Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: EStG 1972 §68 Abs1;KollV Angestellte Industrie §5 Abs2;
Rechtssatz: Wenn im Monatsgehalt pauschalierte Überstunden abgegolten sind, so ist zur Berechnung des Stundenlohnes von der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit auszugehen, um so den steuerfreien Überstundenzuschlag ermitteln zu können. Die Bestimmung des § 5 Abs 2 erster und zwe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0031 E 2. Juli 1985 VwSlg 6018 F/1985 RS 1 Stammrechtssatz Wenn keine steuerlich anzuerkennende Vereinbarung über eine Überstundenpauschalvergütung besteht, sind Überstundenzuschläge nur begünstigt, wenn die zeitliche Lagerung aller im einzelnen tatsächlich geleisteten Überstunden feststeht. Es muß also f... mehr lesen...