Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei O***** Versicherung AG, *****, vertreten durch Dr. Wolfgang Dartmann und andere Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagten Parteien 1. S***** AG und 2. S***** GmbH, beide: *****, und 3. Christi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen dem Kläger und der Beklagten besteht ein Haushaltsversicherungsvertrag. Diesem liegen die Allgemeinen Bedingungen der G***** Versicherung AG für die Haushaltsversicherung (AHB 1995) zugrunde. Nach Art 11 AHB 1995 ist Maria F***** als Ehefrau des Klägers mitversichert. Zwischen dem Kläger und der Beklagten besteht ein Haushaltsversicherungsvertrag. Diesem liegen die Allgemeinen Bedingungen der G***** Versicherung AG für die Haushaltsversicherung (AHB ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Folgendes ist unstrittig: Am 1. 8. 2005 ereignete sich ein Verkehrsunfall, an dem der von der S***** Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (in Hinkunft: GesbR) gehaltene und bei der Beklagten haftpflichtversicherte Lkw Tatra und der Lkw Iveco des Klägers beteiligt waren. Der Lkw Tatra kam aufgrund eines Fahrfehlers seines Lenkers ins Rutschen, stürzte über den Fahrbahnrand und fiel in der Folge auf den Lkw Iveco des Klägers. Der Schaden am Lkw Iveco beträgt 19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Jagdausübungsberechtigte dreier Jagdreviere; bei ihnen war Robert T***** als Berufsjäger beschäftigt. Dessen Nachbar Martin G***** hatte die erstbeklagte Partei beauftragt, ein Stallgebäude zu errichten. Am 22. 10. 2002 half Robert T***** seinem Nachbarn sowie Arbeitern der erstbeklagten Partei bei der Errichtung dieses Gebäudes; Robert T***** war dabei unentgeltlich im Rahmen der Nachbarschaftshilfe tätig. Die Arbeiter und Robert T***** sollten ... mehr lesen...
Begründung: zu 1) Nach der am 1. 7. 2004 von den Hauptversammlungen beider Gesellschaften beschlossenen und am 1. 9. 2004 zu FN 118082a und FN 38641a im Firmenbuch eingetragenen Verschmelzung der übertragenden I***** Versicherungs AG mit der übernehmenden G***** Versicherungs AG wurde letztere nach § 219 Z 1 iVm § 225a Abs 3 AktG Gesamtrechtsnachfolgerin der aufgenommenen Aktiengesellschaft. Die Parteienbezeichnung war daher nach § 235 Abs 5 ZPO von Amts wegen zu berichtigen. zu 1)... mehr lesen...
Begründung: Die außerordentliche Revision bekämpft die im Wesentlichen auf die Entscheidungen 8 ObA 117/02t und 9 ObA 36/03i gestützte Rechtsansicht der Vorinstanzen, wonach der Dienstgeber auch im Rahmen der Ausnahmebestimmung des § 333 Abs 3 ASVG, nicht verschuldensunabhängig nach § 1014 ABGB für Körperschäden des Dienstnehmers einzustehen habe. Der Rechtsmittelwerber erblickt eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung darin, dass eine gegenteilige Entscheidung des 2. Senats des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 27. 9. 2000 ereignete sich um ca 23.30 Uhr auf der Inntal-Autobahn A 12 in Fahrtrichtung Innsbruck im Gemeindegebiet Kematen bei Straßen-Km 86,0 ein Verkehrsunfall, im Zuge dessen der vom Kläger gehaltene und bei der beklagten Partei haftpflichtversicherte PKW Seat Toledo, amtliches Kennzeichen *****, aus ungeklärter Ursache mit der Mittelleitschiene kollidierte und zum rechten Fahrbahnrand schleuderte. Dort prallte das Fahrzeug gegen ein schräg ansteigendes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Michael D*****, der bemerkt hatte, dass in der Elektronik seines bei der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei haftpflichtversicherten PKW Chevrolet ein Wackelkontakt aufgetreten war und die Drehzahlmessanlage nicht richtig funktionierte, wollte am 27. 5. 2000, um Kosten zu sparen, den Schaden selbst reparieren. Er vermutete, dass ein an der hinteren Achse am Getriebe des Fahrzeuges befindlicher Stecker defekt wäre und wollte nach Überprüfung dieses Steckers ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 4. 3. 1999 ereignete sich in einem Schigebiet im Bereich der Kreuzung dreier Pisten (1, 4 und 8) ein Schiunfall, an dem der Kläger als Schifahrer und der Erstbeklagte als Lenker des von der Zweitbeklagten gehaltenen Schidoos beteiligt waren und bei dem der Kläger verletzt wurde. Zur Zeit des Unfalles waren sowohl der Kläger als auch der Erstbeklagte Dienstnehmer der Zweitbeklagten. Die Drittbeklagte ist Betriebshaftpflichtversicherer der Zweitbeklagten. Die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und seine Gattin schlossen mit der Beklagten einen Haushaltsversicherungsvertrag ab, der auch eine Privathaftpflichtversicherung mit einer Pauschalversicherungssumme von EUR 726.728,34 umfasst. Diesem Vertrag lagen unter anderem die Bedingungen für Haushaltsversicherungen (ABH 980 idF 1995) zugrunde. Der Kläger und seine Gattin schlossen mit der Beklagten einen Haushaltsversicherungsvertrag ab, der auch eine Privathaftpflichtversicherung mit einer Pa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eine Dienststelle der Wildbach- und Lawinenverbauung beabsichtigte in Absprache mit der Bundesgebäudeverwaltung Renovierungsarbeiten an einem Wohn- und Bürogebäude ihres Bauhofs durchzuführen. Die Arbeiten sollten durch Angehörige der Dienststelle verrichtet werden, die über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügten. Der Viertbeklagte als Bauhofleiter war für die Durchführung des Projekts verantwortlich und hatte die Aufsicht über die Arbeiten. Es wurden ihm... mehr lesen...
Norm: EKHG §1 IIIAEKHG §1 IIIBKHVG 1994 §2 Abs1
Rechtssatz: Versicherungsschutz zufolge "Verwendung" (nach deutscher Terminologie: "Gebrauch") des (versicherten) Fahrzeuges im Sinne des §2 KHVG besteht nicht bloß bei Verwendung des Fahrzeuges auf Straßen mit öffentlichem Verkehr, sondern bei einer solchen schlechthin. Von einer solchen (bloßen) "Verwendung" ist auch auszugehen, wenn ein Kraftfahrzeug zum Zwecke des Transportes auf ein anderes B... mehr lesen...
Begründung: Am 5. 7. 2000 wurde ein Zug der Österreichischen Bundesbahnen im Rahmen der sog "Rollenden Landstraße" mit insgesamt 15 Waggons vom Bahnhof Villach-Süd zum Bestimmungsort Wels abgefertigt. Absender des Zuges war die Ö***** GmbH (im Folgenden kurz: Firma Ö*****), deren Haftpflichtversicherer die klagende Partei ist. Am 11. Waggon befand sich ein polnischer LKW samt Zugmaschine, der bei ausgeschaltetem Motor verblockt war. Er war mit 321 Waschmaschinen beladen. Bei der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach den Feststellungen der Vorinstanzen betreibt der Halter des bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten LKW ein Transportunternehmen. Am 31. 1. 1995 wurde ein Arbeitnehmer beauftragt, mit diesem LKW zur S***** AG in die Slowakei, zu fahren, um dort Blechmaterial aufzuladen und nach Österreich zu verbringen. Am selben Abend wurde dort das Material auf das Fahrzeug verladen. Der Fahrer fuhr nicht sofort weiter, sondern blieb über Nacht auf dem Betriebsge... mehr lesen...
Norm: ABGB §1014KHVG §2 Abs1ASVG §333 Abs3EKHG §3 Z3
Rechtssatz: Die auf einer arbeitsvertraglichen Sonderrechtsbeziehung basierende Risikohaftung des Arbeitgebers nach § 1014 ABGB ist keine "gesetzliche Haftpflichtbestimmung" im Sinne des § 2 Abs 1 KHVG. Auch im Rahmen der Ausnahmebestimmung des § 333 Abs 3 ASVG trifft den Arbeitgeber für Personenschäden des Arbeitnehmers nicht die verschuldensunabhängige Haftung nach § 1014 ABGB (Ablehnung vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 5. 6. 1996 ereignete sich gegen Abend ein Unfall bei einer Laderampe auf einem Frachtenbahnhof in Wien, bei dem der Kläger schwer verletzt wurde. Der Kläger und Mehmet K***** waren damals beide als Kraftfahrer bei der beklagten Partei beschäftigt. Sie waren am Unfallstag gemeinsam mit dem Lkw-Zug der beklagten Partei nach Wien gefahren. Bei der Fahrt von Ried im Innkreis nach Wien fungierte der Kläger als Lenker; er hatte vor Fahrtantritt die Funktionstüchtig... mehr lesen...
Norm: ABGB §1014ASVG §333 Abs1ASVG §333 Abs3KHVG §2 Abs1
Rechtssatz: Die beim Auftragsvertrag gemäß § 1014 ABGB von Lehre und Rechtsprechung angenommene verschuldensunabhängige Risikohaftung des Auftraggebers für typische Gefahren des aufgetragenen Geschäfts, die nach herrschender Ansicht auch auf den unselbständigen Arbeitsvertrag anzuwenden ist, umfasst auch die Risikohaftung für Personenschäden. Die Einschränkung der Haftung des Dienstgebers... mehr lesen...
Begründung: Der Halter des bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten Sattelfahrzeuges betreibt ein Transportunternehmen. Am Aufleger dieses Fahrzeuges ist ein Transportsilo montiert, der zum Transport von ungelöschtem Kalk dient. Um den Silo zu entleeren, muss ein am Zugfahrzeug montierter Kompressor, der vom laufenden Wagenmotor angetrieben wird, bedient werden. Das Transportgut wird schließlich über einen Schlauch, der sowohl am Transport- als auch am Standsilo je mit Kupp... mehr lesen...
Begründung: Am 20. 9. 1995 kam es im Ortsgebiet von St. Jakob, Gemeindegebiet Breitenau, zu einem Arbeitsunfall, bei welchem Josef S***** schwer verletzt wurde. Die Verletzungsfolgen sind nicht ausgeheilt, die weitere gesundheitliche Entwicklung des Josef S***** ist nicht vorhersehbar. Josef Schrittwieser hatte als Kraftfahrer der Firma K*****-Transporte zur Künettenabdeckung vorgesehene Stahlplatten mit dem LKW angeliefert. Diese Platten sollten mittels einer an einem Bagger mont... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 20. 9. 1995 kam es im Ortsgebiet von St. Jakob, Gemeinde Breitenau, zu einem Arbeitsunfall, bei welchem der Kläger schwer verletzt wurde. Die Verletzungsfolgen sind nicht ausgeheilt, Dauerfolgen sind vorhanden; die weitere Zustandsentwicklung ist nicht vorhersehbar. Der Kläger hatte als Kraftfahrer der Firma K***** Transport zur Künettenabdeckung vorgesehene Platten aus ca 10 mm starkem Stahl mit einer Größe von ca 2 x 1 Meter und unterseitig angebrachten Aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 20. 1. 1995 kam Mag. Anton K***** (Rechtsvorgänger der erstbeklagten Partei) als Lenker eines Kfz auf der Südautobahn zum Schleudern und stieß gegen die Mittelleitschiene. Sein Fahrzeug drehte sich und kam auf dem linken Fahrbahnstreifen (entgegen der Fahrtrichtung) zum Stillstand. Mag. K***** verließ sein Fahrzeug. Die Lenkerin des nachfolgenden Fahrzeuges näherte sich der Unfallstelle mit 100 km/h, bremste leicht und stieß mit der linken Vorderseite ihr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 29. September 1992 war der vom Versicherungsnehmer der Beklagten Günther M***** gehaltene Traktor mit dem behördlichen Kennzeichen St ***** bei der Beklagten haftpflichtversichert. Hugo M*****, der Großvater des am 10. 10. 1979 geborenen Roland W*****, entlieh den Traktor vom Halter (seinem Sohn). Gegen 15,30 Uhr des 29. September 1992 fuhr Hugo M***** mit dem Traktor auf der Gemeindestraße von Wetzelsdorf in Richtung Zabernegg, um auf seinem Wiesengrunds... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt von den beklagten Parteien die Zahlung von S 495.204,90 sA sowie die Feststellung ihrer Haftung für alle künftigen Schäden aus dem Unfall vom 19. 3. 1995 mit der
Begründung: , der Erstbeklagte habe beim Versuch, eine Autobatterie seines PKW auszubauen, mit einem Schraubenzieher schuldhaft so hantiert, daß dieser abgebrochen und ein Teil desselben in sein Auge eingedrungen sei; er habe dadurch das Augenlicht des linken Auges verloren. Die bek... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei war Haftpflichtversicherer eines dem Johann K***** gehörenden PKWs. Dieser hatte sein Fahrzeug am 1.9.1994 der damals 17 1/2 Jahre alten Beklagten überlassen, obwohl ihm bekannt war, daß sie über keine Lenkerberechtigung verfügte und sich auch in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befand. Die Beklagte lenkte diesen PKW zum Zwecke des "Autosurfens". Der Eigentümer des Fahrzeuges lag dabei mit einem Mitfahrer auf dem Autodach, e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Versicherung begehrt von dem Beklagten die Zahlung von S 92.576,-- sA mit der
Begründung: , dieser habe am 11.9.1993 einen Unfall zu einem Viertel mitverschuldet. Der gesamte von der klagenden Partei ersetzte Schaden betrage S 367.549,--, ein Viertel hievon habe der Beklagte im Regreßwege zu ersetzen. Seine Haftung ergebe sich daraus, daß er beim Abschleppen seines Fahrzeuges durch den Lenker des bei der klagenden Partei versicherten Fahrzeuges an... mehr lesen...
Norm: AKHB 1988 §1EKHG §1 IIIAEKHG §1 IIIBEKHG §1 IIICKHVG 1994 §2 Abs1
Rechtssatz: Der Begriff der "Verwendung eines Fahrzeuges" in den AKHB (und im KHVG 1994), der an die Stelle des Wortes "Gebrauch" im Sinn der Terminologie des deutschen Pflichtversicherungsgesetzes in § 10 Abs 1 AKB getreten ist, darf nicht enger ausgelegt werden als der Begriff des "Betriebes" im Sinne des § 1 EKHG. Verwendet wird ein Fahrzeug auch dann, wenn der Motor des... mehr lesen...
Norm: AKHB 1988 §1EKHG §1 IKHVG 1994 §2 Abs1
Rechtssatz: Sowohl nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (AKHB 1988) als auch nach dem Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz 1994 deckt die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Haftpflicht, die sich aus der Verwendung des Kraftfahrzeuges ergibt. "Verwendung" bedeutet das gleiche wie "Gebrauch" in § 10 Abs 1 AKB. Demgegenüber gilt das Eisenbahn- und ... mehr lesen...
Norm: KHVG 1987 allgKHVG 1987 §1KHVG 1987 §2 Abs1KHVG 1987 §22
Rechtssatz: Im Falle des § 2 Abs 2 Z 1 KHVG 1987 handelt es sich lediglich um eine Ergänzung der Pflichtversicherung gemäß § 1 KHVG. Ebenso wie in § 2 Abs 1 KHVG (dort ebenfalls in örtlicher Hinsicht) und bei freiwilliger Höherversicherung gemäß § 2 Abs 2 Z 2 KHVG wird hier der Versicherungsschutz über die Versicherungspflicht hinaus erweitert. § 2 KHVG ("Freiwillige Versicherung") ... mehr lesen...