Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: BAO §28;BAO §29;DBAbk Schweiz 1975 Art14 Z1;DBAbk Schweiz 1975 Art5 Z1;DBAbk Schweiz 1975 Art7 Z1;EStG 1988 §98 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/14/0257 E 1. Oktober 1991 RS 3 Stammrechtssatz Die Anforderungen an den Umfang der betrieblichen Handlungen, die zur
Begründung: einer Betriebsst... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Schweiz 1975 Art14 Z1;DBAbk Schweiz 1975 Art5 Z1;DBAbk Schweiz 1975 Art7 Z1;EStG 1988 §98 Z3; Beachte Besprechung in:AnwBl 11/2004 S. 570 - 571;
Rechtssatz: Da es zur Annahme einer Verfügungsmacht nicht erforderlich ist, dass Anlagen, Einrichtungen usw. im Eigentum des Unternehmers stehen oder von diesem gemietet wurde... mehr lesen...
Im Bericht über eine am 21. Dezember 1998 bei der Beschwerdeführerin (eine inländische GmbH mit dem Sitz in Z.) abgeschlossene abgabenbehördliche Prüfung ("Lohnsteuerprüfung" über den Zeitraum 1. Jänner 1994 bis 31. Dezember 1997) vertrat der Prüfer die Ansicht, es sei für den Streitzeitraum eine Nachversteuerung der Bezüge von R. gemäß § 99 EStG 1988 (mit dem Satz von 20 %) vorzunehmen (Abgabenbetrag insgesamt 60.762 S). In der Begründung: zu dem auf Grund des Prüfungsberichtes ergang... mehr lesen...
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Norm: BAO §28;BAO §29;DBAbk Schweiz 1975 Art14 Z1;DBAbk Schweiz 1975 Art5 Z1;DBAbk Schweiz 1975 Art7 Z1;EStG 1988 §98 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/14/0257 E 1. Oktober 1991 RS 3 Stammrechtssatz Die Anforderungen an den Umfang der betrieblichen Handlungen, die zur
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Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Schweiz 1975 Art14 Z1;DBAbk Schweiz 1975 Art5 Z1;DBAbk Schweiz 1975 Art7 Z1;EStG 1988 §98 Z3; Beachte Besprechung in:AnwBl 11/2004 S. 570 - 571;
Rechtssatz: Da es zur Annahme einer Verfügungsmacht nicht erforderlich ist, dass Anlagen, Einrichtungen usw. im Eigentum des Unternehmers stehen oder von diesem gemietet wurde... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine "Konzertdirektion". Nach abgabenbehördlichen Prüfungen zog ihn das Finanzamt bescheidmäßig zur Haftung für Abzugsteuer gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 iVm § 100 EStG 1988 heran. Die Haftung betrifft - soweit dies für das verwaltungsgerichtliche Verfahren von Bedeutung ist - folgende Vorgänge: 1. Zahlungen an im Ausland befindliche Künstleragenturen für in Österreich abgehaltene Konzerte: Im Jahr 1989 erfolgte eine Zahlung von 140.500 S an die Prago Concer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Schweiz 1975 Art17;EStG 1988 §98 Z2;EStG 1988 §98 Z3;EStG 1988 §99 Abs1 Z1;KStG 1988 §1 Abs3 Z1;KStG 1988 §21 Abs1;
Rechtssatz: Der erste Satz der Z 1 des Art 17 DBA Schweiz, BGBl 74/1975, kann nur auf natürliche Personen angewendet werden (Hinweis Philipp/Loukota/Jirousek, Internationales Steuerrecht, Z 17, Tz 14). Eine Tätigkeit als... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §98 Z2;EStG 1988 §98 Z3;EStG 1988 §99 Abs1 Z1;KStG 1988 §1 Abs3 Z1;KStG 1988 §21 Abs1; Beachte Besprechung in:SWI 3/2004, 99 - 107;
Rechtssatz: Anders als Zahlungen an Künstleragenturen sind Zahlungen an Künstler im Rechtskleid einer juristischen Person zu beurteilen. Die Künstleragentur ist ein vom Künstler zu unterscheidender Dritter, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine "Konzertdirektion". Nach abgabenbehördlichen Prüfungen zog ihn das Finanzamt bescheidmäßig zur Haftung für Abzugsteuer gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 iVm § 100 EStG 1988 heran. Die Haftung betrifft - soweit dies für das verwaltungsgerichtliche Verfahren von Bedeutung ist - folgende Vorgänge: 1. Zahlungen an im Ausland befindliche Künstleragenturen für in Österreich abgehaltene Konzerte: Im Jahr 1989 erfolgte eine Zahlung von 140.500 S an die Prago Concer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §98 Z2;EStG 1988 §98 Z3;EStG 1988 §99 Abs1 Z1;KStG 1988 §1 Abs3 Z1;KStG 1988 §21 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:SWI 3/2004, 99 - 107;
Rechtssatz: Der Umstand, dass § 21 Abs 1 Z 1 KStG 1988 bezüglich des Begriffes und der Ermittlung der Einkünfte auf die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes verweist, führt dazu, dass auch einer Körpe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §98 Z3;EStG 1988 §99 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:SWI 3/2004, 99 - 107;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 27. November 2003, 2000/15/0033, zum Ausdruck gebracht hat, ist zu unterscheiden, ob ein Veranstalter Rechtsbeziehungen direkt zum ausländischen Künstler unterhält oder bloß zu einer Künstleragentur. Im ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine "Konzertdirektion". Nach abgabenbehördlichen Prüfungen zog ihn das Finanzamt bescheidmäßig zur Haftung für Abzugsteuer gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 iVm § 100 EStG 1988 heran. Die Haftung betrifft - soweit dies für das verwaltungsgerichtliche Verfahren von Bedeutung ist - folgende Vorgänge: 1. Zahlungen an im Ausland befindliche Künstleragenturen für in Österreich abgehaltene Konzerte: Im Jahr 1989 erfolgte eine Zahlung von 140.500 S an die Prago Concer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Schweiz 1975 Art17;EStG 1988 §98 Z2;EStG 1988 §98 Z3;EStG 1988 §99 Abs1 Z1;KStG 1988 §1 Abs3 Z1;KStG 1988 §21 Abs1;
Rechtssatz: Der erste Satz der Z 1 des Art 17 DBA Schweiz, BGBl 74/1975, kann nur auf natürliche Personen angewendet werden (Hinweis Philipp/Loukota/Jirousek, Internationales Steuerrecht, Z 17, Tz 14). Eine Tätigkeit als... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Schweiz 1975 Art17;EStG 1988 §98 Z2;EStG 1988 §98 Z3;EStG 1988 §99 Abs1 Z1;KStG 1988 §1 Abs3 Z1;KStG 1988 §21 Abs1;
Rechtssatz: Der erste Satz der Z 1 des Art 17 DBA Schweiz, BGBl 74/1975, kann nur auf natürliche Personen angewendet werden (Hinweis Philipp/Loukota/Jirousek, Internationales Steuerrecht, Z 17, Tz 14). Eine Tätigkeit als... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §98 Z2;EStG 1988 §98 Z3;EStG 1988 §99 Abs1 Z1;KStG 1988 §1 Abs3 Z1;KStG 1988 §21 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:SWI 3/2004, 99 - 107;
Rechtssatz: Der Umstand, dass § 21 Abs 1 Z 1 KStG 1988 bezüglich des Begriffes und der Ermittlung der Einkünfte auf die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes verweist, führt dazu, dass auch einer Körpe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §98 Z2;EStG 1988 §98 Z3;EStG 1988 §99 Abs1 Z1;KStG 1988 §1 Abs3 Z1;KStG 1988 §21 Abs1; Beachte Besprechung in:SWI 3/2004, 99 - 107;
Rechtssatz: Anders als Zahlungen an Künstleragenturen sind Zahlungen an Künstler im Rechtskleid einer juristischen Person zu beurteilen. Die Künstleragentur ist ein vom Künstler zu unterscheidender Dritter, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §98 Z2;EStG 1988 §98 Z3;EStG 1988 §99 Abs1 Z1;KStG 1988 §1 Abs3 Z1;KStG 1988 §21 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:SWI 3/2004, 99 - 107;
Rechtssatz: Der Umstand, dass § 21 Abs 1 Z 1 KStG 1988 bezüglich des Begriffes und der Ermittlung der Einkünfte auf die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes verweist, führt dazu, dass auch einer Körpe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §98 Z2;EStG 1988 §98 Z3;EStG 1988 §99 Abs1 Z1;KStG 1988 §1 Abs3 Z1;KStG 1988 §21 Abs1; Beachte Besprechung in:SWI 3/2004, 99 - 107;
Rechtssatz: Anders als Zahlungen an Künstleragenturen sind Zahlungen an Künstler im Rechtskleid einer juristischen Person zu beurteilen. Die Künstleragentur ist ein vom Künstler zu unterscheidender Dritter, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §98 Z3;EStG 1988 §99 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:SWI 3/2004, 99 - 107;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 27. November 2003, 2000/15/0033, zum Ausdruck gebracht hat, ist zu unterscheiden, ob ein Veranstalter Rechtsbeziehungen direkt zum ausländischen Künstler unterhält oder bloß zu einer Künstleragentur. Im ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Streitjahre neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit solche aus Kapitalvermögen aus einer Beteiligung als (echter) stiller Gesellschafter in Höhe von jeweils 0 S. Den den Einkommensteuererklärungen angeschlossenen Beilagen war zu entnehmen, dass Kapitalerträgen in Höhe von 7.552,54 S (für 1997) bzw. 16.622,77 S (für 1998) jeweils Werbungskosten (Bankzinsen und Spesen) in gleicher Höhe gegenüber standen. Bei Festsetzung der Einkommensteuer fü... mehr lesen...
Aus der Beschwerde ergibt sich im Zusammenhang mit dem angefochtenen Bescheid folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin betreibt eine Land- und Forstwirtschaft. Da sie für das Jahr 1991 keine Abgabenerklärungen einreichte, legte das Finanzamt die mit 5.263 S geschätzten Einkünfte dem Feststellungsbescheid nach § 187 BAO (Ausfertigungsdatum 18. Jänner 1993) zugrunde. Das Finanzamt erlangte Kenntnis davon, dass die Beschwerdeführerin ein Waldgrundstück von ca 2,6 ha mit Ka... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/14/0023 E 24. Juni 2003 2000/14/0022 E 24. Juni 2003
Rechtssatz: Bei der Einkommensteuer geht es um die Besteuerung der im Einkommen zu Tage tretenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Hinweis E 27. Mai 2003, 98/14/0065). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §77;EStG 1988; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/14/0028
Rechtssatz: Die Person des Schuldners der Einkommensteuer ergibt sich aus dem Gesetz und ist der Parteiendisposition entzogen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt die Erzeugung und den Handel von Arzneimitteln. Im Zuge einer im Jahre 1997 durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer u. a. folgende Feststellungen: Mit Valuta 23. September 1993 habe die Beschwerdeführerin "12 % Königreich Spanien" Wertpapiere mit Endfälligkeit 15. Juli 1994 um den Preis von 50,396.105 S erworben. Die Laufzeit dieser Veranlagung habe 10 Monate betragen; der Verkauf sei fixiert gewesen per 15. Juli 1994 mit einem Ver... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Spanien 1967 Art11;EStG 1988;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/14/0187 E 17. Dezember 2002 Besprechung in:ÖStZ 3/2004, 51 - 56; SWI 1/2003 S 7-11;
Rechtssatz: Ob bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt Steuerpflicht besteht, ist zunächst nach innerstaatlichem Steue... mehr lesen...
Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde die beschwerdeführende GmbH, die ein Forschungsinstitut betreibt, zur Haftung für Einkommensteuer beschränkt Steuerpflichtiger herangezogen. Aus einer Beilage zum Prüfungsbericht geht hervor, dass die Beschwerdeführerin in den Jahren 1991 bis 1996 Seminare und dergleichen veranstaltet und dazu u.a. deutsche Gastvortragende eingeladen hat. Der Prüfer traf dazu die Feststellung, die Beschwerdeführerin habe den (auf freiberuflicher Bas... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §98;EStG 1988 §99;
Rechtssatz: Voraussetzung der Steuerpflicht nach § 99 EStG ist, dass überhaupt Einkünfte vorliegen, die einer der in § 98 EStG aufgezählten Fallgruppen zuzuordnen sind (Hinweis E 20.2.1997, 95/15/0135). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2000130087.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein schwedischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Großbritannien, hat in Österreich weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt. Mit Beschluss des Aufsichtsrates der H-AG vom 21.September 1995, die ihren Sitz in Österreich hat, wurde der Beschwerdeführer zum Vorsitzenden des Vorstandes bestellt. Die H-AG hat - direkt oder indirekt über eine 100 %ige Tochtergesellschaft - in Österreich, CSR, Italien, Schweiz, Frankreich, Spanien, Deutschland, Estland, Kan... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §1 Abs3;EStG 1988 §98 Z2;
Rechtssatz: Die Tätigkeit eines beschränkt Steuerpflichtigen ist nur dann im Inland ausgeübt worden, wenn er persönlich im Inland tätig geworden ist. Ob die im Inland persönlich ausgeübte Tätigkeit inhaltlich bloß inländische Konzerngesellschaften oder auch ausländische Konzerngesellschaften betroffen hat, ist nach § 98 Z 2 ers... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §1 Abs3;EStG 1988 §98 Z2;
Rechtssatz: Die Vermutung spricht für die Verwertung selbstständiger Arbeit im Inland, wenn nur von der inländischen Muttergesellschaft Entgelte an den Steuerpflichtigen geleistet werden. Es ist jedoch nach dem Tatbestand des § 98 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 erforderlich, dass der Erfolg der im Ausland ausgeübten Arbeit de... mehr lesen...