RS OGH 1986/2/19 1Ob687/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.02.1986
beobachten
merken

Norm

KO §12
KO §124
KO §166

Rechtssatz

§ 124 Abs 1 und 2 KO ist einschränkend dahin auszulegen, daß eine Befriedigung fälliger Masseforderungen aus der Masse nur insoweit erfolgen darf, als damit nicht auch über nur gemäß § 12 Abs 3 KO in die Masse gelangte Beträge verfügt wird und eine Aufhebung des Konkurses nach § 166 KO noch möglich ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0064284

Dokumentnummer

JJR_19860219_OGH0002_0010OB00687_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten