RS Vwgh 1993/11/16 90/14/0077

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Veröffentlicht am 16.11.1993
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §294;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §6;

Rechtssatz

Nur der nackte Grund und Boden, nicht aber bewertungsfähige Wirtschaftsgüter unter oder auf dem Grund und Boden bleiben bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 letzter Satz EStG 1972 außer Betracht. Bewertungsfähige Wirtschaftsgüter, so etwa auch bürgerlich-rechtliches Zubehör, sind kein Teil des nackten Grund und Bodens und daher bei der Gewinnermittlung nicht außer Ansatz zu lassen (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch, 02te Auflage, Textziffer 54 zu § 4).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990140077.X01

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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