Norm: KO §29
Rechtssatz:
Auch eine Zuwendung mit Lasten ist eine unentgeltliche Verfügung, wenn die Belastung nach der Absicht der Parteien nicht ein volles Entgelt sein soll.
Entscheidungstexte 3 Ob 574/83 Entscheidungstext OGH 14.09.1983 3 Ob 574/83 Veröff: RdW 1984,43 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: ABGB §938 A ABGB §938 BKO §29 ABGB § 938 heute ABGB § 938 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 938 heute ABGB § 938 gültig ab 01.01.1812 Rechtssat... mehr lesen...
Norm: ABGB §938 BKO §29KO §41 ABGB § 938 heute ABGB § 938 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Ist eine gemischte Schenkung in ihrer Gesamtheit anfechtbar, dann ist auf Gegenleistungen, die der durch die gemischte Schenkung Bedachte erbracht hat, nur mehr insoweit Bedacht zu nehmen, als de... mehr lesen...
Norm: KO §29
Rechtssatz:
Unentgeltlichkeit liegt vor, wenn einer Zuwendung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäftes keine wirkliche Gegenleistung gegenübersteht. In diesem Sinn kann auch die freiwillige Übernahme oder die Bezahlung einer fremden Schuld eine unentgeltliche Verfügung darstellen.
Entscheidungstexte 1 Ob 616/83 Entscheidungstext OGH 29.06.1983 1 Ob 61... mehr lesen...
Norm: KO §29
Rechtssatz:
Zumindest dann, wenn die Einbringlichkeit der Forderung des Dritten durch eine Bankhaftung voll sichergestellt ist, liegt eine unentgeltliche Zuwendung nicht im Verhältnis zwischen dem Gläubiger und dem Gemeinschuldner, sondern im Verhältnis vom Gemeinschuldner zum Schuldner vor.
Entscheidungstexte 1 Ob 616/83 Entscheidungstext OGH 29.06.1983 1 ... mehr lesen...
Ing. Helmut W ist auf Grund eines Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages vom 25. 9. 1972/12. 4. 1973 Wohnungseigentümer der zirka 90 m2 großen Wohnung Graz, B- Straße 19/2 (71/3587-Anteile der EZ 691 KG S) und auf Grund eines Kaufvertrages vom 14. 11. 1975 Eigentümer der Liegenschaft EZ 274 KG L, auf der er ein Einfamilienhaus errichtete, das noch nicht zur Gänze fertiggestellt ist. Die Eigentumswohnung ist mit einem Baudarlehen zugunsten des Landes Steiermark und der Landeshypotheke... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z1KO §29 Z1 AnfO § 3 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 3 gültig von 01.01.1915 bis 31.12.2009
Rechtssatz: Unentgeltlich ist eine Verfügung dann, wenn der Handelnde dafür kein Entgelt oder nur ein Scheinentgelt erhält. Entgelt ist... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z1KO §29 Z1 AnfO § 3 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 3 gültig von 01.01.1915 bis 31.12.2009
Rechtssatz:
Die Beantwortung der Frage, ob eine entgeltliche oder eine unentgeltliche Verfügung vorliegt, ist nach den Umständen im Z... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z1KO §29 Z1 AnfO § 3 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 3 gültig von 01.01.1915 bis 31.12.2009
Rechtssatz: Entgeltlichkeit ist auch dann anzunehmen, wenn das Entgelt (hier: für die gewährte Stundung) nicht dem Gläubiger, sondern e... mehr lesen...
Norm: ABGB §904 IV. AnfO §3 Z1KO §29 Z1 ABGB § 904 heute ABGB § 904 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Dafür, ob es an einem Gegenwert fehlt, ist der objektive Sachverhalt maßgebend; es kann daher der Verzicht auf die Fälligstellung einer Forderung kein Vermögenswert mehr sein, wenn die ... mehr lesen...
Norm: KO §28 Z3KO §29
Rechtssatz: Für den Anfechtungstatbestand nach § 28 Z 3 KO ist - anders als nach § 29 KO - die Frage der Entgeltlichkeit einer Rechtshandlung unerheblich. Für den Anfechtungstatbestand nach Paragraph 28, Ziffer 3, KO ist - anders als nach Paragraph 29, KO - die Frage der Entgeltlichkeit einer Rechtshandlung unerheblich. Entscheidungstexte 5 Ob 605/80 Entsch... mehr lesen...
Norm: KO §29 Z1
Rechtssatz:
Regelmäßig liegt bei einer Schuldübernahme (dreipersönliches Verhältnis) die unentgeltliche Zuwendung nicht im Verhältnis zum Gläubiger vor, weil dieser ja nur das bekommt, was ihm rechtens gebührt, sondern allenfalls im Verhältnis zum (Altschuldner) Schuldner, der damit von einer Verbindlichkeit befreit wird. Im Konkurs des Dritten kann dann der Masseverwalter den Anspruch gegen den freigiebig Bedachten au... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c C1KO §29 Z1 IO §27 ABGB § 364c heute ABGB § 364c gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009 ABGB § 364c gültig von 01.01.1917 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 IO § 2... mehr lesen...
Norm: KO §29 Z1
Rechtssatz:
Der Begriff "unentgeltliche Verfügung" umfaßt keineswegs nur Schenkungen, sondern ist im weitesten Sinn zu verstehen und umfaßt insbesondere auch die nicht geschuldete Sicherung einer Verbindlichkeit, für die kein Gegenwert geleistet wird.
Entscheidungstexte 1 Ob 583/79 Entscheidungstext OGH 02.05.1979 1 Ob 583/79 ... mehr lesen...
Norm: AO §20a KO §29 Z1 AO § 20a gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010
Rechtssatz:
Die Leistungen aus Stromlieferungsverträgen sind für den Bereich des Insolvenzrechtes teilbar. - Die erfolgreiche Anfechtung einer dinglichen Belastung führt nur zur relativen Unwirksamkeit und daher nicht zu ihrer Löschung im Grundbuc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1405 ABGB §1406 AnfO §3 Z1KO §29 Z1 ABGB § 1405 heute ABGB § 1405 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1406 heute ABGB § 1406 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 KO §29 AnfO § 3 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 3 gültig von 01.01.1915 bis 31.12.2009
Rechtssatz:
Anfechtung eines Scheidungs - Vergleiches des Gemeinschuldners. Begehren auf Herausgabe der Schlüssel zu einem im gemeinschaft... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z1KO §29 Z1 AnfO § 3 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 3 gültig von 01.01.1915 bis 31.12.2009
Rechtssatz:
Gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke sind solche, die aus Anlaß gewisser Festtage oder besonderer Familienereignisse üblic... mehr lesen...
Norm: KO §29 Z1
Rechtssatz:
Es kommt nicht auf die Absicht des Leistenden, sondern nur auf das objektive Bestehen der Unterhaltspflicht an.
Entscheidungstexte 7 Ob 52/56 Entscheidungstext OGH 08.02.1956 7 Ob 52/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0064351 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: AnfO §13 KO §29 Z1 AnfO § 13 gültig von 01.01.1915 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021
Rechtssatz:
Die Anfechtungsklage muss den Gegenstand, in den die Forderung des Klägers vollstreckt werden soll, angeben und das Begehren enthalten, dass der Anfechtungsgegner die Zwangsvollstreckung zur Befriedigung der gegnerischen Forderung in... mehr lesen...
Norm: ABGB §938 C1KO §29 Z1 ABGB § 938 heute ABGB § 938 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Unterhaltsgewährung durch Zusage einer Kapitalabfindung ist, soweit der vereinbarte Betrag durch die Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse der beteiligten Personen nicht gerechtfertigt i... mehr lesen...