Der der Beschwerdeführerin auf Grund der Ergebnisse einer Lohnsteuerprüfung zur Haftung und Zahlung vorgeschriebene Betrag von S 95.881,-- entfällt zum Teil auf die Nachversteuerung von bisher steuerfrei belassenen Überstundenzuschlägen für ihren allein verantwortlichen Geschäftsführer im Hotelbetrieb. Diese Zuschläge seien unzulässigerweise aus dem Arbeitslohn herausgerechnet worden. Die belangte Behörde gab der Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Finanzamtes n... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs3;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs4;
Rechtssatz: In der Vereinbarung, daß mit dem Einkommen des Arbeitnehmers "sämtliche Überstundenleistungen als vergütet anzusehen sind", ist eine - steuerrechtlich - wirksame Abrede über ein Überstundenpauschale nicht zu erblicken; es fehlt an der Vereinbarung über die ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt ein Hotel. Im Anschluß an eine Lohnsteuerprüfung für den Zeitraum vom 1. Jänner 1984 bis 31. Dezember 1986 versagte das Finanzamt die begünstigte Besteuerung von Überstundenzuschlägen mit der Begründung: , daß eine nach Normalarbeitszeit und Überstunden getrennte Aufzeichung der täglich geleisteten Gesamtarbeitsstunden nicht vorliege. Der Beschwerdeführer erhob Berufung. Seine Lohnverrechnung sei so organisiert, daß der jeweilige Abteilungsleiter die geleis... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs3;
Rechtssatz: Im vorhinein erstellte Dienstpläne (Schichtpläne) können nicht den Nachweis für die tatsächliche Erbringung bzw zeitliche Lagerung von Überstunden darstellen (Hinweis E 9.5.1989, 86/14/0068). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1990140029.X03 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §49;EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0031 E 2. Juli 1985 VwSlg 6018 F/1985 RS 2 Stammrechtssatz Aufzeichnungen aus denen hervorgeht, an welchem Tag zu welchen Tagesstunden der einzelne Arbeitnehmer Überstunden leistete, können durch nachträgliche Zeugenaussagen und Bestätigungen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/02 88/13/0116 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH kommt die Steuerbegünstigung des § 68 EStG 1972 nur dann in Betracht, wenn die genaue Anzahl und zeitliche Lagerung aller im einzelnen tatsächlich geleisteten Überstunden und die genaue Höhe der dafür bezahlten Zuschläge fests... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Marktgemeinde behandelte in den Jahren 1985 bis 1988 43,8 % der an ihre (im Krankenhaus beschäftigten) Dienstnehmer bezahlten "Rufbereitschaftsentschädigungen" als steuerfrei. Mit einem an "Krankenhaus z.H. Bürgermeister R., X," gerichteten Haftungs- und Zahlungsbescheid vom 3. Mai 1989 machte das Finanzamt die Haftung für eine Lohnsteuerfehlberechnung von insgesamt S 1,571.850,-- (davon S 1,272.152,48 aus dem Titel der allein beschwerdegegenständlichen "Ruf... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beschäftigte in der Zeit vom 1. April 1986 bis 30. Juni 1990 den in F wohnhaften Dienstnehmer H (in der Folge: Dienstnehmer) als Projektleiter für die Errichtung der Textilschule in D. Anläßlich einer Lohnsteuerprüfung für den Zeitraum vom 1. Jänner 1985 bis zum 30. Juni 1990 stellte der Prüfer fest, daß die Beschwerdeführerin eine dem Dienstnehmer für dessen Fahrten zwischen der Baustelle in D und ihrem Sitz (Büro) in B gewährte monatliche Pauschalfahrtkostenve... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §2 Abs1;AZG §5 Abs1;EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs2;
Rechtssatz: Die Begünstigung von "Erschwerniszulagen" setzt voraus, daß der Arbeitnehmer tatsächlich Arbeitsleistungen erbringt, die überwiegend unter Umständen erfolgen, die im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen eine außerordentliche Erschwernis darstel... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs3;
Rechtssatz: Bei Bestehen einer rechtlich relevanten Vereinbarung über die pauschale Abgeltung von Überstunden ist Mindesterfordernis für die Begünstigung nach § 68 Abs 1 EStG 1972 der entweder anläßlich der erstmaligen Gewährung einer Pauschalvergütung oder in einem späteren Zeitpunkt - anläßlich der Lohnsteuer-Außenprüfung ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt ein Reise- und Verkehrsbüro. Anläßlich einer Lohnsteuerprüfung über den Streitzeitraum wurde unter anderem beanstandet, daß die Beschwerdeführerin 1. gemäß § 68 Abs. 2 EStG 1972 bzw. § 68 Abs. 5 EStG 1988 im Kollektivvertrag vorgesehene Erschwerniszulagen an Lenker von Autobussen mit Überlänge (länger als 10,9 m) steuerbegünstigt ausbezahlt, 2. bei freiwilligen Abfertigungen (1986, 1988, 1989, 1990) entgegen § 67 Abs. 6 EStG 1972 bzw. 1988 die Pflic... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs2 Z2;EStG 1972 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs5;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/14/0095 E 6. März 1984 RS 1 Stammrechtssatz Für eine Einschränkung des Begriffes der außerordentlichen Erschwernis auf "nur körperliche Erschwernisse" liefert das Gesetz keinen Anhaltspunkt. ... mehr lesen...
Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin (einem Zeitungsunternehmen) durchgeführten, die Jahre 1985 bis 1989 betreffenden Lohnsteuerprüfung vertrat der Prüfer unter anderem die Auffassung, die Beschwerdeführerin habe von ihr ausgezahlte Überstundenzuschläge zu Unrecht gemäß § 68 EStG versteuert, weil sie keine Aufzeichnungen geführt habe, aus denen die genaue Ziffer und zeitliche Lagerung aller geleisteten Überstunden und die genaue Höhe der dafür über das sonstige Arbeitsentgelt hina... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §49;EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs3;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0031 E 2. Juli 1985 VwSlg 6018 F/1985 RS 2 Stammrechtssatz Aufzeichnungen aus denen hervorgeht, an welchem Tag zu welchen Tagesstunden der einzelne Arbeitnehmer Überstunden leistete, kö... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/02 88/13/0116 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH kommt die Steuerbegünstigung des § 68 EStG 1972 nur dann in Betracht, wenn die genaue Anzahl und zeitliche Lagerung aller im einzelnen tatsächlich geleisteten Überstunden und die genaue Höhe der dafür bezahl... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ausschließlich die Rechtsfrage strittig, ob die an acht in handwerklicher Verwendung stehenden Gemeindebediensteten ausbezahlten Zulagen im Ausmaß zwischen S 57,20 und S 7.981,30 jährlich gemäß § 68 EStG als steuerfrei zu behandeln sind. Die Zulagen wurden nach dem Beschwerdevorbringen auf Basis der Durchführungsverordnung LGBl. Nr. 12/... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs5;
Rechtssatz: AusfzF, warum Lenkern von Firmenfahrzeugen bzw Dienstfahrzeugen, mit denen sie Arbeitskollegen zum Einsatzort und zurück befördern, gewährte Erschwerniszulagen keine Erschwerniszulagen im Sinne des EStG 1972 bzw EStG 1988 darstellen. European Case Law ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Taxiunternehmer in S. Im Jahr 1977 wurde er bei einem Verkehrsunfall so schwer verletzt, daß er nicht mehr in der Lage war, so wie bis dahin selbst als Taxilenker tätig zu sein. Dies hatte zur Folge, daß der Beschwerdeführer ab 21. November 1977 Taxifahrer beschäftigte; ab 1. August 1978 war Josef P. für den Beschwerdeführer als Taxilenker tätig. Im Zuge eines zivilgerichtlichen Verfahrens bezifferte der Beschwerdeführer seinen monatlichen Verdienstentgang... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1972 §68 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 68 Abs 1 EStG 1972 betreffend die steuerliche Begünstigung von Überstundenentlohnungen setzt voraus, daß der Arbeitgeber tatsächlich Zuschläge für Mehrarbeit ausbezahlt, wobei die diesbezügliche Nachweispflicht den Arbeitgeber trifft. Die AbgBeh ist ni... mehr lesen...
Der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehende Beschwerdeführer führt neben seiner Verwendung an seiner Dienststelle im Bundesministerium für Finanzen außerhalb der Normalarbeitszeit Hausbeschau-Zollabfertigungen durch. Diese Leistungen werden dem Beschwerdeführer als Überstunden abgegolten. Für das Kalenderjahr 1989 beantragte der Beschwerdeführer die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer. Die in Heimarbeit zu leistenden Überprüfungszeiten könnte... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs6;
Rechtssatz: § 68 Abs 6 EStG 1988 fordert nicht nur, daß Arbeitszeiten, um als Nachtarbeit iSd § 68 Abs 1 EStG 1988 zu gelten, im Ausmaß von zusammenhängend mindestens drei Stunden in der Zeit zwischen 19,00 Uhr und 7,00 Uhr erbracht werden müssen, sondern es wird als weitere Voraussetzung vom Gesetz für die Begünstigung der... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs6;
Rechtssatz: Nicht jede außerhalb der "Normalarbeitszeit" geleistete Arbeitszeit kann mit Nachtarbeit iSd § 68 EStG 1988 gleichgesetzt werden. Der Frage, ob der Abgabepflichtige die geleisteten Arbeiten in der Regel, vorwiegend, insgesamt oder gar nicht in der Zeit zwischen 19,00 Uhr und 7,00 Uhr erbracht hat, kommt keine Bed... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden GmbH fand für den Zeitraum vom 1. Jänner 1982 bis 31. Dezember 1984 eine Lohnsteuerprüfung statt, in deren Zug die in Anspruch genommene Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge mit der Begründung: nicht gewährt wurde, daß ein Nachweis für die geleisteten Überstunden bzw. für deren zeitliche Lagerung nicht erbracht worden sei. Das Finanzamt folgte den Prüfungsfeststellungen und erließ einen entsprechenden Haftungs- und Zahlungsbescheid. Die Beschwerde... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH kommt die Steuerbegünstigung des § 68 EStG 1972 nur dann in Betracht, wenn die genaue Anzahl und zeitliche Lagerung aller im einzelnen tatsächlich geleisteten Überstunden und die genaue Höhe der dafür bezahlten Zuschläge feststehen (Hinweis E 26.1.1982, 81/14/0196; E 29.6.1982, 14/1727/78; E 3.10.1984, 83/13/005... mehr lesen...
Der Arbeitgeber der Beschwerdeführerin bezahlte dieser (aufgrund einer unrichtigen Interpretation des Kollektivvertrages) jahrelang zu geringe Überstundenzuschläge. Nach Aufklärung des Irrtums kam es im Jahr 1986 zu einer Nachzahlung der Zuschläge für die letzten drei Jahre im Gesamtausmaß von S 22.820,35. Die Nachzahlung wurde als sonstiger Bezug unter Beachtung der Bestimmungen des § 67 Abs. 1 und Abs. 2 EStG versteuert. Die Beschwerdeführerin beantragte in der Folge (ohne nähere Be... mehr lesen...
Der Arbeitgeber des Beschwerdeführers bezahlte diesem (aufgrund einer unrichtigen Interpretation des Kollektivvertrages) jahrelang zu geringe Überstundenzuschläge. Nach Aufklärung des Irrtums kam es im Jahr 1986 zu einer Nachzahlung der Zuschläge für die letzten drei Jahre im Gesamtausmaß von S 85.935,70. Die Nachzahlung wurde als sonstiger Bezug unter Beachtung der Bestimmungen des § 67 Abs. 1 und Abs. 2 EStG versteuert. Der Beschwerdeführer beantragte in der Folge (ohne nähere Begrü... mehr lesen...
Der Arbeitgeber des Beschwerdeführers bezahlte diesem (aufgrund einer unrichtigen Interpretation des Kollektivvertrages) jahrelang zu geringe Überstundenzuschläge. Nach Aufklärung des Irrtums kam es im Jahr 1986 zu einer Nachzahlung der Zuschläge für die letzten drei Jahre im Gesamtausmaß von S 134.331,20. Die Nachzahlung wurde als sonstiger Bezug unter Beachtung der Bestimmungen des § 67 Abs. 1 und Abs. 2 EStG versteuert. Der Beschwerdeführer beantragte in der Folge (ohne nähere ... mehr lesen...
Der Arbeitgeber des Beschwerdeführers bezahlte diesem (aufgrund einer unrichtigen Interpretation des Kollektivvertrages) jahrelang zu geringe Überstundenzuschläge. Nach Aufklärung desIrrtums kam es im Jahr 1986 zu einer Nachzahlung der Zuschläge für die letzten drei Jahre im Gesamtausmaß von S 106.422,--. Die Nachzahlung wurde als sonstiger Bezug unter Beachtung der Bestimmungen des § 67 Abs. 1 und Abs. 2 EStG versteuert. Der Beschwerdeführer beantragte in der Folge (ohne nähere Begrü... mehr lesen...
Der Arbeitgeber der Beschwerdeführerin bezahlte dieser (aufgrund einer unrichtigen Interpretation des Kollektivvertrages) jahrelang zu geringe Überstundenzuschläge. Nach Aufklärung des Irrtums kam es im Jahr 1986 zu einer Nachzahlung der Zuschläge für die letzten drei Jahre im Gesamtausmaß von S 5.018,80. Die Nachzahlung wurde als sonstiger Bezug unter Beachtung der Bestimmungen des § 67 Abs. 1 und Abs. 2 EStG versteuert. Die Beschwerdeführerin beantragte in der Folge (ohne nähere Beg... mehr lesen...
Der Arbeitgeber des Beschwerdeführers bezahlte diesem (aufgrund einer unrichtigen Interpretation des Kollektivvertrages) jahrelang zu geringe Überstundenzuschläge. Nach Aufklärung des Irrtums kam es im Jahr 1986 zu einer Nachzahlung der Zuschläge für die letzten drei Jahre im Gesamtausmaß von S 6.497,20. Die Nachzahlung wurde als sonstiger Bezug unter Beachtung der Bestimmungen des § 67 Abs. 1 und Abs. 2 EStG versteuert. Der Beschwerdeführer beantragte in der Folge (ohne nähere Begrün... mehr lesen...