Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung
Norm: KO §1;KO §3;KO §80;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem Zusammenhalt der Bestimmung der §§1,3 bis 8 und 81 bis 83 der KO ergibt sich, dass der Masseverwalter für die Zeit seiner Bestellung hinsichtlich der Konkursmasse - so weit die Befugnisse des Gemeinschuldners beschränkt sind GESETZLICHER VERTRETER des Gemeinschuldners ist. (Hinweis auf E vom 15.4.195... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 1. Oktober 1986 wies der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr sowohl 1. die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 12. Jänner 1983 gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 in Verbindung mit §§ 8 und 63 Abs. 5 leg. cit. sowie mit §§ 1, 81 und 83 Abs. 1 KO, wie auch 1. die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 12. Jänner 1983 gemäß Paragraph ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §8;AVG §9 impl;EO §334;EO §341;GewO 1973 §87 Abs1;KO §1;KO §83;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Gewerberechte gehören als nicht der Exekution unterworfenes Vermögen des Gemeinschuldners nicht zur Konkursmasse, sodass sich die Befugnisse des Masseverwalters (§ 83 KO) nicht auf diese Recht... mehr lesen...
Im Wasserbuch des Verwaltungsbezirkes X war unter Pz. nnn zugunsten von F und M W das Wasserbenutzungsrecht zum Antrieb einer Mühle am R-bach eingetragen. Im Wasserbuch des Verwaltungsbezirkes römisch zehn war unter Pz. nnn zugunsten von F und M W das Wasserbenutzungsrecht zum Antrieb einer Mühle am R-bach eingetragen. Das Betriebswasser für diese Wasserkraftanlage gelangte aus einem Mühlteich über einen am rechten Dammende dieses Teiches beginnenden Oberwerkskanal zum Mühlgebäude (... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;AVG §9;KO §1;WRG 1959 §27 Abs1 lita;
Rechtssatz: Der Konkursmasseverwalter kann dann gültig auf ein Wasserbenutzungsrecht des Gemeinschuldners verzichten, wenn er damit im Rahmen der ihm obliegenden Förderung der Verwertung der Konkursmasse handelt (Hinweis E 28.4.1981, 81/07/0035). Schlagworte Mass... mehr lesen...
Der Masseverwalter im Konkurs der V-AG hat folgendes Schreiben, datiert mit 5. November 1970, an die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen gerichtet: "Da der Betrieb dieser Gesellschaft seit Jahren stillsteht und nicht mehr wieder aufgenommen werden wird, ist das gegenständliche Wasserrecht zwecklos geworden; ich erkläre daher, auf dasselbe zu verzichten und beantrage Löschung." Dieses Schreiben langte beim Landeshauptmann von Niederösterreich am 26. November 1970 ein, ... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: KO §1; WRG 1959 §27 Abs1 lita; WRG 1959 § 27 heute WRG 1959 § 27 gültig ab 01.10.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/1997 WRG 1959 § 27 gültig von 01.07.1990 bis 30.09.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 252/1990 ... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht23/01 Konkursordnung
Norm: AktG 1965 §203 Abs1 Z3;KO §1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
81/07/0036
Rechtssatz:
Die Auflösung einer Aktiengesellschaft durch die Eröffnung des Konkurses bewirkt noch nicht den Untergang der Rechtspersönlichkeit, vielmehr besteht die Gesellschaft auch während des Konkurses als Rechtssubj... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §10 Abs2 Z2 idF 1955/140;GrEStG 1955 §14 Abs1 Z1 idF 1955/140;KO §1;KO §59;KO §83;
Rechtssatz:
Ein Gemeinschuldner verliert durch die Eröffnung des Konkurses nur das Recht, über sein in die Konkursmasse fallendes Vermögen zu verfügen; er bleibt jedoch Träger des Eigentrumsrechtes. Bei Übertragung eines Grundstückes im Zuge des Konkursverfahr... mehr lesen...