Rechtssatz
Der Begriff des "Verwendens" eines Fahrzeuges in § 2 KHVG 1994 ist weiter als der Begriff "beim Betrieb" im Sinn des § 1 EKHG und umfasst auch die Verwendung des versicherten Fahrzeuges als ortsgebundene Kraftquelle zB zum Entladen anderer Fahrzeuge. Gemäß § 4 Abs 1 Z 4 KHVG 1994 kann jedoch dieses Risiko von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ausgeschlossen werden.Der Begriff des "Verwendens" eines Fahrzeuges in Paragraph 2, KHVG 1994 ist weiter als der Begriff "beim Betrieb" im Sinn des Paragraph eins, EKHG und umfasst auch die Verwendung des versicherten Fahrzeuges als ortsgebundene Kraftquelle zB zum Entladen anderer Fahrzeuge. Gemäß Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 4, KHVG 1994 kann jedoch dieses Risiko von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ausgeschlossen werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto, Kfz, LastkraftwagenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116494Im RIS seit
05.07.2002Zuletzt aktualisiert am
12.12.2023