aus dem gesamten Vermögen und in einen Teil, der die Befriedigung aus ... mehr lesen...
In der am 25. Juni 1951 eingebrachten Klage begehrt Klägerin von dem Beklagten den Afterbestandzins per monatlich 800 S für die Monate März bis August 1951 in der Höhe von insgesamt 4800 S. Laut Klagsvorbringen war der Bestandzins vierteljährlich, u. zw. am 1. März und 1. Juni 1951, fällig. Unter einem beantragte Klägerin die pfandweise Beschreibung der in die Bestandräume eingebrachten Fahrnisse des Beklagten. Am gleichen Tag (26. Juni 1951) hat das Landesgericht für Zivilrechtssa... mehr lesen...