Entscheidungsgründe: Am 13. 10. 2000 ereignete sich in der Nähe des Flugplatzes Trieben bei einem Schleppflug eines Segelflugzeugs ein Unfall, bei dem der Kläger als Pilot und Uwe P***** als Passagier des Segelflugzeugs verletzt wurden und dieses beschädigt wurde. Der Erstbeklagte, ein Mitglied des zweitbeklagten Sportfliegerclubs, war Pilot, der Zweitbeklagte war Eigentümer und Halter, die Drittbeklagte war Haftpflichtversicherer des schleppenden Motorflugzeugs. Der Kläger begehrt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Franz S*****, vertreten durch Dr. Peter Ouschan, Rechtsanwalt in Völkermarkt, gegen die beklagten Parteien 1. Manfred S*****, und 2. (nunmehr) B***** GmbH, *****, beide vertreten durch Dr. Erwin Höller und Dr. Reinhold Lingner, Rechtsan... mehr lesen...
Norm: KHVG 1994 §2
Rechtssatz: Die Durchführung von (nicht gewerbsmäßigen) Reparaturarbeiten am PKW durch den Lenker gehört zum Gebrauch eines Fahrzeuges und die voraus entstandenen Schäden unterliegen der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. Hier: Auf Grund von unsachgemäß durchgeführter (durch das Undichtwerden der Kraftstoffleitung bzw des -tanks entstand ein Benzin-Luftgemisch, das sich entzündete) Reparaturarbeiten durch den Versicherungs... mehr lesen...
Norm: ASVG §333 Abs3KHVG §2
Rechtssatz: Auch der Einsatz eines auf einem LKW montierten Ladekranes zum Hochheben eines mit Arbeitern besetzten Arbeitskorbes ist vom Versicherungsschutz des § 2 Abs 1 KHVG umfasst und stellt eine Verwendung des Kfz im Sinn des § 333 Abs 3 ASVG dar. Entscheidungstexte 8 ObA 73/03y Entscheidungstext OGH 24.09.2004 8 ObA 73/03y Veröff: SZ 2004/141 ... mehr lesen...
Norm: KHVG §2KFG §102
Rechtssatz: Der Lenker eines Fahrzeuges, der den Beifahrer ersucht, kurz das Lenkrad zu halten und die Fahrtrichtung beizubehalten, um sich nach einem Gegenstand bücken zu können, verliert nicht seine Eigenschaft als in der Haftpflichtversicherung mitversicherter Lenker; der Beifahrer wird dadurch nicht zum Lenker. Entscheidungstexte 2 Ob 145/03t Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: EKHG §1 IIIAEKHG §1 IIIBKHVG 1994 §2
Rechtssatz: Der Begriff des "Verwendens" eines Fahrzeuges in § 2 KHVG 1994 ist weiter als der Begriff "beim Betrieb" im Sinn des § 1 EKHG und umfasst auch die Verwendung des versicherten Fahrzeuges als ortsgebundene Kraftquelle zB zum Entladen anderer Fahrzeuge. Gemäß § 4 Abs 1 Z 4 KHVG 1994 kann jedoch dieses Risiko von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ausgeschlossen werden. ... mehr lesen...
Norm: AKHB 1988 §1KHVG §2
Rechtssatz: Eine "Verwendung" eines abgeschleppten Fahrzeuges im Sinne des § 1 AKHB 1988 bzw § 2 KHVG 1994 liegt jedenfalls dann vor, wenn das Fahrzeug mit einem Abschleppseil abgeschleppt und selbständig gelenkt wird. Entscheidungstexte 2 Ob 14/97s Entscheidungstext OGH 10.04.1997 2 Ob 14/97s Schlagworte K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6.9.1987 ereignete sich in Jugoslawien ein Verkehrsunfall, an dem der Erstkläger mit einem in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen PKW und ein in Österreich zugelassener, bei der beklagten Partei haftpflichtversicherter Omnibus beteiligt waren. Das Alleinverschulden am Unfall, bei dem der PKW einen Totalschaden erlitt und der Erstkläger sowie die im PKW mitfahrende Zweitklägerin verletzt wurden, trifft den Omnibuslenker. Die beiden Kläger machten mit... mehr lesen...
Begründung: Am 31.8.1989 ereignete sich in Italien auf der SS 2240, der östlichen Gardaseestraße, ein Verkehrsunfall, an dem Beate W***** als Lenkerin und Halterin des Personenkraftwagens mit dem pol. Kennzeichen N *****, der bei der beklagten Partei haftpflichtversichert war, sowie der von Philippi P***** gelenkte und in Italien zugelassene LKW mit dem pol. Kennzeichen TN-***** beteiligt waren. Die Lenkerin und Halterin Beate W***** wurde bei diesem Unfall getötet, während die Kläg... mehr lesen...
Begründung: Am 6.8.1988 ereignete sich in Frankreich ein Verkehrsunfall, an dem ein der Klägerin gehörender, in der Schweiz zugelassener PKW und ein bei der beklagten Partei haftpflichtversicherter, in Österreich zugelassener Omnibus beteiligt waren. Die Klägerin, deren PKW beschädigt wurde, macht Schadenersatzansprüche geltend. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab und führte im wesentlichen aus, § 1 KHVG regle die obligatorische Haftpflichtversicherung in Erfüllung des § 5... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 12.Jänner 1988 ereignete sich im Gemeindegebiet von Schabs in Südtirol ein Verkehrsunfall, an dem der bei der Beklagten haftpflichtversicherte, von Ludwig N***** gelenkte LKW-Zug der Marke Scania 112 mit dem (österreichischen) polizeilichen Kennzeichen O 377.428 und der von Johann R***** gelenkte, von der klagenden Gesellschaft gehaltene LKW Marke Mercedes 307 (Kastenwagen) mit dem (österreichischen) polizeilichen Kennzeichen W 786.553 beteiligt waren. Mit ... mehr lesen...