Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Dipl.-Ing. Karl O***** und Wilma O***** jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 und Abs 2 lit b FinStrG schuldig erkannt. Danach haben sie „im Amtsbereich des Finanzamtes Braunau Ried Schärding im bewussten und gewollten Zusammenwirken Mit dem angefochtenen Urteil wurden Dipl.-Ing. Karl O***** und Wilma O***** jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz eins und Abs... mehr lesen...
Norm: EStG 1988 §76 EStG 1988 §78 EStG 1988 §79 Abs1EStG §80 Abs1FamLAG §43 FinStrG §33 EStG 1988 § 76 heute EStG 1988 § 76 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 EStG 1988 § 76 gültig von 22.07.2023 bis 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 8. 1990 bis 31. 8. 2002 bei einer GmbH als Angestellter beschäftigt. Über das Vermögen der GmbH wurde am 15. 7. 2002 zu 40 S 343/02t des Landesgerichtes für ZRS Graz der Konkurs eröffnet und der Nebenintervenient zum Masseverwalter bestellt. Am 17. 12. 1992 wurde zwischen der Dienstgeberin und den Betriebsräten der Arbeiter und Angestellten der Standorte der Dienstgeberin in G*****, L***** und W***** eine „Betriebsvereinbarung" geschlosse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte war seit Juli 1995 bei der Klägerin als provisionsberechtigte Außendienstmitarbeiterin angestellt. Mit Ende November 2003 wurde das Dienstverhältnis einvernehmlich aufgelöst, weil sich die Beklagte in Kenia selbständig machen wollte. Die Beklagte ersuchte die Klägerin, den ihr nach Ende des Dienstverhältnisses zustehenden Anspruch auf Betreuungsprovision für den von ihr betreuten Geschäftsstock durch die einmalige Zahlung eines Pauschalbetrages ab... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 A AngG §6 EStG §78 ABGB § 1152 heute ABGB § 1152 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 6 heute AngG Art. 1 § 6 gültig ab 01.01.1994 zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...
Norm: EStG §16 Abs2EStG §78EStG §82EStG §83 ABGB §1435 ABGB § 1435 heute ABGB § 1435 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung einer Ablösezahlung ist auch die diesbezügliche vom Arbeitgeber seinerzeit einbehaltene und abgeführte Steuer trotz des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte hat im Dezember 1999 sogenannte Zero-Bonds (Nullkuponanleihen) über die Klägerin erworben. Zero-Bonds sind eine Anleiheform, die eine Nominalverzinsung von Null aufweist. Anstatt der jährlichen Zinszahlung fällt der gesamte Zahlungsstrom, bestehend aus Kapitaltilgung und Zinserträgen, am Ende der Laufzeit an. Die gesamte Verzinsung kommt in einem hohen Disagio zum Ausdruck, wobei das Nominale mit einem laufzeitadäquaten Kapitalmarktzins abgezinst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit Oktober 1998 beim Beklagten als Ordinationsgehilfin mit einem Monatsgehalt von EUR 1.017,42 (ATS 14.000) netto, das entspricht EUR 1.389,50 brutto, angestellt. Das Arbeitsverhältnis unterliegt dem Kollektivvertrag für die Angestellten bei Fachärzten für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und Dentisten. Der Beklagte meldete die Klägerin bei der Krankenkasse nur mit einem Gehalt von ATS 8.520 brutto, das entspricht ATS 7.016 netto, an. Das Ge... mehr lesen...
Norm: EStG allgEStG §78EStG §79
Rechtssatz:
Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommenssteuer, die nicht - wie bei Einkünften eines Selbständigen - im Wege der Veranlagung, sondern durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben wird. Sie dient der Vereinfachung und gleichzeitig auch der Sicherung der Steuereinhebung. Die Lohnsteuer deckt sich grundsätzlich mit der auf die nichtselbständige Tätigkeit entfallenden Einkommenssteu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen des Ferdinand R*****, der ein Elektroinstallationsunternehmen betrieb, wurde am 19. 2. 1998 das Konkursverfahren eröffnet. Die objektive Zahlungsunfähigkeit trat Anfang August 1997 ein. In den letzten 6 Monaten vor Konkurseröffnung zahlte der nunmehrige Gemeinschuldner folgende Beträge an das zuständige Finanzamt: 1.) 21. 08. 1997 55.517 S 2.) 22. 09. 1997 178.180 S 3.) 20. 10. 1997 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei Zuspruch von Bruttobeträgen an den Arbeitnehmer stellt die Einbehaltungs- und Abführungspflicht des Dienstgebers von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträgen einen Oppositionsgrund nach § 35 EO dar (SZ 70/132). Der Arbeitnehmer kann weder von den Abgabebehörden noch von den Sozialversicherungsträgern unmittelbar auf Zahlung in Anspruch genommen werden, hat aber auch selbst keinen Anspruch gegen den Arbeitge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei war vom 1. 5. 1964 bis zu ihrer Pensionierung am 30. 4. 1984 im Außendienst der beklagten Partei beschäftigt. Gemäß einer Vereinbarung vom 21. 6. 1966 steht der klagenden Partei eine Firmenpension in der Höhe von 75 % ihres letzten Einkommens zu, wobei die Anrechnung einer allfälligen ASVG-Pension zu erfolgen hat. Im Rahmen einer planmäßigen Lohnsteuerprüfung im Herbst 1988 wurden die Provisionen an den selbständigen Versicherungsmakl... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Strittig ist im Revisionsverfahren noch, ob der Kläger Anspruch auf Bezahlung von S 118.717,45 sA gegen seinen ehemaligen Dienstgeber hat. Hiebei handelt es sich um den Differenzbetrag zwischen der vom Dienstgeber aus Anlaß der Auflösung des Dienstverhältnisses zum 31. 5. 1997 im Zuge der Übertragung der Lebensversicherung, welche zur Absicherung von Pensionszusagen eingerichtet worden war, abgeführten Lohnsteuer i... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Vorbringen der Antragsgegner, dem Hausbesorger werde das ihm auf Grund der Hausbesorger-EntgeltVO zustehende Entgelt "brutto für netto ausbezahlt", ihm werde also der Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung "ersetzt und dieser Anteil den Mietern weiterverrechnet", ist offenbar so zu verstehen, daß den Mietern die Dienstnehmeranteile zur Sozialversicherung doppelt verrechnet werden. Eine solche Doppelvorschrei... mehr lesen...
Norm: ASVG §60 Abs1EStG §78 ff MRG §21 Abs1 Z8 MRG §23 Abs1 Z1 ASVG § 60 heute ASVG § 60 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2015 ASVG § 60 gültig von 01.01.2011 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ASVG... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehrten 1.) die Feststellung, daß diverse in der Betriebskostenabrechnung für das Haus *****, für das Jahr 1991 aufgenommene Positionen keine Betriebskosten im Sinne des § 21 Abs 1 MRG darstellten, wie Stromkosten für die Wohnung Top 12, Kosten für Rauchfangkontrollen und eine Sturmschadenversicherung; insbesondere Zahlungen für die Hausbesorgerkrankenkasse im Ausmaß von S 10.425,07; Die Antragsteller begehrten 1.) die Feststellung, daß diverse... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war in der Zeit vom 1.7.1987 bis 30.6.1993 bei der Beklagten als Vertragsspieler beschäftigt. Sein Dienstverhältnis unterlag gemäß Punkt 2 des zwischen den Parteien abgeschlossenen und im Sommer 1990 modifizierten Vertrages dem Angestelltengesetz. Gemäß Punkt 8 a dieser Vereinbarung garantierte die Beklagte dem Kläger für die Dauer des Vertrages ein monatliches Mindesteinkommen von S 100.000,-- netto, 12 x jährlich. Darüber hinaus standen dem Kläger die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1.1.1987 bis 31.7.1989 bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten als Journalist beschäftigt. Von Jänner 1987 bis September 1988 war er Chef vom Dienst. Vertragliche Grundlage seiner Tätigkeit waren die Werkverträge vom 28.8.1988 und 10.4.1989, welche seine Arbeitsbereiche im einzelnen beschrieben. Der Kläger bezog aufgrund des ersten Vertrages in der Zeit vom 1.9.1988 bis 31.12.1988 ein monatliches Entgelt von S 45.000,--; aufgrund des zwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger gewährte dem Beklagten, seinem Bruder, zum Erwerb der ehemals im Eigentum des Vaters der Streitteile gestandenen Landwirtschaft im Zuge eines Zwangsversteigerungsverfahrens und zu deren weiterem Betrieb ab dem Jahre 1985 mehrfach Darlehen. Der Beklagte arbeitete in der Zeit vom 1.10.1981 bis 23.9.1985, vom 1.1.1986 bis 30.9.1989 und vom 1.2.1990 bis 31.12.1990 im Transportunternehmen des Klägers als Kraftfahrer. Das Dienstverhältnis unterlag dem Ko... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes zu erwidern: Der Kläger war vom 1.August 1966 bis zum 31.Dezember 1992 bei der beklagten Partei beschäfti... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 B AngG §6 EStG §78 ABGB § 1152 heute ABGB § 1152 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 6 heute AngG Art. 1 § 6 gültig ab 01.01.1994 zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erst- bis Fünftkläger waren bis Juli 1987 mit einem monatlichen Nettolohn zwischen S 9.000 und S 10.000 bei der D*** als Schiffsreiniger beschäftigt. Auch nach ihrer Kündigung durch die D*** arbeiteten sie im Wege der Personalbereitstellung unter Fortsetzung der Arbeitsverhältnisse bis zur Beklagten weiterhin als Schiffsreiniger. Für die Kläger war es ohne Belang, für wen sie arbeiteten; wichtig war ihnen nur, daß sie ihre Arbeit als Schiffsreiniger weit... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 B AngG §6 EStG 1972 §78 ABGB § 1152 heute ABGB § 1152 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 6 heute AngG Art. 1 § 6 gültig ab 01.01.1994 zuletzt geändert durc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 B AngG §6 EStG 1972 §78 IPRG §44 ABGB § 1152 heute ABGB § 1152 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 6 heute AngG Art. 1 § 6 gültig ab 01.01.1994 zuletzt geä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 22.11.1983 bis Ende Juni 1984 bei den Beklagten, die sich zur "A*** F*** B***, P***-H***-H***-W***" zusammengeschlossen hatten, als Maurervorarbeiter beschäftigt. Wie mit den anderen Arbeitnehmern hatten die Beklagten mit dem Kläger einen Auslands-Dienstvertrag abgeschlossen, der im Punkt 1.1 die Bruttobezüge enthielt und dessen Punkt 7.1 vorsah, daß von diesen Bruttobezügen die Sozialversicherungsbeiträge nach dem ASVG abgezogen werden. U... mehr lesen...
Norm: BAO §240 Abs3EStG §78 JN §1 BIIa ZPO §190 B BAO § 240 heute BAO § 240 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 240 gültig von 20.07.2022 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 240 gültig... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war bei der beklagten Partei auf Grund des Sondervertrages vom 21.11.1977 vom 12. September 1977 bis 30. November 1980 als Vertragslehrerin an der Bundestextilschule in Dornbirn beschäftigt. Sie wurde in die Entlohnungsgruppe 1 3 des Entlohnungsschemas I L eingestuft. Die beklagte Partei zahlte erst nach dem Ausscheiden der Klägerin aus dem Dienst - nach den Klagsbehauptungen auf Grund eines außergerichtlichen Vergleiches - die Differenz auf die Bezüge de... mehr lesen...
Norm: AVRAG §2f EGZPO ArtXLII IH EStG 1972 §78 EStG 1972 §79 KollV für das Gütergewerbe ArtXV AVRAG § 2f heute AVRAG § 2f gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 152/2015 EStG 1972 § 78 gültig von 13.12.1972 bis 31.12.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 ... mehr lesen...