Norm
KO §6 Abs2Rechtssatz
§ 6 Abs 2 KO gilt auch im Privatkonkursverfahren. Klagen über behauptete und bestrittene Absonderungsansprüche sind allerdings bei Eigenverwaltung des Schuldners gegen diesen zu richten.Paragraph 6, Absatz 2, KO gilt auch im Privatkonkursverfahren. Klagen über behauptete und bestrittene Absonderungsansprüche sind allerdings bei Eigenverwaltung des Schuldners gegen diesen zu richten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115406Dokumentnummer
JJR_20010516_OGH0002_0060OB00309_00K0000_006