1 Bei der X GmbH, an welcher der Revisionswerber in den Streitjahren (über einen Treuhänder) als Gesellschafter beteiligt war, wurde eine Außenprüfung durchgeführt. Der Prüfer stellte u. a. fest, dass der Revisionswerber und der Geschäftsführer der X GmbH in den Jahren 2007 bis 2010 Gelder von Bankkonten der X GmbH überwiesen bzw. in bar behoben hätten. Dem Revisionswerber, der in den Jahren 2007 und 2008 über eine Bankvollmacht der X GmbH verfügt habe, seien näher angeführte Tra... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §207; BAO §4 Abs2 lita Z3; EStG 1988 §93; EStG 1988 §95 Abs5; BAO § 207 heute BAO § 207 gültig ab 01.03.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2014 BAO § 207 gültig von 15.12.2010 bis 28.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs4; EStG 1988 §95 Abs5 Z1; KStG 1988 §8 Abs2; EStG 1988 § 4 heute EStG 1988 § 4 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 4 gültig von 01.07.2025 bis 31.12.2025 zuletzt geändert dur... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §95 Abs2; EStG 1988 §95 Abs2; EStG 1988 §95 Abs4; EStG 1988 §95 Abs5; EStG 1972 § 95 gültig von 13.12.1972 bis 31.12.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 EStG 1988 § 95 heute EStG 1988 § 95 gültig ab 24.12.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §95; EStG 1972 §96; EStG 1988 §95 Abs3; EStG 1988 §95 Abs5; EStG 1988 §96; EStG 1972 § 95 gültig von 13.12.1972 bis 31.12.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 EStG 1972 § 96 gültig von 01.01.1994 bis 31.12.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §224; EStG 1988 §95 Abs4; EStG 1988 §95 Abs5; BAO § 224 heute BAO § 224 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980 EStG 1988 § 95 heute ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §38 Abs5; EStG 1988 §95 Abs4; EStG 1988 §95 Abs5; EStG 1988 § 95 heute EStG 1988 § 95 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 95 gültig von 01.01.2025... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §95 Abs5; KStG 1988 §8 Abs2; EStG 1988 § 95 heute EStG 1988 § 95 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 95 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §207; EStG 1988 §93; EStG 1988 §95 Abs5; BAO § 207 heute BAO § 207 gültig ab 01.03.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2014 BAO § 207 gültig von 15.12.2010 bis 28.02.2014 zu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §207; BAO §224 Abs3; BAO §238 Abs1; BAO §4 Abs2 lita Z3; EStG 1988 §93; EStG 1988 §95 Abs2; EStG 1988 §95 Abs5; BAO § 207 heute BAO § 207 gültig ab 01.03.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2014 ... mehr lesen...
An der HS-GmbH war der Beschwerdeführer zu 50 %, HS zu 49 % und ES zu 1 % beteiligt. Geschäftsführer der Gesellschaft war HS. Die Gesellschaft betrieb eine Diskothek. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, daß nur etwa 30 bis 40 % der tatsächlich erzielten Einnahmen in die Buchhaltung der Gesellschaft Eingang gefunden hätten. Das Finanzamt nahm daher entsprechende Umsatzzuschätzungen vor. Das Finanzamt ging weiters davon aus, daß die nicht erfaßten Erl... mehr lesen...
An der HS-GmbH war der Beschwerdeführer zu 50 %, HS zu 49 % und ES zu 1 % beteiligt. Geschäftsführer der Gesellschaft war HS. Die Gesellschaft betrieb eine Diskothek. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, daß nur etwa 30 bis 40 % der tatsächlich erzielten Einnahmen in die Buchhaltung der Gesellschaft Eingang gefunden hätten. Das Finanzamt nahm daher entsprechende Umsatzzuschätzungen vor. Das Finanzamt ging weiters davon aus, daß die nicht erfaßten Erl... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §46 Abs1 Z2;EStG 1988 §93 Abs1;EStG 1988 §95 Abs5 Z1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Aus dem Wortlaut der Bestimmung des § 46 EStG ergibt sich, dass die einbehaltene Kapitalertragsteuer auch dann anzurechnen ist, wenn sie nicht an das Finanzamt abgeführt worden ist (Hinweis Hofstätter/Reichel, EStG 1988 § 46 Tz 6). Im Falle verdeckter Gewinnausschüttung ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §46 Abs1 Z2;EStG 1988 §93 Abs1;EStG 1988 §95 Abs5 Z1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Aus dem Wortlaut der Bestimmung des § 46 EStG ergibt sich, dass die einbehaltene Kapitalertragsteuer auch dann anzurechnen ist, wenn sie nicht an das Finanzamt abgeführt worden ist (Hinweis Hofstätter/Reichel, EStG 1988 § 46 Tz 6). Im Falle verdeckter Gewinnausschüttung ... mehr lesen...