RS Vwgh 1994/2/15 90/14/0285

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Veröffentlicht am 15.02.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §27;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/06/22 93/14/0086 3

Stammrechtssatz

Ausführungen, daß die stille Beteiligung des Abgabepflichtigen an einer GmbH im konkreten Fall Liebhaberei darstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990140285.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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