RS Vwgh 1998/9/10 93/15/0051

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Veröffentlicht am 10.09.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §25 Abs1 Z1;
EStG 1972 §27;
EStG 1972 §47;
EStG 1988 §25 Abs1 Z1;
EStG 1988 §27;
EStG 1988 §47;

Rechtssatz

Für die Prüfung, ob eine Person im Betrieb eines Unternehmers als Dienstnehmer oder als sogenannter Arbeitsgesellschafter tätig ist, sind die Gegebenheiten des konkreten Einzelfalles ausschlaggebend. Wird die gesamte Entlohnung wirtschaftlich als Äquivalent für erbrachte Arbeitsleistungen angesehen, liegt ein Dienstverhältnis vor (Hinweis E 13.9.1977, 1795/70).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993150051.X12

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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