RS OGH 2001/5/16 6Ob309/00k

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Veröffentlicht am 16.05.2001
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Norm

KO §6 Abs2
KO §178 Abs1 Z1
KO §181

Rechtssatz

§ 6 Abs 2 KO gilt auch im Privatkonkursverfahren. Klagen über behauptete und bestrittene Absonderungsansprüche sind allerdings bei Eigenverwaltung des Schuldners gegen diesen zu richten.Paragraph 6, Absatz 2, KO gilt auch im Privatkonkursverfahren. Klagen über behauptete und bestrittene Absonderungsansprüche sind allerdings bei Eigenverwaltung des Schuldners gegen diesen zu richten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115406

Dokumentnummer

JJR_20010516_OGH0002_0060OB00309_00K0000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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