Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §289;BAO §93 Abs2;EStG 1988 §72;EStG 1988 §73;VwRallg;
Rechtssatz: Beim Bescheid über den Jahresausgleich für ein bestimmtes Jahr handelt es sich um eine einheitliche Erledigung, welche infolge einer auch nur in einem Punkt allenfalls gegebenen Rechtswidrigkeit nur in seiner Gesamthe... mehr lesen...
Das Dienstverhältnis des Beschwerdeführers wurde vom Arbeitgeber zum 31. Dezember 1988 gekündigt. Der Beschwerdeführer erhielt am 3. Jänner 1989 eine Abfertigungsteilzahlung von brutto S 336.611,-- (versteuert mit festem Steuersatz von 2 %), am 18. Jänner 1989 einen als Urlaubsabfindung bezeichneten sonstigen Bezug von brutto S 421.897,-- (im Ausmaß von S 209.014,-- versteuert mit dem festen Steuersatz von 2 %, im Ausmaß von S 212.883,-- versteuert nach dem Tarif), am 3. April 1989 ei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;EStG 1988 §72;
Rechtssatz: Aus dem klaren Wortlaut des § 240 Abs 3 BAO ergibt sich, daß Abgaben, die für Rechnung eines Abgabepflichtigen einzubehalten und abzuführen sind, insoweit nicht aufgrund eines auf diese Gesetzesbestimmung gestützten Antrages zurückgezahlt werden dürfen, als das Einkommensteuerg... mehr lesen...
Die Ehegattin des Beschwerdeführers hatte im Jahr 1984 einen Kredit in Höhe von 700.000,-- aufgenommen, um einen Gastgewerbebetrieb (Cafe) zu eröffnen und somit selbständig tätig zu sein, wobei der Beschwerdeführer - nach den Sachverhaltsfeststellungen im nunmehr angefochtenen Bescheid - auf Verlangen der Bank als Solidarschuldner beigetreten war. Der Gastronomiebetrieb führte ausschließlich zu Verlusten und wurde deshalb im Jahr 1987 eingestellt. Der Beschwerdeführer leistete Kreditr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0006 1 Stammrechtssatz Bei Zahlungen aus Anlaß einer eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung muß nach stRsp des VwGH schon für das Eingehen dieser Bürgschaftsverpflichtung Zwangsläufigkeit im Sinne des § 34 Abs 3 EStG 1972 gegeben sein (Hinw... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezeichnet sich als "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darüber, ob die Einkünfte aus dieser Tätigkeit solche aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG 1972) oder solche aus Gewerbebetrieb (§ 23 leg. cit.) sind. Mit dem hg. Erkenntnis vom 22. März 1983, 82/14/0099, hat der Gerichtshof den damals vom Beschwerdeführer angefochtenen Bescheid betreffend Aufhebung seines Einkommensteuerbescheides 1980 gemäß §... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §22 Z1 litb;EStG 1988;VwRallg;
Rechtssatz: Die durch das Einkommensteuergesetz 1988 geschaffene neue Rechtslage läßt sich nicht mit Hilfe von Schlüssigkeitserwägungen rückprojizieren. (Hier: Abgabepflichtiger ist "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Tätigkeit des Unternehmensberaters ist... mehr lesen...
Mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 30. September 1986, AZ 4 Sa 31/86, wurde über das Vermögen der K-GmbH das Ausgleichsverfahren eröffnet; dieses wurde mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 13. Oktober 1987 gemäß § 67 Abs. 1 Z. 8 AO eingestellt wurde. Mit Beschluß dieses Gerichtes vom 26. November 1987 wurde ausgesprochen, daß ein Konkursverfahren von Amts wegen nicht eröffnet wird. Am 3. Oktober 1986 schloß der Beschwerdeführer mit der genannten Gesellschaft einen sc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: BAO §240 Abs3;EStG 1972 §72;IESG §1 Abs2 Z2 idF 1980/580; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/11/0216 E 19. Juni 1985 RS 1 Stammrechtssatz Kommt der Arbeitgeber trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 72 EStG 1972 (hier idF vor dem Abgabenänderungsgesetz 1981, BGB... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Die Unverzinslichkeit entrichteter Abgabenbeträge stellt keinen unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG dar. Dem Aufschiebungsantrag war daher nicht stattzugeben. Schlagworte Unverhältnismäßiger Nachteil ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Mit der Behauptung, die Bezahlung der nachgeforderten Einkommensteuervorauszahlung sei nur darauf zurückzuführen, daß die belBeh auf Grund eines Verfahrensmangels dem Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung nicht stattgegebe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: EStG 1972 §72;IESG §1 Abs2;
Rechtssatz: An der im E 19.6.1985, 83/11/0216 vertretenen Auffassung, daß ein auf die Nichtdurchführung des beantragten Jahresausgleiches durch den Arbeitgeber gestützter Schadenersatzanspruch nicht besteht, hat auch der Umstand nichts geändert, daß durch das AbgÄG 1981 eine Frist für... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §72;
Rechtssatz: Als eine für veranlagte Einkünfte normierte Begünstigung kommt § 37 Abs 1 EStG 1972 nur zum Zuge, wenn eine Veranlagung durchzuführen ist. Die Anwendung der genannten Gesetzesbestimmung im Rahmen eines Jahresausgleichsverfahrens kommt daher nicht in Frage (Hinweis E 6.3.1984, 83/14/0140). Europ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §41 Abs3;EStG 1972 §72;
Rechtssatz: Der Freibetrag gemäß § 41 Abs 3 EStG 1972 kommt nur für Einkünfte in Betracht, die keinem Steuerabzug vom Arbeitslohn unterliegen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1985140061.X01 Im RIS seit 25.11.1986 mehr lesen...