Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art140;EStG 1972 §9 Abs4;EStG 1988;VwRallg;
Rechtssatz: Der VwGH teilt nicht die verfassungsrechtlichen Bedenken des Abgabepflichtigen gegen den ersatzlosen Wegfall der Begünstigung des § 9 Abs 4 EStG 1972 im EStG 1988, zumal im § 9 Abs 4 EStG 1972 keine rückwirkende, sondern lediglich eine ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine GmbH, deren Unternehmensgegenstand die Beteiligung an und die Finanzierung von Unternehmen ist, erwarb im Jahr 1980 eine 100 %-ige Beteiligung an der V Pferdezucht GmbH (in der Folge V-GmbH), deren Stammkapital S 100.000,-- betrug. Geschäftsführer und Gesellschafter der Beschwerdeführerin sowie Geschäftsführer der V-GmbH war Karl V. Im Jahr 1982 wurde eine Erhöhung des Stammkapitals der V-GmbH von S 100.000,-- auf S 4,100.000,-- beschlossen. In ihrer Bilan... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Auch verdeckte Gewinnausschüttungen gehören zu den steuerabzugspflichtigen Kapitalerträgen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1994130036.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich Folgendes: Sowohl die A-GmbH als auch die M-GmbH bezogen im Wirtschaftsjahr 1993/94 aus ihrer Beteiligung als Mitunternehmer an der E-GmbH & Co KG Einkünfte, in denen japanische Nettolizenzeinkünfte enthalten waren, für die in Japan dem DBA-Japan entsprechend Quellensteuer einbehalten worden ist. Da die A-GmbH wie auch die M-GmbH kein positives Einkommen erzielten, konnte die in Japan einbehaltene Quellensteuer nic... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Japan 1963 Art19 Abs2;EStG 1988;VwRallg; Beachte Besprechung in:
SWI 1999, S 388 - S 392;
SWI 1999, S 469 - S 471;
Rechtssatz: Es trifft zu, dass der Zweck von Doppelbesteuerungsabkommen in der Vermeidung der Doppelbesteuerung gelegen ist. Es liegt aber in der Hand der Abkommensparteien, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Prosekturgehilfe im Landeskrankenhaus Salzburg. Im Zuge von in den Jahren 1992 und 1993 durchgeführten finanzstrafbehördlichen Erhebungen wurde festgestellt, daß er zusätzlich zu seinem Gehalt weitere Einkünfte erzielt habe. Zu seinen Tätigkeiten gehörte es ua, bei Schädelöffnungen entnommene Gehirne in Formalinlösung zu konservieren und für den Transport in das anatomische Institut in Innsbruck aufzubewahren; als Entschädigung hiefür wurden ihm vom genannten ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: EStG 1972;EStG 1988;FinStrG §9;VermStG;
Rechtssatz: Die Kenntnis über das grundsätzliche Bestehen der Einkommensteuer- und Vermögensteuerpflicht kann jedenfalls bei einer intellektuell durchschnittlich begabten Person vorausgesetzt werden. European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer (ein Steuerberater) erwarb im Jahr 1985 eine stille Beteiligung von S 500.000,-- an der P-AG. Aus dieser Beteiligung erklärte er für das Jahr 1985 negative Einkünfte aus Kapitalvermögen von S 500.000,--. Das Finanzamt stellte die Einkünfte des Beschwerdeführers für das Jahr 1985 mit Bescheid vom 29. September 1986 vorläufig, mit Bescheid vom 4. September 1988 endgültig der Erklärung des Beschwerdeführers gemäß fest. Mit Bescheid vom 18. November 1992 nahm das Fina... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27;
Rechtssatz: Die tatsächliche Beteiligungsdauer und das Verhältnis zwischen Kapitaleinsatz und Kapitalrückfluß stellen Tatsachen dar, von denen die Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft einer Beteiligung abhängt (Hinweis E 16.1.1993, 93/14/0059, VwSlg 6835 F/1993). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt als Beamter im Bereich eines Landesinvalidenamtes Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In den Jahren 1994 bis 1996 erhielt er zudem Einnahmen aus der Tätigkeit als zweiter Vorsitzender des Landesvorstandes der BVA und aus der Tätigkeit bei der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, die er, um Werbungskosten gekürzt, als Einkünfte iSd § 29 Z. 4 EStG 1988 in die jeweilige Einkommensteuererklärung aufnahm. Die auf der Basis der Einkommensteuererklärungen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198;BAO §299;EStG 1988;
Rechtssatz: Mit jedem Einkommensteuerbescheid (Bescheid iSd § 198 BAO) wird einheitlich über die Einkommensteuer für ein bestimmtes Veranlagungsjahr abgesprochen, sodaß die Aufhebung lediglich eines Teiles eines solchen Bescheides nicht in Betracht kommt. European C... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §260 Abs2 litd;BAO §299;EStG 1988;
Rechtssatz: Es steht die Entscheidung des Berufungssenates der Finanzlandesdirektion betreffend Einkommensteuer für ein Veranlagungsjahr der Wahrnehmung des in § 299 BAO eingeräumten Aufsichtsrechtes durch die Finanzlandesdirektion in bezug auf andere Veranlagungsjahre betreffend... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer in Österreich gelegenen Liegenschaft. Auf dieser befindet sich ein im Jahr 1934 von Prof. Ernst Anton Plischke erbautes Landhaus; Prof. Plischke hat im Jahr 1935 den Großen Österreichischen Staatspreis erhalten. Der Einheitswert für das bebaute Grundstück ist mit 650.000 S festgestellt. Mit Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom 8. November 1995 wurde gemäß §§ 1 und 3 des Denkmalschutzgesetzes festgestellt, daß die Erhaltung des Landhauses im öff... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §28;EStG 1972;EStG 1988;
Rechtssatz: Mit dem Ausdruck "Erhaltungskosten" in § 28 BewG hat der Gesetzgeber nicht Kosten für die Verbesserung durch Umbau im Auge gehabt. Werden im öffentlichen Interesse erhaltenswerte Gebäude nicht nur erhalten, sondern darüber hinaus - allerdings ohne das Erhaltenswerte zu beeinträchtigen - verbessert, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb im Jahr 1989 einen Anteil an der (ausländischen) Muttergesellschaft seiner Arbeitgeberin (der inländischen T-GmbH) im Nominalwert von rund S 3,3 Mio. Zur Ermöglichung dieses Anteilserwerbes war dem Beschwerdeführer von der T-GmbH ein Darlehen in der Höhe von S 1,330.000,-- gewährt worden. Im Jahr 1992 kam es zu einem weiteren Erwerb von Gesellschaftsanteilen an der Muttergesellschaft (im folgenden: M-Ges.) im Nominale von rund S 1,2 Mio., wobei auch hier di... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z5;EStG 1988 §27;LiebhabereiV §1 Abs1;LiebhabereiV §2 Abs1;LiebhabereiV 1993 §1 Abs1;LiebhabereiV 1993 §2 Abs1; Beachte Besprechung in:
JBl 2003, Heft 10a, S. 783 - 796;
Rechtssatz: Auch im Geltungsbereich der Liebhabereiverordnungen ist Beurt... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug erlassenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer (einem Wirtschaftstreuhänder) Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1979 bis 1990 (die Einkommensteuer der Jahre 1985 bis 1990 vorläufig) festgesetzt. Über die gegen diesen Bescheid erhobene, Rechtswidrigkeit des Inhaltes und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend machende Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof erwogen: 1. "B. Wirtschaftst... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §27;EStG 1972 §47;EStG 1988 §25 Abs1 Z1;EStG 1988 §27;EStG 1988 §47;
Rechtssatz: Für die Prüfung, ob eine Person im Betrieb eines Unternehmers als Dienstnehmer oder als sogenannter Arbeitsgesellschafter tätig ist, sind die Gegebenheiten des konkreten Einzelfalles ausschlaggebend. Wird die gesamte Entlohnung wirtschaftlich als Äquiv... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §27;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §27;EStG 1988 §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 90/13/0064 1
(hier nur Satz 1 und 2) Stammrechtssatz Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, bei denen der Begriff der Werbungskosten am engsten gefaßt wird, fallen unter diesen ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §27;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §27;GmbHG §84;GmbHG §89 Abs1;
Rechtssatz: Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Kapitalerträge stellen Werbungskosten dar, und zwar auch zB Anwaltskosten oder Prozeßkosten (Hinweis Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch § 16, Rz 47). Prozeßkos... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer und fünf weitere Personen gründeten am 2. Februar 1991 eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG (im folgenden U-AG). Mit Hauptversammlungsbeschluß vom 19. April 1991 wurde festgelegt, das Grundkapital von 1 Mio. S auf 52 Mio. S zu erhöhen. Die Beteiligung des Beschwerdeführers entspricht 15% des Grundkapitals. Er finanzierte seine Beteiligung durch ein Lombarddarlehen der A-Bank. Noch im Jahr 1991 wurde dieses Darlehen auf die B-Bank um... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §19 Abs2;EStG 1988 §27;
Rechtssatz: Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen können Zinsen nur insoweit als Werbungskosten Anerkennung finden, als es zu einem Abfluß iSd § 19 Abs 2 EStG 1988 gekommen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996150147.X01 Im RIS ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §19 Abs2;EStG 1988 §27;LiebhabereiV §1 Abs1;LiebhabereiV §1 Abs2;LiebhabereiV §2 Abs2;
Rechtssatz: Das Halten einer Beteiligung an einer AG, die keine weitere Tätigkeit als das Halten von Aktien an einer Bank entfaltet, ist eine Betätigung, die unter § 1 Abs 1 der LiebhabereiV, BGBl 1990/322, fällt, zumal im Beschwerdefall kein Anhalt... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §27;
Rechtssatz: Schuldzinsen für Fremdmittel, die zur Anschaffung von Aktien aufgenommen worden sind, sind bei Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen als Werbungskosten zu berücksichtigen (Hinweis E 27.2.1985, 84/13/0188). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996150147.X02 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter i.S.d. § 24 Abs. 2 VwGG, hat insbesondere seit dem Jahre 1992 eine große Anzahl von Bescheid- und Säumnisbeschwerden sowie von Anträgen beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht, die unter mehr als 350 Geschäftszahlen protokolliert wurden. Am 26. April 1996 stellte er an die belangte Behörde folgenden "Antrag auf Rückzahlung von Gerichtsgebühren: "In bin Kläger in den Amtshaftungsverfahren 31 Cg 29/93z, 32 Cg 27/93p sowie 33 Cg 27/93w... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt unter anderem eine Tankstelle, eine Garage und einen Autohandel in Form eines einheitlichen Gewerbebetriebes. Im Zuge einer Betriebsprüfung für die Jahre 1983 bis 1987 stellte der Prüfer fest, daß der Beschwerdeführer an zehn verschiedene Firmen bzw. Personen Darlehen gewährt hatte, die im Rechenwerk dieses Betriebes (Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 EStG) aufschienen. Drei dieser Darlehen - im folgenden mit A, B und C bezeichnet - waren vom Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §983;BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §23;EStG 1972 §27;LiebhabereiV 1993;
Rechtssatz: Auch besonders risikoreiche Aktivitäten, bei denen im besonderen Maße mit wirtschaftlichen Rückschlägen g... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §983;BAO §115 Abs1;BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §23;EStG 1972 §27;LiebhabereiV 1993;
Rechtssatz: Es ist berechtigt, bei Darlehensgeschäften, bei denen bereits zum Zeitpunkt der Hingabe der... mehr lesen...