RS OGH 1997/4/10 2Ob14/97s

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Veröffentlicht am 10.04.1997
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Norm

AKHB 1988 §1
KHVG §2
  1. AKHB 1988 § 1 gültig von 01.03.1988 bis 31.12.1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 63/1994

Rechtssatz

Eine "Verwendung" eines abgeschleppten Fahrzeuges im Sinne des § 1 AKHB 1988 bzw § 2 KHVG 1994 liegt jedenfalls dann vor, wenn das Fahrzeug mit einem Abschleppseil abgeschleppt und selbständig gelenkt wird.Eine "Verwendung" eines abgeschleppten Fahrzeuges im Sinne des Paragraph eins, AKHB 1988 bzw Paragraph 2, KHVG 1994 liegt jedenfalls dann vor, wenn das Fahrzeug mit einem Abschleppseil abgeschleppt und selbständig gelenkt wird.

Entscheidungstexte

Schlagworte

KFZ; Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107745

Dokumentnummer

JJR_19970410_OGH0002_0020OB00014_97S0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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