RS Vwgh 1999/11/25 97/15/0206

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.11.1999
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §68 Abs1;
EStG 1988 §68 Abs2;

Rechtssatz

Unerlässliches Erfordernis eines steuerlich relevanten Überstundenpauschalübereinkommens ist eine Vereinbarung über die Anzahl der in den Gesamtstundenleistungen enthaltenen und zu leistenden Überstunden, wozu auch die vertragliche Festlegung der Gesamtstundenleistung gehört, weil ohne eine solche vertragliche Festlegung der Gesamtstundenleistung die Prüfung nicht möglich ist, wann durch die Gewährung eines Zuschlages der Grundlohn eine Kürzung erfährt und damit eine abzulehnende Herausschälung eines Zuschlages aus dem Grundlohn erfolgt; eine Aufzeichnung über geleisteten Überstunden ersetzt eine entsprechende Vereinbarung nicht (Hinweis E 29.1.1998, 96/15/0250). Aus der Vereinbarung über das Pauschale muss sich die Art und Höhe des Zuschlages (somit auch das Ausmaß der Sonntagsarbeit oder Feiertagsarbeit) ergeben (Hinweis Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer-Kommentar, Tz. 5.5 zu § 68).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150206.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten