RS Vwgh 1986/11/25 85/14/0061

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Veröffentlicht am 25.11.1986
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §41 Abs3;
EStG 1972 §72;

Rechtssatz

Der Freibetrag gemäß § 41 Abs 3 EStG 1972 kommt nur für Einkünfte in Betracht, die keinem Steuerabzug vom Arbeitslohn unterliegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985140061.X01

Im RIS seit

25.11.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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