Die Beschwerdeführerin verkaufte ihren forstwirtschaftlichen Betrieb. Nach Ansicht des Finanzamtes resultiere der unter den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zu erfassende steuerpflichtige Veräußerungsgewinn - vor Abzug der Veräußerungskosten von S 20.000,-- und des Freibetrages nach § 24 Abs. 4 EStG 1972 von S 100.000,-- - aus der Übertragung des stehenden Holzes (Gewinnanteil von S 1,368.610,--) und des Eigenjagdrechtes (Gewinnanteil von S 1,041.140,--). In der Berufung b... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezeichnet sich als "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darüber, ob die Einkünfte aus dieser Tätigkeit solche aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG 1972) oder solche aus Gewerbebetrieb (§ 23 leg. cit.) sind. Mit dem hg. Erkenntnis vom 22. März 1983, 82/14/0099, hat der Gerichtshof den damals vom Beschwerdeführer angefochtenen Bescheid betreffend Aufhebung seines Einkommensteuerbescheides 1980 gemäß §... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §294;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6;
Rechtssatz: Nur der nackte Grund und Boden, nicht aber bewertungsfähige Wirtschaftsgüter unter oder auf dem Grund und Boden bleiben bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 letzter Satz EStG 1972 außer Betracht. Bewertungsfähige Wirtschaftsgüter, so etwa auch bürgerlich-recht... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs4;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Zinsen für Eigenkapital oder Fremdkapital gehören ebensowenig zu den Anschaffungskosten wie Geldbeschaffungskosten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993140125.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §294;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6;
Rechtssatz: Für den Begriff des Wirtschaftsgutes ist die selbständige Bewertbarkeit eines Gutes jeder Art (Sachen, Rechte, tatsächliche Zustände) im wirtschaftlichen Verkehr nach der Verkehrsauffassung maßgebend. Es kann daher auch das zivilrechtliche Zugehör einer Liegensch... mehr lesen...
Index: L65000 Jagd Wild32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6;JagdRallg;
Rechtssatz: Das Eigenjagdrecht besteht in der Befugnis, innerhalb von Jagdgebieten das Wild zu hegen, ihm nachzustellen, es zu fangen, zu erlegen und sich anzueignen; es umfaßt ferner die Befugnis, sich Fallwild, Abwurfstangen und Eier des Federwildes anzueignen. Schlagworte Jagdr... mehr lesen...
Index: L65000 Jagd Wild32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6;JagdRallg;
Rechtssatz: Das Eigenjagdrecht ist nach der Verkehrsauffassung im wirtschaftlichen Verkehr selbständig bewertbar. Die selbständige Bewertbarkeit ist etwa durch Kapitalisierung erzielbarer Pachtzinse möglich. Daß das Eigenjagdrecht ein Ausfluß des Eigentums am Grundstück ist und im Fall der Eigentumsübertra... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §22 Z1 litb;EStG 1988;VwRallg;
Rechtssatz: Die durch das Einkommensteuergesetz 1988 geschaffene neue Rechtslage läßt sich nicht mit Hilfe von Schlüssigkeitserwägungen rückprojizieren. (Hier: Abgabepflichtiger ist "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Tätigkeit des Unternehmensberaters ist... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wurde nach ihren Angaben Ende 1982 über Initiative des Bundeskanzleramtes gegründet, um in den Fabrikationshallen der in Konkurs verfallenen E-Unternehmensgruppe Kunststoffteile für in- und ausländische Abnehmer herzustellen und hiedurch ansonsten verlorengehende Arbeitsplätze zu retten. Diesem Ziel dienten die Pacht von Fertigungshallen (mit Pachtvertrag vom 3. Februar 1983) und die Miete der dazugehörigen Maschinen und Anlagen (mit Mietvertrag vom 14. Februar ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litd;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0189 E 17. Oktober 1989 VwSlg 6444 F/1989 RS 1 Stammrechtssatz Für die Frage, ob Leasinggüter dem Leasinggeber oder dem Leasingnehmer zuzurechnen sind, kommt es maßgeblich ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litd;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0189 E 17. Oktober 1989 VwSlg 6444 F/1989 RS 2 Stammrechtssatz Darstellung der von Schrifttum und Rsp herausgearbeiteten (alternativen) Kriterien für eine Zurechnung des Wi... mehr lesen...
Aus der Beschwerde in Verbindung mit der vorgelegten Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Die beschwerdeführende Weginteressentschaft ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts nach dem Tiroler Straßengesetz (LGBl. Nr. 1/1951, nunmehr LGBl. Nr. 13/1989). Sie betreibt eine Mautstraße als Betrieb gewerblicher Art nach § 2 KStG 1966. Die Beschwerdeführerin erhielt mit Dienstbarkeitsvertrag vom 25. Februar und 3. März 1984 (und weiteren vergleichbaren V... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Abnutzbar sind Wirtschaftsgüter, die einem Werteverzehr unterliegen; der Werteverzehr kann technisch, wirtschaftlich oder auch zeitlich bedingt sein (Hinweis Doralt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, 02te Auflage, § 6 Textziffer 158). Rechte können abnutzbare oder nicht abnutzb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7;
Rechtssatz: Die Anschaffungskosten eines unbefristeten Wegerechtes können mangels Abnutzung nicht im Wege der AfA abgesetzt werden (Hinweis E 27.10.1976, 1418/74, 2356/75). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993140122.X04 Im RIS seit 11.07... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Zukünftige Verhältnisse (hier betreffend die Abnutzbarkeit eines Wegerechtes) sind nur insoweit zu berücksichtigen, als sich diese in der Gegenwart bereits verläßlich voraussehen lassen (Hinweis E 17.11.1992, 92/14/0141). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993140122.X03... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Es ist zu unterscheiden zwischen dem Recht, über fremden Grund eine Straße zu führen, und den Straßenbauten selbst. Wenn sich die Substanz der Betriebseinrichtungen einer Mautstraße verzehrt, bewirkt dies keinen Werteverzehr beim Wegerecht, auf dessen Grundlage Straßenbauten immer wieder erneuert werden können. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §479;ABGB §529;EStG 1972 §6;VwRallg;
Rechtssatz: Unregelmäßige Dienstbarkeiten sind ihrem Inhalt nach zwar Grunddienstbarkeiten, werden aber einer bestimmten Person eingeräumt. Rechtsnachfolgern des Berechtigten steht das Recht grundsätzlich nicht zu, wenn es nicht auch für diese ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt in der Rechtsform des Einzelhandelsgewerbes an zwei Standorten in Wien unter der auf seinen bürgerlichen Namen lautenden Firma das Unternehmen der Gebäudeverwaltung. Zum 1. April 1975 hatte er sein in Wien 3. situiertes Unternehmen an Ferdinand R. als Treuhänder für die B. Gesellschaft m.b.H. verkauft, blieb aber in dem weiterhin unter der Firma seines bürgerlichen Namens betriebenen Unternehmen als Prokurist im Angestelltenverhältnis zum Erwerber tätig. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte als Grundstückshändler bis zur Aufgabe des Betriebes am 15. Oktober 1979 Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Der Gewinn wurde gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972 ermittelt. Im Zuge einer die Streitjahre 1977 - 1979 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung befand die Prüferin unter anderem, daß wegen Nichtvorlage von Unterlagen die erklärten Privatanteile für 1977 und 1978 um je S 10.000,-- zu erhöhen seien. Im Jahr 1978 wäre die "Verbindlichkeit D Honorarverrechnung" in ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1814/79 E 14. Oktober 1981 RS 1 Stammrechtssatz Die Bewertung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens zum Teilwert, stellt eine Ausnahme dar, die nur dann zulässig erscheint, wenn hinsichtlich des betreffenden Wirtschaftsgutes bereits am Bilanzstichtag eine offenkundige, erhebliche und dauernde Entwertung einget... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0174 E 18. Oktober 1988 RS 3 Stammrechtssatz Es kann nicht unterstellt werden, daß sich ein Firmenwert abnützt, wenn derjenige, der ihn durch seine persönlichen Leistungen geschaffen hat, den Betrieb - wenn auch in anderer Rechtsform oder in anderer gesellschaftsrechtlicher ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/03 92/14/0038 1 Stammrechtssatz Der Firmenwert setzt sich aus einer Vielzahl von Wertfaktoren zusammen, aber dennoch stellt er ein einheitlich zu bewertendes Wirtschaftsgut dar, das je nach Art und Gewichtung seiner Wertfaktoren entweder zur Gänze als abnutzbares od... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Will der Abgabepflichtige eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchführen, hat er die Entwertung des Wirtschaftsgutes (hier Grundstück) nachzuweisen oder doch wenigstens glaubhaft zu machen (Hinweis E 18.1.1984, 82/13/0173). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z8;UStG 1972 §4 Abs7;
Rechtssatz: Die Aufteilung der - auch die übernommenen Schulden enthaltenden - Anschaffungskosten auf die in einem einheitlichen Kaufvertrag erworbenen Wirtschaftsgüter ist nach objektiven Wertregeln vorzunehmen. Maßstab ist ein ökonomisch handelnder, einsichtiger und auf einen ordnungsgem... mehr lesen...
Aus den dem Verwaltungsgerichtshof nur bruchstückhaft vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens ist erkennbar, daß nach Durchführung einer abgabenbehördlichen Prüfung Bescheide betreffend Feststellung von Einkünften, einheitlicher Gewerbesteuermeßbetrag, Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermeßbetrages und sowie Gewerbesteuer 1985 bis 1987, teilweise nach Wiederaufnahme des Verfahrens, erlassen wurden. In der Berufung gegen diese Bescheide wurde ausgeführt, die Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Aufwendungen für den Erwerb einer (Nachbar)Liegenschaft stellen auch dann Anschaffungskosten iSd § 6 Z 1 und des § 6 Z 2 EStG 1972 und keine (zum Teil) sofort absetzbare Betriebsausgabe dar, wenn ein über dem Verkehrswert liegender Kaufpreis bezahlt wird, um nachbarschaftlichen Einwendungen im gewerbe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Für die Feststellung des Teilwertes einer Liegenschaft ist die Frage, ob ein fiktiver Erwerber des Unternehmens die Liegenschaft zu denselben Konditionen - zur Sicherstellung des Fortbestandes des Unternehmens - erworben hätte, nicht von Bedeutung. Die Fragestellung hat vielmehr den Wert der - bereits im Betriebsvermög... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, Universalerbe nach seinem am 31. Jänner 1977 verstorbenen Vater, schloß mit seiner Schwester ein Übereinkommen zur Abgeltung ihres Pflichtteilsanspruches ab, auf Grund dessen ihr - neben anderen Vermögenswerten - im Jahr 1981 eine Forstfläche aus dem vererbten Betriebsvermögen übereignet wurde. Das Finanzamt wertete diesen Vorgang als Entnahme gemäß § 6 Z. 4 EStG 1972 und schätzte den "Entnahmegewinn" des Grundstückes mit S 3,200.000,--. Um diesen Betrag wurd... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beteiligte sich bei Gründung der SB GmbH im Jahre 1986 am Stammkapital dieser Gesellschaft in Höhe von S 1,010.000,-- mit rund 66,83 %. In den Jahren 1987 und 1988 leistete die Beschwerdeführerin an diese Gesellschaft Gesellschafterzuschüsse von insgesamt S 25,863.861,39, welche sie auf die Beteiligung aktivierte. Im Rechnungsabschluß zum 31. Dezember 1988 machte die Beschwerdeführerin eine Teilwertabschreibung ihrer Beteiligung in Höhe dieses Betrages gelte... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §6 Z4;
Rechtssatz: Der Erwerb von Nachlaßvermögen zählt zur einkommensteuerlich unbeachtlichen Privatsphäre des Erben, auch wenn das Nachlaßvermögen ganz oder zum Teil der Einkunftserzielung dient. Dementsprechend sind Pflichtteilsschulden des Erben jedenfalls außerbetriebliche Verbindlichkeiten. Daraus resultiert, da... mehr lesen...