Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §24 Abs3Rechtssatz
Für Veräußerungs- und Aufgabegewinne kommen folgende steuerliche Begünstigungen alternativ in Betracht: Der Steuerfreibetrag nach § 24 Abs. 3 EStG 1988, die Verteilungsbegünstigung nach § 37 Abs. 2 EStG 1988 und der Hälftesteuersatz nach § 37 Abs. 5 EStG 1988 (die letztgenannte Begünstigung erstreckt sich auch auf den Übergangsgewinn). Zudem sehen § 24 Abs. 5 EStG 1988 die Möglichkeit der Anrechnung der Grunderwerbsteuer und § 24 Abs. 6 EStG 1988 (im Falle der Aufgabe des Betriebes) eine Hauptwohnsitzbefreiung vor (vgl. Doralt/Ruppe, Steuerrecht I12, Rn 582).Für Veräußerungs- und Aufgabegewinne kommen folgende steuerliche Begünstigungen alternativ in Betracht: Der Steuerfreibetrag nach Paragraph 24, Absatz 3, EStG 1988, die Verteilungsbegünstigung nach Paragraph 37, Absatz 2, EStG 1988 und der Hälftesteuersatz nach Paragraph 37, Absatz 5, EStG 1988 (die letztgenannte Begünstigung erstreckt sich auch auf den Übergangsgewinn). Zudem sehen Paragraph 24, Absatz 5, EStG 1988 die Möglichkeit der Anrechnung der Grunderwerbsteuer und Paragraph 24, Absatz 6, EStG 1988 (im Falle der Aufgabe des Betriebes) eine Hauptwohnsitzbefreiung vor vergleiche Doralt/Ruppe, Steuerrecht I12, Rn 582).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019150016.L01Im RIS seit
10.08.2020Zuletzt aktualisiert am
10.08.2020