Norm: EStG 1988 §76EStG 1988 §78EStG 1988 §79 Abs1EStG §80 Abs1FamLAG §43FinStrG §33
Rechtssatz: Die Nichtabgabe von Lohnsteueranmeldungen, zu denen der Steuerpflichtige mit Bescheid verpflichtet wurde, ist eine Verletzung einer Offenlegungspflicht iSd § 33 Abs 1 FinStrG. Wer vorsätzlich unter Verletzung dieser Offenlegungspflicht eine Verkürzung an Lohnsteuer bewirkt, macht sich nicht nach § 33 Abs 2 lit b FinStrG, sondern nach § 33 Abs 1 FinS... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 AAngG §6EStG §78
Rechtssatz: Einer Steuertopfbetriebsvereinbarung mit dem Zweck aus den pauschal einbehaltenen 30 % der jeweiligen vereinbarten Bruttolöhne einen „Topf" zu schaffen, aus dem sämtliche im Ausland anfallenden Abgaben, die für die betroffenen Dienstnehmer anfallen, zu decken sind, wobei gerade keine Zuordnung der einzelnen Lohnabzüge zu bestimmten Mitarbeitern vorgesehen ist, sondern vielmehr die auf Auslandseinsät... mehr lesen...
Norm: EStG §16 Abs2EStG §78EStG §82EStG §83ABGB §1435
Rechtssatz: Bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung einer Ablösezahlung ist auch die diesbezügliche vom Arbeitgeber seinerzeit einbehaltene und abgeführte Steuer trotz des Umstandes, dass der damals angenommene Rechtsgrund nicht (mehr) besteht, dem Arbeitnehmer als Steuerschuldner zuzurechnen, sodass auch in Bezug auf diesen Steuerbetrag im Sinne der allgemeinen bereicherungsrechtlic... mehr lesen...
Norm: EStG allgEStG §78EStG §79
Rechtssatz: Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommenssteuer, die nicht - wie bei Einkünften eines Selbständigen - im Wege der Veranlagung, sondern durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben wird. Sie dient der Vereinfachung und gleichzeitig auch der Sicherung der Steuereinhebung. Die Lohnsteuer deckt sich grundsätzlich mit der auf die nichtselbständige Tätigkeit entfallenden Einkommenssteuer. ... mehr lesen...
Norm: ASVG §60 Abs1EStG §78 ffMRG §21 Abs1 Z8MRG §23 Abs1 Z1
Rechtssatz: Unter "gebührendem Entgelt" im Sinne des § 23 Abs 1 Z 1 MRG ist der Bruttolohn, das heißt das um Sozialversicherungsbeträge und Lohnsteuerbeträge noch nicht entlastete Entgelt des Hausbesorgers zu verstehen. Macht der Vermieter (Dienstgeber) von seinem ihm in § 60 Abs 1 ASVG eingeräumten Recht Gebrauch, den Dienstnehmerbeitrag zur Sozialversicherung vom Bruttoentgelt gleic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erst- bis Fünftkläger waren bis Juli 1987 mit einem monatlichen Nettolohn zwischen S 9.000 und S 10.000 bei der D*** als Schiffsreiniger beschäftigt. Auch nach ihrer Kündigung durch die D*** arbeiteten sie im Wege der Personalbereitstellung unter Fortsetzung der Arbeitsverhältnisse bis zur Beklagten weiterhin als Schiffsreiniger. Für die Kläger war es ohne Belang, für wen sie arbeiteten; wichtig war ihnen nur, daß sie ihre Arbeit als Schiffsreiniger weiter... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 BAngG §6EStG §78
Rechtssatz: Arbeitsrechtlich ist zwischen der abgeleiteten (unechten) Nettolohnvereinbarung, bei der zunächst der Bruttobetrag ermittelt wird, und der originären (echten) Nettolohnvereinbarung, bei welcher sich die Parteien überhaupt nicht im klaren darüber sind, welcher Bruttobetrag dem Nettolohn zuzuordnen ist, zu unterscheiden. Entscheidungstexte 9 ObA 48/9... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 22.11.1983 bis Ende Juni 1984 bei den Beklagten, die sich zur "A*** F*** B***, P***-H***-H***-W***" zusammengeschlossen hatten, als Maurervorarbeiter beschäftigt. Wie mit den anderen Arbeitnehmern hatten die Beklagten mit dem Kläger einen Auslands-Dienstvertrag abgeschlossen, der im Punkt 1.1 die Bruttobezüge enthielt und dessen Punkt 7.1 vorsah, daß von diesen Bruttobezügen die Sozialversicherungsbeiträge nach dem ASVG abgezogen werden. Unt... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 BAngG §6EStG 1972 §78
Rechtssatz: Eine sogenannte Nettolohnvereinbarung ist im allgemeinen zulässig. Sie kommt durch die Übernahme er sonst vom Arbeitnehmer zu tragenden Abgaben durch den Arbeitgeber zustande, so daß der Lohn "brutto für netto" zusteht. Aber auch hier hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Lohnabrechnung, damit er überprüfen kann, ob der Arbeitgeber die abzuführenden Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und son... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 BAngG §6EStG 1972 §78IPRG §44
Rechtssatz: Wird bei einem Auslands - Dienstvertrag ein Pauschalabzug für im Ausland anfallende Steuern sowie eine "Aufrollung" der aus dem Auslandseinsatz resultierenden Bezüge vereinbart und wird der Arbeitnehmer aber weder im Ausland noch im Inland steuerpflichtig, ist der Grund der Einbehaltung weggefallen und der einbehaltene Betrag auszubezahlen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war bei der beklagten Partei auf Grund des Sondervertrages vom 21.11.1977 vom 12. September 1977 bis 30. November 1980 als Vertragslehrerin an der Bundestextilschule in Dornbirn beschäftigt. Sie wurde in die Entlohnungsgruppe 1 3 des Entlohnungsschemas I L eingestuft. Die beklagte Partei zahlte erst nach dem Ausscheiden der Klägerin aus dem Dienst - nach den Klagsbehauptungen auf Grund eines außergerichtlichen Vergleiches - die Differenz auf die Bezüge der E... mehr lesen...
Norm: BAO §240 Abs3EStG §78JN §1 BIIaZPO §190 B
Rechtssatz: Über die Rechtmäßigkeit eines Lohnsteuerabzuges haben ausschließlich die Finanzbehörden im Erstattungsverfahren und Lohnsteuerhaftungsverfahren zu entscheiden. Diese Kompetenz der Finanzbehörden kann aber nur zur Folge haben, daß a) das Gericht die Rechtmäßigkeit eines Steuerabzuges nur als Vorfrage beurteilen darf (so 3 Ob 69/77), oder b) falls dies dem Gericht durch besondere Vorschr... mehr lesen...
Norm: AVRAG §2fEGZPO ArtXLII IHEStG 1972 §78EStG 1972 §79KollV für das Gütergewerbe ArtXV
Rechtssatz: Treffen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine sogenannte "Nettolohnvereinbarung", besteht eine Rechnungslegungspflicht des Arbeitgebers im Sinne des Art XLII EGZPO; der Arbeitgeber muß die von ihm vereinbarungsgemäß zu tragende Lohnsteuer in einer "Auf - Hundert - Rechnung" dem Nettolohn hinzurechnen und von dem sich danach ergebenden Bruttolohn di... mehr lesen...