Entscheidungen zu § 86 Abs. 2 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-12 von 12

TE Vwgh Erkenntnis 2019/6/12 Ro 2017/13/0016

1 Bei der mitbeteiligten Partei, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die ein Krankenhaus betreibt, wurde eine gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) durchgeführt, in deren Rahmen der Prüfer im Einzelnen Feststellungen über pauschale Nachforderungen an Lohnsteuer für das Jahr 2004 traf. 2 Das Finanzamt folgte dem Prüfer und zog die mitbeteiligte Partei mit Bescheid vom 9. Jänner 2008 gemäß § 82 EStG 1988 zur Haftung für Lohnsteuer für das Jahr 2004 in Höhe vo... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.06.2019

RS Vwgh 2019/6/12 Ro 2017/13/0016

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §86 Abs2
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. z.B. VwGH 24.5.1993, 92/15/0037, mwN) ist auch bei einer Nachforderung gemäß § 86 Abs. 2 EStG 1988 grundsätzlich festzustellen, welche Arbeitnehmer welche unrichtig versteuerten Vorteile aus dem Dienstverhältnis bezogen haben. Lediglich bei der Berechnung der Lohnsteuer, die... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.06.2019

TE Vwgh Erkenntnis 1998/3/19 97/15/0219

Die Beschwerdeführerin hatte mit ihrem Geschäftsführer Dkfm. B am 2. März 1964 eine Versorgungsvereinbarung mit folgendem Inhalt abgeschlossen: "1) Altersversorgung: Sie erhalten bei Vollendung des 63. Lebensjahres eine freiwillige Abfindung in Höhe S 1,250.000,--. Diese Abfindung kann nach ihrer Wahl entweder in einem Betrag oder in Form einer monatlichen Rente nach den zum Zeitpunkt der Fälligkeit geltenden Tarifen ausbezahlt werden. 2) Hinterbliebenenversorgung: W... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.03.1998

RS Vwgh 1998/3/19 97/15/0219

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §303 Abs4;EStG 1972 §82 Abs1;EStG 1972 §86 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/12/17 92/14/0214 1 Stammrechtssatz Wird der Abgabepflichtige zur Haftung für Lohnsteuerfehlberechnungen für mehrere Arbeitnehmer und Monate herangezogen und wird von der Bestimmung des § 86 Abs 2 EStG 1972 kein Gebrauch g... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.03.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1996/12/17 92/14/0214

Der Beschwerdeführer ist ein gemeinnütziger Verein, der im Bundesland Kärnten ua Schüler-, Lehrlings-, Pensionisten- und Studentenheime betreibt, und für welchen als Erzieher bzw Heimleiter ua auch im Kärntner Landesdienst stehende Lehrer tätig sind. Nach Durchführung einer Lohnsteuerprüfung für den Zeitraum 1. Jänner 1984 bis 31. Dezember 1988 beim Beschwerdeführer wurde gegenüber diesem ein Bescheid über den Prüfungszeitraum erlassen, in welchem er für Lohnsteuer-Fehlberechnunge... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.12.1996

RS Vwgh 1996/12/17 92/14/0214

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §303 Abs4;EStG 1972 §82 Abs1;EStG 1972 §86 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Wird der Abgabepflichtige zur Haftung für Lohnsteuerfehlberechnungen für mehrere Arbeitnehmer und Monate herangezogen und wird von der Bestimmung des § 86 Abs 2 EStG 1972 kein Gebrauch gemacht, so stellt der H... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1993/11/16 93/14/0139

Auf Grund der Ergebnisse einer am 7. April 1992 abgeschlossenen Lohnsteuerprüfung zog das Finanzamt den beschwerdeführenden Eishockeyverein als Arbeitgeber auf Grund festgestellter Fehlberechnungen zur Haftung und Zahlung der oben genannten Abgaben und Beiträge für den dort erwähnten Zeitraum heran (Nachforderung: Lohnsteuer S 26,995.824,--, Dienstgeberbeitrag S 2,353.950,--, Säumniszuschlag S 47.079,--). Laut dem Prüfungsbericht, dem sich das Finanzamt anschloß, seien für die ersten ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.11.1993

RS Vwgh 1993/11/16 93/14/0139

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §86 Abs2;
Rechtssatz: kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993140139.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/5/24 92/15/0037

Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin (einem Zeitungsunternehmen) durchgeführten, die Jahre 1985 bis 1989 betreffenden Lohnsteuerprüfung vertrat der Prüfer unter anderem die Auffassung, die Beschwerdeführerin habe von ihr ausgezahlte Überstundenzuschläge zu Unrecht gemäß § 68 EStG versteuert, weil sie keine Aufzeichnungen geführt habe, aus denen die genaue Ziffer und zeitliche Lagerung aller geleisteten Überstunden und die genaue Höhe der dafür über das sonstige Arbeitsentgelt hina... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.05.1993

RS Vwgh 1993/5/24 92/15/0037

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §86 Abs2;EStG 1988 §86 Abs2;
Rechtssatz: Auch bei einer Nachforderung gemäß § 86 Abs 2 EStG 1972 (§ 86 Abs 2 EStG 1988) ist grundsätzlich festzustellen, welche Arbeitnehmer welche unrichtig versteuerten Vorteile aus dem Dienstverhältnis bezogen haben. Lediglich bei der Berechnung der Lohnsteuer, die auf diese Vorteile entfällt, kann pauschal vorgegangen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.05.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1992/10/14 90/13/0009

Betriebsgegenstand der mit 1. Juni 1987 gegründeten beschwerdeführenden GmbH ist unter anderem die Überlassung von Arbeitskräften insbesondere an Bauunternehmer. In den Akten erliegt eine "Gesprächsnotiz" vom 15. Dezember 1987 über ein mündliches Auskunftsersuchen von Organen der Beschwerdeführerin beim Finanzamt. Von seiten der Abgabenbehörde nahmen an der Besprechung der Leiter der Lohnsteuerstelle und die zuständige Referentin dieser Abteilung teil. Das von den Parteienvertrete... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.10.1992

RS Vwgh 1992/10/14 90/13/0009

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §86 Abs2;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 86 Abs 2 EStG 1972 eröffnet keine Möglichkeit, von der Ermittlung des steuererheblichen Sachverhaltes abzusehen und der Nachforderung etwa einen bloß vermuteten Sachverhalt zugrundezulegen. Es ist also bei einer Nachforderung gem § 86 Abs 2 EStG 1972 grundsätzlch festzustellen, welche Arbeitnehmer welche unrich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.10.1992

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