RS OGH 2001/2/15 8Ob246/00k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.02.2001
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Norm

KO §138 Abs2

Rechtssatz

Die Ermächtigung des Masseverwalters zum Prozesseintritt (und damit auch die Einleitung des Nachtragsverteilungsverfahrens) kann vom Erlag eines gläubigerseits zu erlegenden Kostenvorschusses abhängig gemacht werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114699

Dokumentnummer

JJR_20010215_OGH0002_0080OB00246_00K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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