Norm: KO §138 Abs2 IO §138 Abs2 IO § 138 heute IO § 138 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 IO § 138 gültig von 01.07.2010 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2010 IO § 138 gültig von 01.01.2002 bis 30.... mehr lesen...
Norm: KO §138 Abs2
Rechtssatz:
Der Beschluss hinsichtlich der Einbeziehung eines bestimmten nachträglich ermittelten Vermögensbestandteiles und der neuerlichen Einberufung des Masseverwalters zur Amtsausübung ist - schon wegen der Wirkung gegenüber Dritten - öffentlich kundzumachen.
Entscheidungstexte 8 Ob 80/06g Entscheidungstext OGH 03.08.2006 8 Ob 80/06g ... mehr lesen...
Norm: KO §138 Abs2
Rechtssatz:
Die Ermächtigung des Masseverwalters zum Prozesseintritt (und damit auch die Einleitung des Nachtragsverteilungsverfahrens) kann vom Erlag eines gläubigerseits zu erlegenden Kostenvorschusses abhängig gemacht werden.
Entscheidungstexte 8 Ob 246/00k Entscheidungstext OGH 15.02.2001 8 Ob 246/00k ... mehr lesen...
Norm: KO §138 Abs2KO §157g Abs3KO §161 Abs1KO §193 Abs1KO §196 Abs1
Rechtssatz: Im Falle der Aufhebung des Konkurses nach § 196 Abs 1 KO hat bei Vorliegen der in § 138 Abs 2 KO genannten Voraussetzungen eine Nachtragsverteilung stattzufinden. Im Falle der Aufhebung des Konkurses nach Paragraph 196, Absatz eins, KO hat bei Vorliegen der in Paragraph 138, Absatz 2, KO genannten Voraussetzungen eine Nachtragsverteilung stattzufinden. ... mehr lesen...
Norm: KO §138 Abs2
Rechtssatz:
Das Konkursgericht ist funktionell zur Beurteilung der Vorfrage, ob nach Konkursaufhebung ermittelte Vermögensstücke zur Konkursmasse gehören, zuständig.
Entscheidungstexte 8 Ob 6/95 Entscheidungstext OGH 30.03.1995 8 Ob 6/95 8 Ob 190/98v Entscheidungstext OGH 24.06.1999 8 ... mehr lesen...
Norm: KO §138 Abs2
Rechtssatz:
Beispiel für eine Nachtragsverteilung nach Aufhebung des Konkurses. Auch in einem solchen Fall kann die Aufforderung zum Erlag von Kostenvorschüssen notwendig sein. Die Entscheidung darüber steht nicht dem Konkurskommissär, sondern nur dem Konkursgericht (Senat) zu.
Entscheidungstexte 5 Ob 367/61 Entscheidungstext OGH 13.12.1961 5 Ob 36... mehr lesen...
Die widerbeklagte Partei brachte am 21. Mai 1949 gegen die Widerklägerin zu . Cg ./49 des Kreisgerichtes L. eine Klage auf Bezahlung eines Betrages von 76.399.94 S ein. Über das Vermögen der Widerklägerin wurde am 27. August 1949 zu S./49 des Kreisgerichtes L. der Konkurs eröffnet und der erwähnte Rechtsstreit mit Beschluß vom 3. September 1949 gemäß § 7 KO. unterbrochen. Da bei der Prüfungstagsatzung die Forderung vom Masseverwalter zur Gänze bestritten und der Widerbeklagten zur ... mehr lesen...