RS OGH 1956/11/7 3Ob501/56, 2Ob678/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.11.1956
beobachten
merken

Norm

AnfO §3 Z1
KO §29 Z1

Rechtssatz

Gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke sind solche, die aus Anlaß gewisser Festtage oder besonderer Familienereignisse üblicherweise gegeben werden und verhältnismäßig geringeren Ausmaßes sind. Der Anfall eines Erbteiles ist kein Familienereignis, das üblicherweise Anlaß zu einem Geschenk wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0050244

Dokumentnummer

JJR_19561107_OGH0002_0030OB00501_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten