Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §98 Z5 litb idF 1993/253;EStG 1988 §98 Z5;
Rechtssatz: Der zur
Begründung: der beschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 98 EStG 1988 notwendige Inlandsbezug wird in der Z 5 leg. cit. durch das Erfordernis der unmittelbaren oder mittelbaren Sicherung u. a. durch inländischen Grundbesitz hergestellt. Eine solche Sicherung liegt jedenfalls bei der Eintrag... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine in Liechtenstein ansässige Körperschaft, die nach § 1 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 nur mit ihren Einkünften im Sinne des § 21 Abs. 1 KStG 1988 iVm § 98 EStG 1988 der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterliegt. Den Streitpunkt bildet im Beschwerdefall die Frage, ob der Beschwerdeführerin aus österreichischen Quellen zugeflossene Zinsen für von ihr an in Österreich ansässige Personen vergebene Darlehen den Tatbestand der beschränkten Ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §98 Z5 litb idF 1993/253;EStG 1988 §98 Z5;
Rechtssatz: Der zur
Begründung: der beschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 98 EStG 1988 notwendige Inlandsbezug wird in der Z 5 leg. cit. durch das Erfordernis der unmittelbaren oder mittelbaren Sicherung u. a. durch inländischen Grundbesitz hergestellt. Eine solche Sicherung liegt jedenfalls bei der Eintrag... mehr lesen...
Index: E1E;E6J;001 Verwaltungsrecht allgemein;32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;59/04 EU - EWR;
Norm: 11992E059 EGV Art59;11992E060 EGV Art60;11997E049 EG Art49;11997E050 EG Art50;62004CJ0290 FKP Scorpio VORAB; BAO §115 Abs1; BAO §119 Abs1; EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 §22 Z1 lita; EStG 1988 §23 Z1; EStG 1988 §23; EStG 1988 §28 Abs1 Z3; EStG 1988 §28; EStG 1988 §33; EStG 1988 §98 Z3; EStG 1988 §98 Z6;... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §28;EStG 1988 §98 Z6; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Ausgesetztes Verfahren: 2002/14/0056 B 17. November 2004 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62004CJ0290 3. Oktober 2006 Besprechung in:SWI 1/2007, S 17-30;
Rechtssatz: Gem § 98 Z 6 EStG besteht beschränkte Steuerpflicht, wenn die zur Nutzung überlassenen Rechte "in einer inländischen Bet... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23;EStG 1988 §98 Z3; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Ausgesetztes Verfahren: 2002/14/0056 B 17. November 2004 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62004CJ0290 3. Oktober 2006 Serie (erledigt im gleichen Sinn):SWI 1/2007, S 17-30
Rechtssatz: Die selbständige Tätigkeit eines Fotomodells erfüllt die Voraussetzungen einer gewerblichen Tätigkeit ... mehr lesen...
Index: E1E;E6J;001 Verwaltungsrecht allgemein;32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;59/04 EU - EWR;
Norm: 11992E059 EGV Art59;11992E060 EGV Art60;11997E049 EG Art49;11997E050 EG Art50;62004CJ0290 FKP Scorpio VORAB; BAO §115 Abs1; BAO §119 Abs1; EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 §22 Z1 lita; EStG 1988 §23 Z1; EStG 1988 §23; EStG 1988 §28 Abs1 Z3; EStG 1988 §28; EStG 1988 §33; EStG 1988 §98 Z3; EStG 1988 §98 Z6;... mehr lesen...
Index: E1E;E6J;001 Verwaltungsrecht allgemein;32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;59/04 EU - EWR;
Norm: 11992E059 EGV Art59;11992E060 EGV Art60;11997E049 EG Art49;11997E050 EG Art50;62004CJ0290 FKP Scorpio VORAB; BAO §115 Abs1; BAO §119 Abs1; EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 §22 Z1 lita; EStG 1988 §23 Z1; EStG 1988 §23; EStG 1988 §28 Abs1 Z3; EStG 1988 §28; EStG 1988 §33; EStG 1988 §98 Z3; EStG 1988 §98 Z6;... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §28;EStG 1988 §98 Z3;EStG 1988 §98 Z6;VwRallg; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Ausgesetztes Verfahren: 2002/14/0056 B 17. November 2004 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62004CJ0290 3. Oktober 2006 Besprechung in:SWI 1/2007, S 17-30;
Rechtssatz: Der Begriff "Unterhaltungsdarbietung" weist keinen klar umrissen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23;EStG 1988 §98 Z3; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Ausgesetztes Verfahren: 2002/14/0056 B 17. November 2004 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62004CJ0290 3. Oktober 2006 Serie (erledigt im gleichen Sinn):SWI 1/2007, S 17-30
Rechtssatz: Die selbständige Tätigkeit eines Fotomodells erfüllt die Voraussetzungen einer gewerblichen Tätigkeit ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §28;EStG 1988 §98 Z6; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Ausgesetztes Verfahren: 2002/14/0056 B 17. November 2004 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62004CJ0290 3. Oktober 2006 Besprechung in:SWI 1/2007, S 17-30;
Rechtssatz: Gem § 98 Z 6 EStG besteht beschränkte Steuerpflicht, wenn die zur Nutzung überlassenen Rechte "in einer inländischen Bet... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §28;EStG 1988 §98 Z3;EStG 1988 §98 Z6;VwRallg; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Ausgesetztes Verfahren: 2002/14/0056 B 17. November 2004 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62004CJ0290 3. Oktober 2006 Besprechung in:SWI 1/2007, S 17-30;
Rechtssatz: Der Begriff "Unterhaltungsdarbietung" weist keinen klar umrissen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §28;EStG 1988 §98 Z3;EStG 1988 §98 Z6;VwRallg; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Ausgesetztes Verfahren: 2002/14/0056 B 17. November 2004 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62004CJ0290 3. Oktober 2006 Besprechung in:SWI 1/2007, S 17-30;
Rechtssatz: Der Begriff "Unterhaltungsdarbietung" weist keinen klar umrissen... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war von November 1989 bis April 1992 Gesellschafter-Geschäftsführer der ein Bordell betreibenden S. & P. GmbH. Am 10. März 1991 kam es im Bordellbetrieb zu einem Schusswechsel mit tödlichem Ausgang, in dessen Gefolge sich der Beschwerdeführer vom 10. März 1991 bis zum 22. Juni 1992 in Untersuchungshaft befand. Am 2. Oktober 1991 wurden sowohl in der Privatwohnung des Beschwerdeführers als auch im Bordellbetrieb Hausdurchsuchungen durchgeführt. Im Zuge diese... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §92;EStG 1988;KStG 1988 §8 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Es trifft zu, dass die Feststellung verdeckter Ausschüttungen im Körperschaftsteuerverfahren keine Bindungswirkung für das Einkommensteuerverfahren entfaltet. Der Anteilsinhaber kann daher einwenden, dass der Körperschaftsteuerbesc... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 18. November 2004, AW 2004/13/0031-9, hat der Verwaltungsgerichtshof einem am 6. September 2004 eingelangten Antrag der Beschwerdeführerin, ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, mit der Begründung: nicht stattgegeben, sie habe mit ihrem Antragsvorbringen dem von der hg. Rechtsprechung entwickelten Konkretisierungsgebot nicht tauglich entsprochen. Abgesehen vom Fehlen der gebotenen Angaben zu den Vermögensverhältnissen der Beschwerdeführerin ermög... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;VwGG §62 Abs1;
Rechtssatz: Zurückweisung - Umsatz- und Einkommenssteuer für das Jahr 1998 - Der Verwaltungsgerichtshof hat dem ersten Antrag der Beschwerdeführerin, ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, mit der
Begründung: nic... mehr lesen...
In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung 1997 machte der Beschwerdeführer Aufwendungen aus einer "Bürgschaftsverpflichtung für Bruder MMag. Peter K." in Höhe von 560.000 S als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988 geltend. In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung 1997 machte der Beschwerdeführer Aufwendungen aus einer "Bürgschaftsverpflichtung für Bruder MMag. Peter K." in Höhe von 560.000 S als außergewöhnliche Belastung im Sinne des Paragraph 34, EStG 198... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0085 E 26. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine sittliche Verpflichtung zur Übernahme einer Bürgschaft für nahe Angehörige kann nur unter folgenden kumulativen Voraussetzungen als gegeben angenommen werden: 1) Es ist erforderlich, daß der Abgabepflichtige glaubt, durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzb... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG davon abhängig, dass zwingende öffentliche Interessen dem begehrten Vollzugsaufschub nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides oder der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß Paragraph 30, Absatz 2, Vw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 - Mit der Vorlage der als "Saldenliste per 31.12.2003" und "Saldenliste per 30.06.2004" überschriebenen Schriftstücke wurde dem Konkretisierungsgebot nicht ausreichend entsprochen. Abgesehen vom Fehlen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 - Träfe die Behauptung der Beschwerdeführerin zu, dass sie ihr Unternehmen veräußern müsste, um die Steuernachzahlung zu begleichen, dann wäre daraus zu folgern, dass die Zuerkennung aufschiebender Wir... mehr lesen...
Am 20. August 2000 schloss die Beschwerdeführerin, eine in Österreich ansässige AG, einen Vertrag mit dem Fotomodell N, welches durch die ebenfalls in Österreich ansässige F GmbH vertreten wurde. Darin verpflichtete sich N zu zwei Fotoshooting- und PR-Terminen im Großraum Wien bzw in Paris im September und Oktober 2000. Als Gegenleistung wurde ein Pauschalhonorar von 310.000,-- USD zuzüglich 20 % Agenturprovision zuzüglich 20 % Umsatzsteuer vereinbart. Darüber hinaus verpflichtete sic... mehr lesen...
Index: E1E10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung40/01 Verwaltungsverfahren59/04 EU - EWR
Norm: 11992E059 EGV Art59;11992E060 EGV Art60;11997E049 EG Art49;11997E050 EG Art50;11997E234 EG Art234;AVG §38;DBAbk Großbritannien 1970 Art12;DBAbk Großbritannien 1970 Art7;DBAbkDV Großbritannien 1979 §3 Abs2;EStG 1988 §28 Abs1 Z3;EStG 1988 §98 Z2;EStG 1988 §98 Z6;EStG 1988 §99 Abs1 Z3;VwGG §62 Abs1; Beachte ... mehr lesen...
Am 20. August 2000 schloss die Beschwerdeführerin, eine in Österreich ansässige AG, einen Vertrag mit dem Fotomodell N, welches durch die ebenfalls in Österreich ansässige F GmbH vertreten wurde. Darin verpflichtete sich N zu zwei Fotoshooting- und PR-Terminen im Großraum Wien bzw in Paris im September und Oktober 2000. Als Gegenleistung wurde ein Pauschalhonorar von 310.000,-- USD zuzüglich 20 % Agenturprovision zuzüglich 20 % Umsatzsteuer vereinbart. Darüber hinaus verpflichtete sic... mehr lesen...
Am 20. August 2000 schloss die Beschwerdeführerin, eine in Österreich ansässige AG, einen Vertrag mit dem Fotomodell N, welches durch die ebenfalls in Österreich ansässige F GmbH vertreten wurde. Darin verpflichtete sich N zu zwei Fotoshooting- und PR-Terminen im Großraum Wien bzw in Paris im September und Oktober 2000. Als Gegenleistung wurde ein Pauschalhonorar von 310.000,-- USD zuzüglich 20 % Agenturprovision zuzüglich 20 % Umsatzsteuer vereinbart. Darüber hinaus verpflichtete sic... mehr lesen...
Index: E1E10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung40/01 Verwaltungsverfahren59/04 EU - EWR
Norm: 11992E059 EGV Art59;11992E060 EGV Art60;11997E049 EG Art49;11997E050 EG Art50;11997E234 EG Art234;AVG §38;DBAbk Großbritannien 1970 Art12;DBAbk Großbritannien 1970 Art7;DBAbkDV Großbritannien 1979 §3 Abs2;EStG 1988 §28 Abs1 Z3;EStG 1988 §98 Z2;EStG 1988 §98 Z6;EStG 1988 §99 Abs1 Z3;VwGG §62 Abs1; Beachte ... mehr lesen...
Index: E1E10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung40/01 Verwaltungsverfahren59/04 EU - EWR
Norm: 11992E059 EGV Art59;11992E060 EGV Art60;11997E049 EG Art49;11997E050 EG Art50;11997E234 EG Art234;AVG §38;DBAbk Großbritannien 1970 Art12;DBAbk Großbritannien 1970 Art7;DBAbkDV Großbritannien 1979 §3 Abs2;EStG 1988 §28 Abs1 Z3;EStG 1988 §98 Z2;EStG 1988 §98 Z6;EStG 1988 §99 Abs1 Z3;VwGG §62 Abs1; Beachte ... mehr lesen...
Im Bericht über eine am 21. Dezember 1998 bei der Beschwerdeführerin (eine inländische GmbH mit dem Sitz in Z.) abgeschlossene abgabenbehördliche Prüfung ("Lohnsteuerprüfung" über den Zeitraum 1. Jänner 1994 bis 31. Dezember 1997) vertrat der Prüfer die Ansicht, es sei für den Streitzeitraum eine Nachversteuerung der Bezüge von R. gemäß § 99 EStG 1988 (mit dem Satz von 20 %) vorzunehmen (Abgabenbetrag insgesamt 60.762 S). In der Begründung: zu dem auf Grund des Prüfungsberichtes ergang... mehr lesen...