Norm: KO §139KO §166KO §176
Rechtssatz: Lehre und Rechtsprechung stimmen darin überein, daß dem Masseverwalter weder gegen den Eröffnungsbeschluß noch gegen den Beschluß, womit die Aufhebung des Konkurses ausgesprochen wird, ein Rechtsmittel offen steht. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht nur insofern, als dem Masseverwalter ein Rekursrecht gegen den Aufhebungsbeschluß insoweit einzuräumen ist, als er diesen als Massegläubiger s... mehr lesen...
Norm: KO §11KO §44KO §176
Rechtssatz: Aussonderungsrechte unterliegen weder dem Anmeldungszwang noch dem Prüfungsverfahren. Auf sie ist im Bestreitungsfall kein Bedacht zu nehmen, solange sie nicht rechtskräftig festgestellt sind (SZ 21/101). Daher ist der Aussonderungsberechtigte kein am Konkursverfahren Beteiligter und es steht ihm das Rekursrecht nicht zu. Entscheidungstexte 5 Ob 27... mehr lesen...
Der Gemeinschuldner, über den am 22. Februar 1962 der Konkurs eröffnet wurde, ist u. a. Eigentümer der Liegenschaft EZ. 47 KG. St. L., bestehend aus dem Hause Nr. 17 in der B.straße 17 samt Garten und Vorgarten. Am 20. November 1961 wurde auf seinen Antrag die Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung mit Rechtswirksamkeit bis einschließlich 21. November 1962 angemerkt. Den Rangordnungsbescheid behielt der Gemeinschuldner und er wurde von ihm nach der Eröffnung des Konkurses dem... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 QKO §120KO §176 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz: Kein Rekursrecht des Freihandkäufers im Konkursverfahren. Entscheidungstexte 5 Ob 98/63 Entscheidungstext OGH 18.04.1963 5 Ob 98... mehr lesen...
Norm: KO §176 ZPO §514 B ZPO § 514 heute ZPO § 514 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Mangelndes Beschwerdeinteresse und daher Unzulässigkeit des Rekurses der Gemeinschuldnerin gegen einen Beschluß des Konkurskommissärs, der mit ihrem Einverständni... mehr lesen...
Norm: KO §95 Abs2KO §176
Rechtssatz:
Gegen die Entscheidung des Rekursgerichtes, daß die Ausführung eines eine Masseforderung anerkennenden Beschlusses des Gläubigerausschusses nicht zu untersagen sei, steht den Gläubigern dritter Klasse der Revisionsrekurs zu. Der Konkurskommissär hat die Beschlüsse des Gläubigerausschusses sowohl auf ihre Gesetzmäßigkeit als auch auf ihre Zweckmäßigkeit zu prüfen.
Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: KO §110 Abs4KO §176 ZPO §522 ZPO § 522 heute ZPO § 522 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 522 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.2002 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
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Norm: KO §130KO §176
Rechtssatz:
Verteilungsentwurf und Berichtigung des Entwurfes durch den Konkurskommissar bilden eine Einheit. Dem Gemeinschuldner und den Konkursgläubigern steht der Rechtsbehelf der Erinnerungen gegen den berichtigten Verteilungsentwurf zu. Ein Rekursrecht ist ihnen nicht an die Hand gegeben.
Entscheidungstexte 5 Ob 473/60 Entscheidungstext OGH 11.0... mehr lesen...
Johann H. befindet sich seit 1. Oktober 1958 im Konkurs (S 69/58 des Handelsgerichtes Wien). Der Erstrichter hat der betreibenden Partei auf Grund des Auszuges aus dem Anmeldungsverzeichnis des Handelsgerichtes Wien vom 19. März 1959, S. 69/58-947, über eine in der dritten Klasse der Konkursgläubiger festgestellte Forderung der betreibenden Partei von 205.555.541 S 36 g auf Grund der ob der Liegenschaft EZ. 888 Grundbuch der Katastralgemeinde W. in COZ. 75 und ob der Liegenschaft E... mehr lesen...
Norm: KO §84KO §119KO §176
Rechtssatz:
Eine im Rahmen der Überwachung des Masseverwalters ergehende Stellungnahme des Konkurskommissärs zu einem Bericht des Masseverwalters ist auch dann keine anfechtbare Verfügung, wenn sie in die Form eines mit Gründen versehenen Beschlusses gekleidet wird. Den Konkursgläubigern steht kein Antragsrecht und Rekursrecht hinsichtlich der Festsetzung des Zeitpunktes der Verwertung der Masse zu.
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Die Liegenschaftseigentümerin Gabriele H. machte dem Masseverwalter Dr. Hugo D. gegenüber am 10. Oktober 1950 das Anbot, 30.000 S in zwei Raten an die Konkursmasse zu bezahlen, wogegen diese in die sofortige Auflösung des auf dreißig Jahre geschlossenen Bestandvertrages vom 27. September 1945 zu willigen und auf jegliche weitere Ansprüche insbesondere wegen Aufführung von Gebäuden zu verzichten hätte. Auf Antrag des Masseverwalters ermächtigte ihn das Erstgericht, das Anbot anzune... mehr lesen...
Das Erstgericht hat auf Grund eines vom Gläubigerausschuß genehmigten Berichtes des Masseverwalters den Konkurs wegen Vermögensmangels gemäß § 166 Abs. 2 KO. aufgehoben. Der Bericht des Masseverwalters lautete dahin, daß außer dem Unternehmen des Gemeinschuldners (Zementwarenerzeugung), über welches mit Beschluß des Bezirksgerichtes Schwechat vom 28. Februar 1950 die Zwangsverwaltung eingeleitet worden war, kein Vermögen vorhanden sei. Der letztgenannte Beschluß ordnete die Verwert... mehr lesen...
Der Gemeinschuldner brachte gegen den Masseverwalter beim Konkurskommissär eine "außerordentliche Beschwerde" ein. Der Konkurskommissär fand die Beschwerde für unbegrundet und sah keinen Anlaß zur Ergreifung von Maßregeln. Das Rekursgericht wies den Rekurs des Gemeinschuldners als unzulässig zurück. Der Oberste Gerichtshof hob den Beschluß des Rekursgerichtes auf und trug ihm eine neuerliche Entscheidung auf. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: ... mehr lesen...
Norm: AO §32 KO §84KO §176 AO § 32 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010
Rechtssatz:
Der Kridatar kann den Konkurskommissär zur Überwachung des Masseverwalters gemäß § 84 KO auch in Form einer Beschwerde anregen. Eine darüber ergangene Verfügung des Konkurskommissärs ist durch Rekurs anfechtbar. Die Bestimmung des §... mehr lesen...
Norm: EO §133 KO §116KO §117KO §119KO §176 EO § 133 heute EO § 133 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 133 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 133 gültig von 01.08.19... mehr lesen...