Norm: KO §12KO §166
Rechtssatz: Das bedingte Erlöschen der Absonderungsrechte tritt ipso iure ein und wirkt für jedermann über den Konkurs hinaus. Entscheidungstexte 2 Ob 142/07g Entscheidungstext OGH 29.05.2008 2 Ob 142/07g Veröff: SZ 2008/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123737 ... mehr lesen...
Norm: KO §139KO §150 Abs4KO §157KO §166KO §167
Rechtssatz:
Nach rechtskräftiger Aufhebung des Konkurses kommt eine nachträgliche Beschlussfassung des Konkursgerichtes dann in Frage, wenn diese mit der Aufhebung des Konkurses vereinbar ist, etwa wenn anlässlich der Konkursaufhebung die in § 150 Abs 4 KO vorgesehene Setzung einer Klagsfrist bezüglich einer vom Gemeinschuldner bestrittenen Konkursforderung irrtümlich unterblieben wäre. ... mehr lesen...
Norm: KO §136 Abs1KO §139KO §157KO §166KO §167
Rechtssatz:
Nach rechtskräftiger Aufhebung des Konkurses ist eine nachträgliche Nichtgenehmigung einer Schlußrechnung ausgeschlossen.
Entscheidungstexte 8 Ob 334/98w Entscheidungstext OGH 27.01.2000 8 Ob 334/98w 8 Ob 145/00g Entscheidungstext OGH 12.09.2000 8 Ob ... mehr lesen...
Norm: HGB §144KO §157KO §166KO §167
Rechtssatz:
Die Fortsetzung der Gesellschaft kommt nach Durchführung des Konkurses nicht in Betracht, sondern den Gesellschaftern bleibt lediglich die Möglichkeit, eine neue Gesellschaft zu gründen; die Fortsetzung setzt die Aufhebung des Konkurses im Sinne des 157, 166, 167 KO voraus.
Entscheidungstexte 6 Ob 7/86 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: KO §166
Rechtssatz:
Wenn mit der Verteilung der Masse an die Konkursgläubiger begonnen wurde, darf der Konkurs nicht mehr nach § 166 KO aufgehoben werden. Wenn mit der Verteilung der Masse an die Konkursgläubiger begonnen wurde, darf der Konkurs nicht mehr nach Paragraph 166, KO aufgehoben werden.
Entscheidungstexte 1 Ob 687/85 Entscheidungstext OGH 19.02.1986 ... mehr lesen...
Norm: EO §294 M2KO §166KO §12 Abs1 EO § 294 heute EO § 294 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 294 gültig von 01.09.2005 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2005 EO § 294 gültig von 01.03.1992 bis 3... mehr lesen...
Norm: KO §12KO §124KO §166
Rechtssatz:
Hat ein Masseverwalter gemäß § 12 Abs 3 KO einen Geldbetrag eingenommen, darf er ihn, um das Anwartschaftsrecht des Absonderungsgläubigers nicht zu beeinträchtigen, erst dann ausschütten, wenn er sicher ist, daß es zu einer Aufhebung nach § 166 Abs 2 KO nicht mehr kommt. Bis zu diesem Zeitpunkt hat er eine Sondermasse zu bilden, die auch nicht für Kosten und zur Befriedigung von Masseforderunge... mehr lesen...
Norm: KO §12KO §124KO §166
Rechtssatz:
§ 124 Abs 1 und 2 KO ist einschränkend dahin auszulegen, daß eine Befriedigung fälliger Masseforderungen aus der Masse nur insoweit erfolgen darf, als damit nicht auch über nur gemäß § 12 Abs 3 KO in die Masse gelangte Beträge verfügt wird und eine Aufhebung des Konkurses nach § 166 KO noch möglich ist. Paragraph 124, Absatz eins und 2 KO ist einschränkend dahin auszulegen, daß eine Befriedigung... mehr lesen...
Mit Mietvertrag vom 1. Dezember 1974 mieteten die Beklagten von den Klägerinnen die im Erdgeschoß des Hauses G, K-Straße Nr. 49 gelegenen Wohnung Nr. 3. Mit Beschluß des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz vom 27. April 1978 wurde über das Vermögen des Erstbeklagten das Konkursverfahren eröffnet. Mit ihren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Klagen erklärten die Klägerinnen die vorzeitige Auflösung des vorgenannten Mietvertrages infolge Säumigkeit der B... mehr lesen...
Norm: KO aF §73KO §166KO §176 A
Rechtssatz:
Der Beschluß, mit dem mangels hinreichender Masse der Erlag eines Kostenvorschusses gefordert wird, bedarf der Verwirklichung in einem Beschluß auf Aufhebung des Konkurses.
Entscheidungstexte 7 Ob 692/79 Entscheidungstext OGH 04.10.1979 7 Ob 692/79 Veröff: SZ 52/144 European ... mehr lesen...
Norm: KO aF §68KO §73KO §166
Rechtssatz:
Eine Mehrheit von Gläubigern ist nicht Voraussetzung der Zahlungsunfähigkeit, sondern nur (grundsätzlich) der Konkurseröffnung.
Entscheidungstexte 4 Ob 624/75 Entscheidungstext OGH 04.11.1975 4 Ob 624/75 Veröff: JBl 1977,209 (mit Anmerkung von Schumacher) 5 Ob 304/80 Entschei... mehr lesen...
Die Klägerin bringt vor, sie habe sich gegenüber dem Beklagten am 25. 11. 1964 verpflichtet, ihm auf einer Liegenschaft Wohnungseigentum zu beschaffen. Der Beklagte habe eine Wohnung Nr 11 gekauft. Durch Gegenüberstellung einerseits der Verpflichtungen des Beklagten, anderseits seiner Zahlungen berechnet die Klägerin einen Saldo zu ihren Gunsten in Höhe von S 44.043.-, dessen Bezahlung sie mit der vorliegenden Klage begehrt. Die Wohnung sei im Dezember 1967 übernommen worden. Der ... mehr lesen...
Norm: HGB §131 Z5HGB §145HGB §161 Abs2KO §166
Rechtssatz:
Die Parteifähigkeit einer Kommanditgesellschaft bleibt auch nach Aufhebung des Konkurses nach § 166 KO bestehen. Die Parteifähigkeit einer Kommanditgesellschaft bleibt auch nach Aufhebung des Konkurses nach Paragraph 166, KO bestehen.
Entscheidungstexte 6 Ob 128/71 Entscheidungstext OGH 30.06.1971 6 Ob 128... mehr lesen...
Norm: KO §12 Abs1KO §166
Rechtssatz:
Die in § 12 Abs 1 KO angeführten Absonderungsrechte sind endgültig erloschen, wenn eine Aufhebung des Konkurses nach § 166 KO nicht mehr in Betracht kommt. Die in Paragraph 12, Absatz eins, KO angeführten Absonderungsrechte sind endgültig erloschen, wenn eine Aufhebung des Konkurses nach Paragraph 166, KO nicht mehr in Betracht kommt.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KO §11KO §72KO §166KO §172
Rechtssatz:
Dem Absonderungsgläubiger, der seine Forderung nicht auch als Konkursgläubiger angemeldet hat, steht gegen die Ablehnung der Aufhebung des Konkurses gemäß § 166 KO kein Rekursrecht zu, es wäre denn, daß die von ihm erlangte Sicherstellung durch die Konkurseröffnung gemäß § 12 KO erlöschen oder ein außerhalb des Konkursverfahrens nicht verfolgbarer Anfechtungsanspruch entstehen würde. Dem A... mehr lesen...
Norm: KO §10KO §166
Rechtssatz:
Bewilligung der Exekution durch das Rekursgericht, wenn das Erstgericht die Exekution nur deshalb gemäß § 10 KO nicht bewilligte, weil es von der im Zeitpunkt seiner Entscheidung bereits wirksamen Konkursaufhebung nach § 166 KO noch keine Kenntnis hatte. Bewilligung der Exekution durch das Rekursgericht, wenn das Erstgericht die Exekution nur deshalb gemäß Paragraph 10, KO nicht bewilligte, weil es von... mehr lesen...
Norm: KO §139KO §166KO §176
Rechtssatz: Lehre und Rechtsprechung stimmen darin überein, daß dem Masseverwalter weder gegen den Eröffnungsbeschluß noch gegen den Beschluß, womit die Aufhebung des Konkurses ausgesprochen wird, ein Rechtsmittel offen steht. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht nur insofern, als dem Masseverwalter ein Rekursrecht gegen den Aufhebungsbeschluß insoweit einzuräumen ist, als er diesen als Massegläubiger s... mehr lesen...
Das Erstgericht hat auf Grund eines vom Gläubigerausschuß genehmigten Berichtes des Masseverwalters den Konkurs wegen Vermögensmangels gemäß § 166 Abs. 2 KO. aufgehoben. Der Bericht des Masseverwalters lautete dahin, daß außer dem Unternehmen des Gemeinschuldners (Zementwarenerzeugung), über welches mit Beschluß des Bezirksgerichtes Schwechat vom 28. Februar 1950 die Zwangsverwaltung eingeleitet worden war, kein Vermögen vorhanden sei. Der letztgenannte Beschluß ordnete die Verwert... mehr lesen...