RS Vwgh 2003/6/24 2000/14/0178

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Veröffentlicht am 24.06.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §24 Abs6;

Rechtssatz

Durch die Begünstigung des § 24 Abs. 6 EStG 1988 sollen soziale Härten vermieden werden, wenn der Unternehmer im Betriebsgebäude seinen Hauptwohnsitz hat und anlässlich der Betriebsaufgabe stille Reserven versteuern müsste, die er nicht realisieren kann, ohne gleichzeitig seinen Wohnsitz aufzugeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000140178.X04

Im RIS seit

18.07.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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