Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 BAO §188 Abs1 BAO §192 EStG 1972 §37 EStG 1988 §18 Abs6 EStG 1988 §18 Abs7 EStG 1988 §23 Z2 EStG 1988 §24 EStG 1988 §24 Abs3 EStG 1988 §24 Abs4 EStG 1988 §24 Abs5 EStG 1988 §24 Abs6 EStG 1988 §37 Abs2 EStG 1988 §37 Abs5VwRallg BAO § 188 heute ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs3 EStG 1988 §24 Abs5 EStG 1988 §24 Abs6 EStG 1988 §37 Abs2 EStG 1988 §37 Abs5 EStG 1988 § 24 heute EStG 1988 § 24 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 EStG 1988 § 24 gültig von 22.07.2023 bis 19.0... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lita; EStG 1988 §24 Abs6; EStG 1988 §6 Z4 idF 2012/I/112; EStG 1988 § 16 heute EStG 1988 § 16 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 16 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 ... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Anwendung der so genannten Hauptwohnsitzbefreiung für Veräußerungsgewinne nach § 24 Abs. 6 EStG 1988 (idF AbgÄG 2005, BGBl. I Nr. 161) strittig. Im Bericht vom 13. Juli 2009 über das Ergebnis einer Außenprüfung bei der Beschwerdeführerin führte die Prüferin betreffend "Veräußerungsgewinn" aus, mit Übergabsvertrag vom 30. November 2005 seien Teile einer Liegenschaft, welche die wesentliche Betriebsgrundlage für eine gewerbliche Zimmervermietung darstellten, pe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs6; EStG 1988 § 24 heute EStG 1988 § 24 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 EStG 1988 § 24 gültig von 22.07.2023 bis 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs6; EStG 1988 § 24 heute EStG 1988 § 24 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 EStG 1988 § 24 gültig von 22.07.2023 bis 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs6; EStG 1988 § 24 heute EStG 1988 § 24 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 EStG 1988 § 24 gültig von 22.07.2023 bis 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs1 Z2; EStG 1988 §24 Abs6; EStG 1988 § 24 heute EStG 1988 § 24 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 EStG 1988 § 24 gültig von 22.07.2023 bis 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs6; EStG 1988 §4 Abs1; EStG 1988 §4 Abs3; EStG 1988 §5; EStG 1988 § 24 heute EStG 1988 § 24 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 EStG 1988 § 24 gültig von 22.07.2023 bis 19.07.2024 zulet... mehr lesen...
Der 1928 geborene, im Jahr 1992 als leitender Angestellter pensionierte Mitbeteiligte bezog während des Jahres 2000 neben seiner Pension Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus zwei in den Jahren 1991 und 1992 erworbenen Beteiligungen als atypischer stiller Gesellschafter. Zum 31. Dezember 2000 kündigte er diese Beteiligungen. Er beantragte die Besteuerung der Einkünfte (der Veräußerungsgewinne, in einem Fall vermindert durch einen negativen steuerlichen Ergebnisanteil) mit dem Hälftesteuer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §24 Abs6;EStG 1988 §37 Abs5 idF 1996/201;
Rechtssatz: Ausführungen darüber, unter welchen Voraussetzungen der Hälftesteuersatz gemäß § 37 EStG 1988 in Anspruch genommen werden kann. (Nach dem Wortlaut der seit dem Strukturanpassungsgesetz 1996 auch für Veräußerungsgewinne geltenden Voraussetzungen genügt es nicht, dass der Steuerpflicht... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer führte bis 31. März 1999 einen Gastgewerbebetrieb. In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1999 wies er neben Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und sonstigen Einkünften negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von S 468.786,-- aus. Bezüglich eines neben diesen Einkünften ausgewiesenen Betrages von S 4,673.069,-- machte der Beschwerdeführer Einkünfte gemäß § 37 EStG 1988 geltend, für welche er den Hälftesteuersatz beanspruchte. Einer B... mehr lesen...
Index: 00032/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs6 idF 1996/201;EStG 1988 §37 Abs1 idF 1996/201;EStG 1988 §37 Abs5 idF 1996/201;StruktAnpG 1996 Art39 Z24;StruktAnpG 1996 Art39 Z44; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0104 E 4. November 1998 VwSlg 7327 F/1998 RS 2 Stammrechtssatz Aus dem Gesamtzusammenhang der Bestimmung des § 37 Abs 5 EStG 1998 idF des StruktAnpG 1996 (und des § 24 Abs 6 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist selbständig als praktischer Arzt in R tätig gewesen. Zum 31. März 2001 hat er seinen Betrieb aufgegeben. Im Zuge einer u.a. das Jahr 2001 umfassenden abgeführten Prüfung stellte der Prüfer in Tz 23 seines Berichtes fest: "Laut Erklärung wurden bei der Ermittlung des Betriebsaufgabegewinnes … die stillen Reserven vom Ordinationsgebäude "T-gasse7" unter Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 24 (6) EStG nicht berücksichtigt. "Laut Erklärung wurden bei ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs6;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof beschreibt im Erkenntnis vom 24. Juni 2003, 2000/14/0178, Sinn und Zweck der Hauptwohnsitzbefreiung nach § 24 Abs 6 EStG 1988. Demnach sollen durch die Begünstigung des § 24 Abs 6 EStG 1988 soziale Härten vermieden werden, wenn der Unternehmer im Betriebsgebäude seinen Hauptwohnsitz hat und anlässlich der... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs6;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, dass das Gesetz von der Übertragung stiller Reserven auf das Gebäude sowie von der Veräußerung des Gebäudes spricht, zeigt auf, dass auf das einzelne Wirtschaftsgut "Gebäude" abgestellt ist. Bei Gebäuden stellt idR jede bautechnische Einheit (samt dem Boden, Hinweis E 18. Dezember 2001, 98/15/0019, un... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei betrieb in der Rechtsform einer GesmbH & Co KG bis 30. September 1990 einen Lebensmittelgroßhandel. Im Zuge einer die Jahre 1988 bis 1991 umfassenden Betriebsprüfung stellte der Prüfer fest, dass die wesentlichen Betriebsgrundlagen mit Wirksamkeit zum 30. September 1990 an die Komplementär-GesmbH entgeltlich übertragen worden seien. Die KG habe ihre Beteiligungen, das Warenlager, den Firmenwert (Kundenstock, Firmenwortlaut und Geschäftskontakte) und die Wi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs6;EStG 1988 §24;
Rechtssatz: Während der Betrieb bei der Betriebsveräußerung im Ganzen erhalten bleibt und der Erwerber durch den Vorgang die Möglichkeit der Betriebsfortführung erhält, kommt es bei der Betriebsaufgabe zur Zerschlagung der betrieblichen Einheit. Solcherart werden dem Unternehmer, der seinen Betrieb im Ganzen veräußern kann, bei B... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs6;
Rechtssatz: Durch die Begünstigung des § 24 Abs. 6 EStG 1988 sollen soziale Härten vermieden werden, wenn der Unternehmer im Betriebsgebäude seinen Hauptwohnsitz hat und anlässlich der Betriebsaufgabe stille Reserven versteuern müsste, die er nicht realisieren kann, ohne gleichzeitig seinen Wohnsitz aufzugeben. European... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine KG, die eine Viehagentur, einen Schlachthof und ein Transportunternehmen betrieb und auch zwei Kühlhäuser in der Stadt G vermietete. Das Kühlhaus in der P-Straße stand im Eigentum der Gesellschafter der Beschwerdeführerin und stellte daher Sonderbetriebsvermögen dar; es ist im Übrigen Teil einer Liegenschaft, welche zu 39% den Gesellschaftern zu Wohnzwecken dient. Das genannte Kühlhaus wurde zum 31. Dezember 1988 aus dem (Sonder)Betriebsvermögen entnomm... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §24 Abs3;EStG 1972 §24 Abs6;
Rechtssatz: Ein Teilbetrieb ist ein organisatorisch in sich geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gewerbebetriebes, der es einem Erwerber ermöglichen würde, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen. Dabei sind die tatsächlichen Verhältnisse beim Veräu... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem dazu vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der betrieblich genutzte Teil des Wohnhauses des Beschwerdeführers wurde anlässlich der per 30. September 1992 erfolgten Aufgabe seines Metzgereibetriebes ins Privatvermögen übernommen. Dadurch aufgedeckte stille Reserven des Gebäudes in Höhe von S 3,345.147,-- wurden bei der Ermittlung des Aufgabegewinnes auf Antrag des Beschwerdeführers gemäß § 24 Abs. 6 EStG 1988 außer Ansatz ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §4 Abs1;EStG 1988 §24 Abs6 idF 1993/818;
Rechtssatz: Für die Erfüllung des Nachversteuerungstatbestandes der Überlassung an einen anderen zur Erzielung betrieblicher Einkünfte kommt es nicht darauf an, ob aus der Gebäudeüberlassung selbst Einkünfte oder wirtschaftliche Vorteile erzielt werden. Für eine dahingehend... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte in seiner Einkommensteuererklärung für 1996 Einkünfte von S 724.101,-- und beantragte die Besteuerung mit dem Hälftesteuersatz, weil der Betrieb wegen Erwerbsunfähigkeit verkauft worden sei. Bei der Veranlagung des Beschwerdeführers zur Einkommensteuer wurde der begünstigte Steuersatz nicht gewährt, weil trotz Vorhaltes der Nachweis einer vollständigen, dh hundertprozentigen Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht nachgewiesen worden sei. In einer ... mehr lesen...
Index: 00032/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: EStG 1988 §24 Abs6 idF 1996/201;EStG 1988 §37 Abs1 idF 1996/201;EStG 1988 §37 Abs5 idF 1996/201;GSVG 1978 §131c Abs1 Z3;StruktAnpG 1996 Art35 Z47;StruktAnpG 1996 Art35 Z48;StruktAnpG 1996 Art39 Z24;StruktAnpG 1996 Art39 Z44; Beachte Besprechung in:
SWK 2001 S 244 bis S 249;
SWK 1999 S 250 bis S 251;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 00032/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs6 idF 1996/201;EStG 1988 §37 Abs1 idF 1996/201;EStG 1988 §37 Abs5 idF 1996/201;StruktAnpG 1996 Art39 Z24;StruktAnpG 1996 Art39 Z44; Beachte Besprechung in:
SWK 2001 S 244 bis S 249;
SWK 1999 S 250 bis S 251;
Rechtssatz: Aus dem Gesamtzusammenhang der Bestimmung des § 37 Abs 5 EStG 1998 idF des StruktAnpG 1996 (und des § 24 Abs ... mehr lesen...
Index: 00032/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: EStG 1988 §24 Abs6 idF 1996/201;EStG 1988 §37 Abs1 idF 1996/201;EStG 1988 §37 Abs5 idF 1996/201;GSVG 1978 §131c Abs1 Z3;StruktAnpG 1996 Art35 Z47;StruktAnpG 1996 Art35 Z48;StruktAnpG 1996 Art39 Z24;StruktAnpG 1996 Art39 Z44; Beachte Besprechung in:
SWK 2001 S 244 bis S 249;
SWK 1999 S 250 bis S 251;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug erlassenen Bescheid wurden gegenüber dem Beschwerdeführer Einkommen- und Gewerbesteuer für das Jahr 1986 festgesetzt. Die belangte Behörde ging von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer und dessen Ehegattin seien je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft in D. gewesen. Dort habe der Beschwerdeführer bis 30. April 1986 eine Tabaktrafik betrieben. Mit Wirkung vom 1. Mai 1986 habe er das Unternehmen seiner Ehegattin "gegen Fortführung de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §24 Abs6;EStG 1972 §4 Abs1 Z1;EStG 1972 §6 Z9;
Rechtssatz: Die Rückbehaltung einzelner unwesentlicher Wirtschaftsgüter anläßlich der unentgeltichen Übertragung betrieblicher Einheiten hindert die Anwendung des § 6 Z 9 EStG 1972 nicht. Die Rückbehaltung dieser Wirtschaftsgüter stellt eine (gewinnvermehrende; vgl § 4 Abs 1 EStG 1972) En... mehr lesen...
Auf Grund einer beim Beschwerdeführer betreffend die Streitjahre durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung nahm das Finanzamt unter anderem das Verfahren betreffend Einkommensteuer 1986 bis 1988 wieder auf und erließ neue Sachbescheide, wobei es sich - soweit dies für den vorliegenden Streitfall noch von Bedeutung ist - der Ansicht der Prüferin anschloß. Danach sei einerseits hinsichtlich der AfA für Gebäude zwischen einem als Ziegelbau errichteten Bürogebäude und einer in Leichtbauw... mehr lesen...