Der Beschwerdeführer, der ansonsten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht, beantragte mit einer Steuererklärung für 1984, für dieses Jahr wegen negativer Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von S 227.038,-- (Verlustanteil S 159.838,--, Fremdfinanzierungskosten S 67.200,--) eine Veranlagung zur Einkommensteuer durchzuführen. Die negativen Einkünfte resultierten aus einer im November 1984 mittels Fremdfinanzierung erworbenen echten stillen Beteiligung in Höhe von S 160.000,-... mehr lesen...
Die Ehegattin des Beschwerdeführers hatte im Jahr 1984 einen Kredit in Höhe von 700.000,-- aufgenommen, um einen Gastgewerbebetrieb (Cafe) zu eröffnen und somit selbständig tätig zu sein, wobei der Beschwerdeführer - nach den Sachverhaltsfeststellungen im nunmehr angefochtenen Bescheid - auf Verlangen der Bank als Solidarschuldner beigetreten war. Der Gastronomiebetrieb führte ausschließlich zu Verlusten und wurde deshalb im Jahr 1987 eingestellt. Der Beschwerdeführer leistete Kreditr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/22 93/14/0086 3 Stammrechtssatz Ausführungen, daß die stille Beteiligung des Abgabepflichtigen an einer GmbH im konkreten Fall Liebhaberei darstellt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1990140285.X01 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0006 1 Stammrechtssatz Bei Zahlungen aus Anlaß einer eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung muß nach stRsp des VwGH schon für das Eingehen dieser Bürgschaftsverpflichtung Zwangsläufigkeit im Sinne des § 34 Abs 3 EStG 1972 gegeben sein (Hinw... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb im Jahre 1978 zehn Aktien der im liechtensteinischen Handelsregister eingetragenen S. Company Limited (im folgenden: S.) über ein Nominale von 5.000,-- US-$ pro Aktie. Der Beschwerdeführer erhielt in den Streitjahren Zahlungen der S.; er vertrat hinsichtlich dieser Zahlungen den Standpunkt, daß es sich dabei um Rückzahlungen des hingegebenen Kapitals handelte. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde vom Prüfer festgestellt, daß die S. ihr gesamt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;EStG 1972 §27;KStG 1966 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/08/11 91/13/0005 6 Stammrechtssatz Die Umdeutung einer Kapitalherabsetzung in eine Gewinnausschüttung widerspricht dem Grundsatz der freien Finanzierungswahl (Hinweis Pokorny, Die einkommensteuerliche Behandlung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezeichnet sich als "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darüber, ob die Einkünfte aus dieser Tätigkeit solche aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG 1972) oder solche aus Gewerbebetrieb (§ 23 leg. cit.) sind. Mit dem hg. Erkenntnis vom 22. März 1983, 82/14/0099, hat der Gerichtshof den damals vom Beschwerdeführer angefochtenen Bescheid betreffend Aufhebung seines Einkommensteuerbescheides 1980 gemäß §... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §22 Z1 litb;EStG 1988;VwRallg;
Rechtssatz: Die durch das Einkommensteuergesetz 1988 geschaffene neue Rechtslage läßt sich nicht mit Hilfe von Schlüssigkeitserwägungen rückprojizieren. (Hier: Abgabepflichtiger ist "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Tätigkeit des Unternehmensberaters ist... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit dem Jahr 1970 mit einer zweiten Person und ab dem Jahr 1978 alleiniger Geschäftsführer der C GmbH (in der Folge: GmbH). Mit Vertrag vom 16. Mai 1980 trat die deutsche C GmbH & Co KG, die die Absicht hatte, ihr wirtschaftliches Engagement in Österreich aufzugeben, sämtliche Anteile an der GmbH an den Beschwerdeführer und seine Ehegattin ab, wobei auf den Beschwerdeführer 25 % und auf seine Ehegattin 75 % des Stammkapitals von 700.000 S entfielen. Im Ab... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §27;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 90/13/0064 1 Stammrechtssatz Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, bei denen der Begriff der Werbungskosten am engsten gefaßt wird, fallen unter diesen ausschließlich die mit der Erzielung der Erträge zusammenhängenden Aufwendungen, nicht aber d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §27;
Rechtssatz: Schuldzinsen für Fremdmittel, die zur Anschaffung einer Kaptialanlage aufgenommen wurden, sind Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (Hinweis E 27.2.1985, 84/13/0188, VwSlg 5973/F 1985). Dies gilt jedoch nicht für jene Schuldzinsen, bei denen die Fremdmittelübernahme nach Einstellung der werbenden Täti... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb im Juli 1977 zehn Aktien der im liechtensteinischen Handelsregister eingetragenen G. Company Limited (im folgenden: G.) über ein Nominale von US-$ 5.000,-- pro Aktie. Im Gefolge dieses Aktienerwerbs flossen dem Beschwerdeführer in den Streitjahren Zahlungen von der G. zu, deren einkommensteuerrechtliche Qualifikation ebenso den Streitpunkt des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bildet wie die bewertungsrechtliche Beurteilung des vom Beschwerdeführer gehalt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;EStG 1972 §27;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Die Umdeutung einer Kapitalherabsetzung in eine Gewinnausschüttung widerspricht dem Grundsatz der freien Finanzierungswahl (Hinweis Pokorny, Die einkommensteuerliche Behandlung von Zahlungen an die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft auf G... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, damals praktischer Arzt, erwarb im Oktober 1984 eine echte stille Beteiligung in Höhe von S 600.000,-- an einer GmbH, die Werberechte von einem liechtensteinischen Rechtsträger gekauft und von deren Anschaffungskosten gemäß § 8 EStG 1972 im selben Jahr eine vorzeitige Abschreibung vorgenommen hatte. Der Beschwerdeführer finanzierte diese Beteiligung mit einem Sparkassenkredit. Der Geschäftsherr hatte auf 10 Jahre, der Beschwerdeführer bis 30. November 1986 auf ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §27;
Rechtssatz: Ausführungen, daß die stille Beteiligung des Abgabepflichtigen an einer GmbH im konkreten Fall Liebhaberei darstellt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993140086.X03 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Das Schweizer Recht mit Sitz in Luzern, die in Kärnten eine Forstwirtschaft betreibt. Die Forstdirektion des österreichischen Besitzes befindet sich in W./Kärnten. Für die Kalenderjahre 1985 und 1986 war die Beschwerdeführerin der Ansicht, daß nach der "Isolationstheorie" eine beschränkt steuerpflichtige Land- und Forstwirtschaft einer ausländischen Genossenschaft im Inland nicht gewerbesteuerpflichtig sei. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, daß die Beschwerdeführerin in ih... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §1 Abs2;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §27;EStG 1972 §28;EStG 1972 §98;VwRallg;
Rechtssatz: Für inländische Einkünfte iSd § 98 EStG 1972 gilt prinzipiell das Subsidiaritätsprinzip. Demnach sind zB Einkünfte aus der Vermietung von inländischen Grundstücken oder Dividenden aus österreichischen Aktien, wenn sie im Rahmen einer in... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 7. Juli 1986 teilte das Bundesamt für Finanzen in Bonn der belangten Behörde mit, daß die Beschwerdeführerin in der Bundesrepublik Deutschland beschränkt steuerpflichtig und beim Finanzamt D. steuerlich erfaßt sei. Die Beschwerdeführerin habe im Jahre 1979 ein Mietwohngrundstück in Duisburg um 280.000 DM verkauft. Nach Abzug der vom Erwerber übernommenen Verbindlichkeiten dürften ihr 220.000 DM zugeflossen sein. Von einer Erbengemeinschaft N., an der die Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1972 §27;
Rechtssatz: Die Ermittlung von Einkünften aus Kapitalvermögen unter Zugrundelegung des Mittels aus einer Verzinsung nach dem Eckzinssatz und einer Verzinsung für längerfristig gebundene Veranlagungen ist schlüssig; von einer willkürlichen Schätzung kann bei einer solchen Ermittlung der Bes... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte in der Einkommensteuererklärung für 1986 Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung im Sinne des § 34 EStG 1972 aus Anlaß von Unterhaltsleistungen an die geschiedene Ehegattin und an ein Kind in Höhe von zusammen S 195.260,--. Mit Bescheid des Finanzamtes vom 29. Juni 1987 wurde eine Überbelastung im Ausmaß von S 121.435,-- gemäß § 34 EStG 1972 einkommensmindernd berücksichtigt. In der Folge hob die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederöste... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1972 §27;
Rechtssatz: Bei der Schätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen hat die Behörde zu beachten, daß Giralgeld - wenn überhaupt - nur äußerst gering verzinst wird, sodaß ein Überwiegen der Habenzinsen gegenüber den mit der Führung des Girokontos verbundenen Aufwendungen nicht von vorneherein ... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin wurde in den Jahren 1982 und 1983 eine Betriebsprüfung hinsichtlich der Jahre 1976 bis 1979 und eine das Kalenderjahr 1980 betreffende Umsatzsteuernachschau durchgeführt. Im Zuge der Betriebsprüfung wurde festgestellt, daß zahlreiche Geschäftsvorfälle nicht ordnungsgemäß in die Grundaufzeichnungen aufgenommen worden seien und diese auch unleserliche Ausbesserungen enthalten würden. Ferner seien Zielgeschäfte erst nach Bezahlung der Rechnung verbucht worden, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27;KStG 1966 §8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/13/0046
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 591;
Rechtssatz: Als verdeckte Gewinnausschüttungen werden nach übereinstimmender Lehre und Rechtsprechung Vorteile bezeichnet, die eine Gesellschaft ihren Gesellschaftern aus ihrem Vermögen in einer ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren Gesellschafter einer Gesellschaft m. b.H., über deren Vermögen im Jahre 1982 der Konkurs eröffnet wurde. Sie hafteten für Kredite dieser Gesellschaft als Bürge und Zahler und wurden in dieser Eigenschaft zur Zahlung herangezogen. In ihren Einkommensteuererklärungen für 1984 machten sie aus diesem Grund negative Einkünfte aus Kapitalvermögen geltend, und zwar der Erstbeschwerdeführer S 2,372.000,-- und die Zweitbeschwerdeführerin S 2,000.000,--. Im Zuge e... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §27;EStG 1972 §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/13/0065
Rechtssatz: Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, bei denen der Begriff der Werbungskosten am engsten gefaßt wird, fallen unter diesen ausschließlich die mit der Erzielung der Erträge zusammenhängenden... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer (N) ist alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der Zweitbeschwerdeführerin (GmbH). Bei beiden Beschwerdeführern fanden gemäß § 99 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) abgabenbehördliche Prüfungen statt. Entsprechend den Ergebnissen dieser Prüfungen legte die belangte Behörde ihren im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden folgenden Sachverhalt zugrunde: Die Zweitbeschwerdeführerin schloß im Sommer 1976 mit einem arabischen Auftraggeber ein... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §69 Abs1 litb;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/13/0263
89/13/0264
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 133;
Rechtssatz: Die Abhebungen von einem Sparbuch und dessen Auflösung bewirken regelmäßig nicht den Verlust des abgehobenen Kapitals, son... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Die Unverzinslichkeit entrichteter Abgabenbeträge stellt keinen unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG dar. Dem Aufschiebungsantrag war daher nicht stattzugeben. Schlagworte Unverhältnismäßiger Nachteil ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Mit der Behauptung, die Bezahlung der nachgeforderten Einkommensteuervorauszahlung sei nur darauf zurückzuführen, daß die belBeh auf Grund eines Verfahrensmangels dem Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung nicht stattgegebe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 67;
Rechtssatz: Die für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung erforderliche Absicht der Vorteilsgewährung an den Gesellschafter kann auch aus (objektiven) Sachverhaltselementen erschlossen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...