Entscheidungen zu § 23 Abs. 1 KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

11 Dokumente

Entscheidungen 1-11 von 11

RS OGH 2004/1/23 8Ob136/03p

Norm: KO §5 Abs4KO §23 Abs1
Rechtssatz: Die Bestimmung des §5 Abs4 KO genießt als Sozialbestimmung, die dem Gemeinschuldner eine wesentliche Existenzgrundlage erhalten soll Priorität vor der Kündigung nach §23 KO. Entscheidungstexte 8 Ob 136/03p Entscheidungstext OGH 23.01.2004 8 Ob 136/03p European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.01.2004

RS OGH 2004/1/23 8Ob136/03p

Norm: KO §5 Abs4KO §23 Abs1
Rechtssatz: Erst der Ausscheidungsbeschluss des Konkursgerichtes bewirkt die-wenngleich nicht vollständige-Massefreiheit des ausgeschiedenen Bestandrechtes. Bis zum Ausscheidungsbeschluss des Konkursgerichtes steht dem Masseverwalter das Kündigungsrecht nach §23 Abs 1 KO zu. Entscheidungstexte 8 Ob 136/03p Entscheidungstext OGH 23.01.2004 8 Ob 136/03p ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.01.2004

RS OGH 2002/7/11 6Ob65/02f, 3Ob67/03d

Norm: KO §23 Abs1
Rechtssatz: Der
Rechtssatz: , wonach der Masseverwalter bei Aufkündigung eines Arbeitsverhältnisses (§25 KO) nur die gesetzlichen oder zulässigerweise vereinbarten kürzeren Kündigungsfristen, nicht aber die in verschiedenen Bestimmungen vorgesehenen Kündigungstermine einhalten müsse, kann auf die Auslegung des §23 Abs1 KO betreffend die Aufkündigung von Bestandverhältnissen übertragen werden. Der Masseverwalter hat daher auch be... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.07.2002

RS OGH 1998/1/29 8Ob310/97i, 3Ob67/03d

Norm: ABGB §1116 CKO §23 Abs1
Rechtssatz: Gemäß § 23 Abs 1 KO soll der Masseverwalter das Mietverhältnis zum frühest möglichen Zeitpunkt beenden können, und zwar je nachdem, ob der aus den gesetzlichen Vorschriften oder aus der Vereinbarung abgeleitete Endzeitpunkt früher liegt. Bei beweglichen Sachen ist der aus den gesetzlichen Vorschriften abgeleitete Endzeitpunkt nach § 1116 ABGB jeder beliebige Tag, was zu dem Ergebnis führt, daß der Masse... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.01.1998

RS OGH 1997/7/23 1R967/96v

Norm: KO §23 Abs1ABGB §1116
Rechtssatz: Gemäß § 23 Abs 1 KO soll der Masseverwalter das Mietverhältnis zum frühest möglichen Zeitpunkt beenden können, uzw. je nachdem, ob der aus den gesetzlichen Vorschriften oder aus der Vereinbarung abgeleitete Endzeitpunkt früher liegt. Bei beweglichen Sachen ist der aus den gesetzlichen Vorschriften abgeleitete Endzeitpunkt nach § 1116 ABGB jeder beliebige Tag, was zu dem Ergebnis führt, daß der Masseverwal... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.07.1997

RS OGH 1989/5/2 5Ob549/89, 6Ob65/02f

Norm: KO §23 Abs1
Rechtssatz: Die Auslegungsregel, wonach der Masseverwalter bei Aufkündigung eines Arbeitsverhältnisses (§ 25 KO) nur die gesetzlichen oder zulässigerweise vereinbarten kürzeren Kündigungsfristen, nicht aber die in verschiedenen Bestimmungen vorgesehenen Kündigungstermine einhalten müsse, kann auf die Auslegung des § 23 Abs 1 KO betreffend die Aufkündigung von Bestandverhältnissen nicht ohne weiteres übertragen werden. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.05.1989

RS OGH 1983/5/17 5Ob311/81, 8Ob157/99t, 8Ob71/02b, 9Ob59/08d, 6Ob208/13a

Norm: KO §21 Abs1KO §23 Abs1KO §25a
Rechtssatz: Die Schadenersatzansprüche, die sich aus der Ausübung des gesetzlichen Rechtes des Masseverwalters zur Auflösung der Leasingverträge infolge Konkurses über das Vermögen des gemeinschuldnerischen Leasingnehmers ergeben, sind - gleichviel ob man nach der Anordnung des § 21 Abs 1 letzter Fall KO oder nach jener des § 23 Abs 1 KO urteilt - jedenfalls von einem Verschulden des Gemeinschuldners nicht ab... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.05.1983

RS OGH 1981/7/7 5Ob304/81, 8Ob294/01w

Norm: KO §1 Abs2KO §16KO §23 Abs1KO §46 Abs1 Z2 (nunmehr Z5)KO §46 Abs1 Z3KO §53
Rechtssatz: Ist der Mieter einer beweglichen Sache auf Grund des vor Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen abgeschlossenen Mietvertrages verpflichtet, diese Sache nach Beendigung des Mietvertrages auf seine Kosten und Gefahr an den Vermieter zurückzustellen, dann ist die Forderung des Vermieters, der die Sache nach der nach Konkurseröffnung über das Vermögen d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.07.1981

RS OGH 1981/7/7 5Ob304/81, 8Ob294/01w

Norm: KO aF §46 Abs1 Z3KO §16KO §23 Abs1KO idF BGBl 1982/370 §46 Abs1 Z4KO idF BGBl 1982/370 §46 Abs1 Z5
Rechtssatz: Zweck des § 46 Abs 1 Z 3 KO ist es zu gewährleisten, daß derjenige, der seine vollwertige Leistung weiterhin der Masse zugutekommen lassen muß, die dafür zu entrichtende volle Gegenleistung erhalten und nicht auf eine Konkursforderung beschränkt sein soll. Es besteht daher keine Veranlassung, den vertraglichen Anspruch auf Erstat... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.07.1981

RS OGH 1976/9/14 5Ob304/76, 5Ob301/78, 5Ob316/81, 5Ob311/81, 8Ob1010/92, 7Ob2410/96d, 8Ob310/97i, 1O

Norm: ABGB §1336 EABGB §1336 FAO §20c Abs2AO §20dAO §20eKO §23 Abs1KO §25a
Rechtssatz: 1. a) Das Recht des Masseverwalters nach § 23 Abs 1 KO (bzw des Ausgleichsverwalters nach § 20 c Abs 2 AO), Verträge unter Einhaltung der gesetzlichen oder der kürzeren vertraglichen Kündigungsfrist durch Kündigung oder nach §§ 1117 f ABGB aufzulösen, ist durch vor Konkurseröffnung geschlossene Vereinbarungen nicht beschränkbar. b) Macht der Masseverwalter un... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.09.1976

RS OGH 1975/8/27 1Ob148/75

Norm: KO §1KO §23 Abs1KO §77 Abs2
Rechtssatz: Die Behauptung des Masseverwalters, die an den Gemeinschuldner gerichtete Aufkündigung sei nichtig, enthält als Minus auch Einwendungen. Entscheidungstexte 1 Ob 148/75 Entscheidungstext OGH 27.08.1975 1 Ob 148/75 Veröff: RZ 1976/80 S 153 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.08.1975

Entscheidungen 1-11 von 11

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten